Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.778)
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- Angegeben von: SKM Bundesverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als einer von fünf Initator*innen veröffentlicht der SKM Bundesverband einen Offenen Brief mit der Forderung die Familienstartzeit endlich umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ablehnung des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz in der angekündigten Form
Aktiv vom 26.06.2024 bis 22.06.2026
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nordzucker unterstützt die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
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Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165
Aktiv vom 26.06.2024 bis 22.06.2026
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen.
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Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes Ergänzende Umsetzung Verordnung (EU) 2020/741
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.