Regelungsvorhaben

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Gefundene Regelungsvorhaben (28.797)

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich Ford für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Erneuerbare Kraftstoffe sind entscheidend für den Klimaschutz im Straßenverkehr. Konventionelle Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol sind weiterhin notwendig. Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfallstoffen, wie HVO-Diesel und Bioethanol, bieten hohes Potenzial. Strombasierte Kraftstoffe, auch E-Fuels genannt, sind nahezu klimaneutral und können in bestehenden Fahrzeugen genutzt werden. Ford fordert die Aufhebung von Nutzungsbeschränkungen, höhere Mindestquoten für E-Fuels in der RED, und eine EU-weite Anerkennung der DIN EN 15940 Norm. Internationale Energiepartnerschaften sind essentiell für Deutschland. Der Fokus muss auf der Reduktion fossiler Anteile im Kraftstoff liegen, um Klimaziele zu erreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Förderung von Software-defined Vehicle

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.09.2026

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich für die Fortführung des europäischen Förderprogramms „HAL4SDV“ (Hardware Abstraction Layer for Software defined Vehicles) ein. Ziel ist, dass der deutsche Anteil innerhalb dieses Förderprogramms geleistet wird. Zudem sollen keine weiteren Fördergelder im SdV Umfeld gestrichen werden.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“Pakets eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Ford unterstützt den Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei etwaigen Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen allerdings die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher angemessen berücksichtigt werden. Sicherzustellen ist, dass Mobilität und so gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die ETD-Revision genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mobilität und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen wirksam zu verbessern.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich im Zuge der Umsetzung einer künftigen RED IV in nationales Recht dafür ein, ambitioniertere Ziele als in der vorherigen Fassung (RED III) vorgegeben zu formulieren. Zudem spricht sich die Industrie für die Nutzung konventioneller und fortschrittlicher Biokraftstoffe aus. Außerdem müssen weitere flankierende Maßnahmen verabschiedet werden, wie ein Zielpfad für erneuerbare Kraftstoffe über 2030 (Geltungsdauer RED III) hinaus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADRRichtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist weiterhin eine angemessene Förderung des weiteren Ausbaus der öffentlichen und nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Ford setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Zudem wird die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 unterstützt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit Veröffentlichung der überarbeiteten Europäischen Altfahrzeug-Verordnung im Europäischen Amtsblatt ist mit September 2026 zu rechnen. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, v.a. die Anforderungen der Erweiterten Herstellerverantwortung, im Rahmen eines nationalen Durchführungsgesetz zu konkretisieren und an nationale Gegebenheiten anzupassen. In Deutschland existiert bereits ein etabliertes und funktionsfähiges Rücknahmesystem für Altfahrzeuge. Ziel muss es sein, dass die nationale Konkretisierung auf diesem System aufbaut und die europäischen Anforderungen praxisnah und bürokratiearm umsetzt.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford lehnt eine vorschnelle Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte und insbesondere auf komplexe Fahrzeugkomponenten ab. Stattdessen sollte das bestehende System weiter vereinfacht werden. Im Falle einer Ausweitung muss diese zielgerichtet, verhältnismäßig und praktisch umsetzbar sein, darf Wettbewerbsfähigkeit, Lieferketten und internationale Handelsbeziehungen nicht zusätzlich belasten und sollte frühestens ab 2030 gelten. Doppelbelastungen und unverhältnismäßig hohe Standardwerte müssen vermieden werden. Eine Ausweitung auf fertige Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist abzulehnen.
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