Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.816)
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Nichteinführung des Art. 10 des Vorschlags der Green Claims Richtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 28.05.2026
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das vorgeschlagene Vorab-Prüfungsverfahren für ausdrückliche Umweltaussagen, wie es in den Fassungen des Europäischen Parlaments und des Rates der EU gegenwärtig vorgesehen ist, hätte einen hohen bürokratischen Aufwand und unverhältnismäßige Belastungen und für die Wirtschaft zur Folge. Diese Belastungen könnten bewirken, dass unternehmerisch angestoßene Klima- und Umweltschutzmaßnahmen verschwiegen werden, was die Wettbewerbsfähigkeit Europas, den Verbraucherschutz, den Umweltschutz und die grundlegenden Ziele des European Green Deals beeinträchtigen könnte. Daher setzt sich der Verband dafür ein, dass auf das Vorab-Prüfungsverfahren für ausdrückliche Umweltaussagen nach Art. 10 des Vorschlags der Green Claims Richtlinie verzichtet wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 28.05.2026
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Hinblick auf die das nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderliche EID-Verfahren sollte im Hinblick auf die Regelung in § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen werden. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoidentV-E verzichtet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.06.2024
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung sollen unverändert beibehalten werden. Zwar legt der aktuelle Koalitionsvertrag fest, dass die Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen „auf das Angemessene“ begrenzt werden sollen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14. März 2024, Az. C-563/22, die in Deutschland übliche Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (sogenannte Aktiv-Passiv-Methode) für mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vereinbar erklärt. Auch der Bundesgerichtshof hat diese Berechnungsmethode in ständiger Rechtsprechung als angemessen anerkannt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.06.2024
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 ihren Bericht mit zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten ein Festhalten an der geförderten privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Vereinfachung und Verbesserung des heutigen Systems. Das BMF hat angekündigt, noch in 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen, der sich an diesen Empfehlungen orientiert. Der Verband begrüßt im Wesentlichen die Empfehlungen der Fokusgruppe und setzt sich für deren Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung der Regelungen zu Einzelwertberichtigungen bei Kreditinstituten
Aktiv vom 19.06.2024 bis 04.12.2024
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Neue Vorgaben sollen mit Augenmaß erlassen werden. Forderungen an Kunden sollen differenzierter dargestellt werden, Schwellenwerte praxistauglicher gestaltet werden. Der Verband setzt sich dafür ein, dass dahingehend das BMF-Schreiben angepasst und geändert wird.
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- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des GVSG und GHG setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlich festgeschriebenen Umsetzungsfristen für DMP verkürzt werden, dass Komorbiditäten innerhalb der DMP-Versorgung bedarfsgerecht abgebildet werden, dass digitale Schnittstellen etc. in die DMP-Versorgung aufgenommen werden, dass der Behandlungserfolg der DMP-Versorgung evaluiert wird und dass ein finanzielles Anreizsystem geschaffen wird, um Patient:innen in DMP einzuschreiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: Auf europäischer Ebene finden Verhandlungen zum sog. EU-Pharma-Paket statt, das verschiedene Maßnahmen enthält, die eine Verbesserung der Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung im EU-Rat adressieren wir folgende Anliegen: - Stabilen und starken Unterlagenschutz (RDP) gewährleisten - Starken Patentschutz erhalten – keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs - Zulassungsverfahren flexibler gestalten und entbürokratisieren - Hoheit des Herstellers über Produktinformation beibehalten - Elektronische Patienteninformation (ePI) zügig und umfassend einführen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. AstraZeneca setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: AstraZeneca unterstützt den Ersatz von PFAS durch alternative Substanzen, wo immer möglich. Die Sicherstellung der Patientenversorgung hat oberste Priorität. Daher müssen Umsetzungsfristen realistisch und machbar sein. Ein risikobasierter Ansatz mit temporären und unbefristeten Ausnahmen ist erforderlich, wo derzeit keine Alternativen existieren, zum Beispiel bei Hilfsmitteln wie Treibgasen in Dosieraerosol-Inhalatoren oder bei der Herstellung und Verpackung von Arzneimitteln. Angesichts des geplanten EU-Verbots von PFAS bittet AstraZeneca die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Arzneimittelproduktion und -versorgung nicht beeinträchtigt und medizinische Innovationen gesichert werden.
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- Angegeben von: Thorn am 19.06.2024
- Beschreibung: The new rules establish the creation of a new independent EU Centre on Child Sexual Abuse (EU Centre), clear obligations for service providers to detect, report, remove and block access to online child sexual abuse material, as well as specific prevention, prosecution and protection responsibilities for national authorities.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):