Regelungsvorhaben

Suchbox

26.766 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (26.766)

    • Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur grundlegenden Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze, die auch den realen Bedarf in der Gruppe der Erwachsenen berücksichtigt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Änderungsentwurf der Approbationsordnung die Parcoursprüfung mit Schauspielpersonen weiterhin vorsieht, dieses Format sollte langfristig beibehalten werden. Die Reduktion auf zwei Stationen sehen wir als zweckmäßig an, jedoch schlagen wir vor die Kompetenzbereiche fest den beiden Stationen zuzuteilen. Die vorgesehene Vorbereitungszeit begrüßen wir. Ergänzt werden sollte die Möglichkeit für Prüfende Rückfragen im Anschluss an die Station zu stellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 360/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Flexibilisierung videogestützter Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte. Wir fordern die gleichzeitige Gewährleistung fachlicher Standards und größtmögliche Sorgfalt bei der Durchführung von videogestützter Psychotherapie. Erstgespräche und Probatorik müssen weiterhin in Präsenz stattfinden. Übergänge zwischen Präsenz- und online-Psychotherapie müssen ohne Therapeut*innenwechsel oder andere Brüche in der Behandlungskontinuität möglich sein. Der Erhalt und Ausbau regionaler Versorgungsangebote muss sichergestellt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
    • Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung muss in Form einer Refinanzierung der Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgenommen werden. Die Vergütung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist mindestens an die Inflation seit 2019 anzugleichen. Sie ist jedoch in Anbetracht des hohen Qualifikationsniveaus und der erbrachten Versorgungsleistungen eigentlich noch deutlich darüber hinaus anzuheben. Neben dem stationären Teil sind auch für den ambulanten Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung zwingend gesetzliche Regelungen zur Finanzierung erforderlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
    • Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10001 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
    • Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.
    • Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
    • Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
Nach oben blättern