Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.236)
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Überarbeitung der UN-R 79 zur Ermöglichung neuer Steer-by-wire-Systeme
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRVA Industrie-Vorbereitungsgruppe GEVA von der OICA und CLEPA, an einem Vorschlag für die Ergänzung zu den Änderungsserien 03 und 04 der UN-Regelung Nr. R79. Der Vorschlag beschreibt eine detaillierte Anpassung für künftige Steer-by-Wire Anforderungen. Der VDA setzt sich für die Erweiterung der möglichen Technologien ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Überarbeitung der VO(EU)2018/858 um neue Technologien in Bestandsfahrzeuge im Feld einzuführen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei Elektrofahrzeugen ist eine Lagerhaltung von Traktionsbatterien als Ersatzteile nicht zielführend. Der Austausch von Traktionsbatterien bei Bestandsfahrzeugen ermöglicht neue (Batterie)technologien in gebrauchte Fahrzeuge einzuführen. Dieses kann aber zu Änderung von typgenehmigungsrelevanten Parametern führen (z.B. Gewicht). Die Überarbeitung der VO(EU)2018/858 im Artikel 55/56 ermöglicht die Einführung von neuen Technologien unter definierten Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Überarbeitung der UN-R 148 zur Zulassungsfähigkeit weiterer beleuchteter Markenlogos
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die UN-R 148 lässt bereits beleuchtete Markenlogos zu, die Methode der Ermittlung sollte überarbeitet werden, damit weitere Markenlogos zulassungsfähig werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Überarbeitung und Inkrafttreten der UN-R 79 und UN-R 13/13H bis Ende 2026 zu x-by-wire
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Überarbeitung der UN-R 79 und UN-R 13/13H im Bezug auf x-by-wire (Steer-by-wire für UN-R 79 und Brake-by-wire für UN-R 13 und UN-R 13H) sollten bis Ende 2026 abgeschlossen und bereits in Kraft treten, damit diese neuen Technologien zulassungsfähig sind. Der VDA setzt sich für eine Beschleunigung des Vorgangs ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Rechtsichere Umsetzung der EU-RL auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Begrenzung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Weiterentwicklung SV 376 zur Vermeidung verschärfter Transportbestimmungen ohne Sicherheitsgewinn
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Weiterentwicklung der Sondervorschriften ein, um die Transportvorschriften einzuhalten sowie Verschärfungen zu vermeiden, wenn diese nicht mit Sicherheitsgewinn verbunden sind. Betroffene UN-Nummern: UN 3090: Lithium-Metall-Batterien UN 3091: Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Praxisgerechte Regulierung der VO zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Schaffung dieses Rechtsrahmen soll unterstützt werden. Es soll aber verhindert werden, dass bestimmte Technologien und Lösungen vorgeschrieben werden. Der VDA setzt sich dafür ein, dass - Anforderungen an fernlenkende Person gelockert werden; - Fahrzeuge nicht nur einzeln, sondern über ein Typgenehmigungsverfahren zugelassen werden können; - der Leitstand gesondert zugelassen werden kann; - konkretere Hinweise zur praktischen Umsetzung eingefügt werden; - der Geltungsbereich auf mehr Fahrzeug-Klassen ausgeweitet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf einer VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kfz mit ferngelenkter Fahrfunktion (StVFernLV)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung UN-Richtlinie zur Datenspeicherung beim automatisierten und autonomen Fahren
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich bei der Definition technischer Anforderungen für die Datenspeicherung beim automatisierten und autonomen Fahren ein, um eine technologieneutrale, innovationsoffene und sichere Umsetzung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung harmonisierter UN-Regelung zur Typgenehmigung von automatisierten / autonomem Fahrzeugen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die internationalen Harmonisierung sicherheitstechnischer Anforderungen und Validierungsmethoden für automatisierte und autonome Fahrzeuge ein, um eine technologieneutrale und innovationsoffene Anwendung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):