Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (863)
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) muss so ausgestaltet werden, dass ein bilanzieller Bezug von Wasserstoff in Gasnetzen im Rahmen eines Massenbilanzsystems mit entsprechender bilanzieller Entwertung der jeweiligen Herkunftsnachweise möglich ist. Es muss eine bilanzielle Anrechnung im Herkunftsnachweissystem möglich sein. Auch beauftragte Dritte sollen HKN beantragen können. Bei der Ausgestaltung des Systems ist auf Kohärenz mit der 37. BImSchV und § 13k EnWG zu achten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- HkNRG [alle RV hierzu]
- 37. BImSchV [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Ausarbeitung einer ambitionierten Wasserstoffspeicherstrategie in Deutschland zur erneuerbaren resilienten Versorgung mit Energie. Hierzu müssen im EnWG, BImSchG, BBergG und der UVP-Bergbau Änderungen vorgenommen werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Nutzung von Speichern attraktiv zu machen, bestehende Erdgasspeicher umzuwidmen sowie neue Speicher in Bau gegeben werden. Hierzu braucht es ein Marktdesign, das dies anreizt. Hier kann ein Amortisationskonto, analog zum Wasserstoff-Kernnetz, ein gangbarer Weg sein. Zusätzlich müssen multi-use-Resilienzspeicher definiert werden, die zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Krisenresilienz beitragen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ausweitung der in..., ...verlängerten § 118 Absatz 6 EnWG rechtssicher auf Wasserstoffspeicher..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ausweitung der in..., ...verlängerten § 118 Absatz 6 EnWG rechtssicher auf Wasserstoffspeicher...
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (21):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 2 S.1 EnWG normierte Effizienzkriterium..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern..., ...Abs.1 S.1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., .... 3 S. 1 EnWG bestätigt wurden. 24 Siehe..., ...§ 28j Abs.1 EnWG).41 Dies bedeutet, dass..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG • Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ... EnWG auch für Betreiber von..., ... sind (§ 15 Abs. 3 S. 7 EnWG). § 1 Abs.1 EnWG als ..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern..., ...Abs.1 S.1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., ...§ 28j Abs.1 EnWG).41 Dies bedeutet, dass..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG • Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ... EnWG auch für Betreiber von..., ...den Regelungen in § 16b EnWG-E ff. und § 14d EnWG ist...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nachfolgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nach- folgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets im EnWG schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Dazu gehören die Anpassung der Energiemix-Kennzeichnung an die EU-Vorgaben mit Verweis auf Herkunftsnachweisregister statt Energiebörsen und Streichung unnötiger Grenzwertregelungen, die Klarstellung des Verbots langfristiger Gaslieferverträge ohne CCS auf Lieferungen nach Deutschland sowie die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für bestehende Wasserstoffnetze. Zudem wird die Schaffung effizienter Herkunftsnachweisregister und die Gewährleistung eines europäischen Level-Playing-Fields angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EnWG-Novelle zur Umsetzung des..., ...EU-Richtlinie“ genannt) im EnWG vom 4. November 2025. ..., ...Umfang kaum möglich. § 1b EnWG-E - Grundsätze des Gas-..., ...Wasserstoffmarktes Die mit § 1b EnWG-E vorgelegten Grundsätze..., ... den Strommarkt in § 1a EnWG zu erklären. Dennoch stellt..., ... haben werden. § 42c EnWG-E - Gas- und Wasserstoffkennzeichnung..., ... Die-se sollen in § 42c EnWG-E umgesetzt werden. Die..., ...gefordert. § 42c (1) und (2) EnWG-E verlangt hin-gegen die..., ...dar. Mit § 42c (5) Satz 3 EnWG-E werden zudem zu-sätzlich..., ...Anpassung von § 42c (1) und (2) EnWG-E an die bestehenden europäi-schen..., ...Grenzwertkalkulation nach § 42c (5) Satz3 EnWG-E sollte ersatzlos gestrichen..., ...Durch den Verweis in § 42c EnWG-E auf Gasbörsen würden ..., ...EU-Binnenmarkts werden. § 114 EnWG-E - Verbot von langfristigen..., ... Formulierung von § 114 EnWG soll zu dem wichtigen Ziel..., ...beeinträchtigen.“ § 118b EnWG-E - Ausnahmen von der Regulierung..., ...essenziell. Gemäß § 118b EnWG-E (Artikel 1 Nummer 84)...
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- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Korrektur der im Referentenentwurf unter §3 Nr. 19a enthaltenen Fehleinschätzung, dass es eine leitungsgebundene Versorgung mit Flüssiggas (LPG) nach den einschlägigen technischen Regelwerken im Sinne des §49EnWG nicht gibt. Tausende Haushalte werden heute so mit Flüssiggas versorgt. Auch ist diese Versorgung in den einschlägigen technischen Regelwerken des DVGW hinterlegt, wie dieser selbst klargestellt hat. Die vorgeschlagene Änderung des §3 muss entsprechend angepasst/zurückgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Petitum: Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b..., ...Kundenanlagen gelten (laut EnWG-Definition sind auch PV-Anlagen...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 07.02.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im November 2024 die erste Systementwicklungsstrategie (SES 2024) vorgelegt. Die SES soll Orientierung für die weitere Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft zu Klimaneutralität geben und bildet gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Grundlage für die Entwicklung der Energieinfrastrukturen (Szenariorahmen Strom sowie Gas und Wasserstoff). An der betreffenen Konsultation hat sich GASCADE beteiligt, um insbesondere auf die Bedeutung von heimisch gewonnenem Offshore-Wasserstoff für das Gesamtenergiesystem hinzuweisen. Weitere Infos: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):