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Gefundene Regelungsvorhaben (23.936)

    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Erfolge beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sind nur über einen flexiblen Arbeitsmarkt mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechte Löhne zu erreichen. Langzeitarbeitslose Menschen sind individuell und passgenau zu unterstützen. Vermittlungshemmnisse bei den Betroffenen müssen gezielt abgebaut werden. Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen sind die Ultima Ratio.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Der Lohn wird nach der tatsächlichen Arbeitsleistung berechnet und ihm kommt daher eine wichtige Signalfunktion zu. Dies darf nicht von sozialpolitischen Wünschen an das Einkommen überlagert werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Löhne beziehungsweise Lohnuntergrenzen müssen von den Tarifparteien unter Berücksichtigung der Qualifikationen und des unternehmerischen Umfelds festgelegt werden. Die Abweichung von dieser bewährten Praxis über den Mindestlohn riskiert, Löhne zu einem ständigen politischen Spielball zu machen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Der Niedriglohnbereich schafft und sichert Arbeitsplätze für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Um einen möglichst breiten Zugang zu sichern, brauchen wir gerade für letztere Zielgruppe produktivitätsgerechte (Wieder-)Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Der Niedriglohnbereich bietet Aufstiegschancen. Steigende Entlohnung entsteht aus höherer Produktivität, die gegebenenfalls durch Weiter- und Höherqualifizierung erreicht werden muss.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Das bestehende Angebot zur Teilqualifizierung muss mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft konsequent und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Es ist notwendig, Standards und Qualitätskriterien kontinuierlich weiterzuentwickeln, um eine bundesweite Anschlussfähigkeit der Angebote gewährleisten zu können. Zudem sind die Vorgaben für das Angebot der Teilqualifizierung weiter zu entwickeln. Wichtig ist dabei vor allem, dass bayern- und deutschlandweit die Anerkennung von Teilqualifizierungs-Zertifikaten bei der Zulassung zur Externenprüfung von den zuständigen Kammern einheitlich umgesetzt wird. Mit den Dachverbänden der zuständigen Stellen und der Bundesagentur für Arbeit sollten daher bundesweit einheitliche Regelungen von der fachlichen Kompetenzfeststellung ü vereinbart werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Schulische Bildung muss in ganz Deutschland nicht nur qualitativ weiterentwickelt, sondern auch vergleichbarer werden. Nur so wird die Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen hinweg einfacher. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in den Ländern führen noch die Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen schwächen. Ein Schritt zu mehr Vergleichbarkeit ist, die PISA-Studie zukünftig wieder länderspezifisch zu erheben und auszuwerten. Nur so ist eine belastende Aussage möglich, wie es um die Schulleistungen in den 16 Ländern konkret steht und welche bundesspezifischen Maßnahmen wirklich ergriffen werden müssen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Eine Ausbildung ebnet den Weg für eine erfolgreiche berufliche Integration, erfordert jedoch eine hohe Sprachkompetenz. Um auch mit geringeren Sprachkenntnissen und Vorqualifikationen den Weg in eine Ausbildung zu finden, ist es notwendig, weitere zweijährige Ausbildungsberufe mit einem höheren Praxisanteil einzuführen. Auch die Teilqualifizierung von Un- und Angelernten hat sich als erfolgreiches Weiterbildungsmodell bewährt und stellt insbesondere für Geflüchtete eine große Chance dar, sich stufenweise zum Facharbeiter zu entwickeln. Aus diesem Grund sollte das Angebot weiter ausgebaut werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Der Duldungstatbestand zum Zweck der Berufsausbildung muss auf das Instrument der Einstiegsqualifizierung ausgeweitet werden. Hierfür braucht es eine gesetzliche Anpassung.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Insbesondere bei der Ausbildung sollte es möglich sein, den Antrag zur Erlaubnis zum Beginn einer Ausbildung sowie die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer schon neun Monate, statt sieben Monate vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Die Bearbeitungsdauer sollte zudem auf ein Minimum reduziert werden. Dies würde den Unternehmen eine bessere Planungssicherheit verschaffen und die Beschäftigung von geflüchteten Menschen erleichtern.
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