Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband Automatenunternehmer beobachtet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen lassen das gewerbliche Automatenspiel schon heute zunehmend aus der Fläche verschwinden. Der Mehrwert für den Spielerschutz fehlt, denn ein unzureichendes Angebot legaler gewerblicher Automatenspiele stärkt ausschließlich das illegale Glücksspiel und widerspricht den Zielen des GlüStV, vor allem dem Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels (§ 1 GlüStV).
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband Automatenunternehmer hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die Entscheidung, ob Spielhallen zulässigerweise errichtet werden dürfen obliegt neben weiteren genehmigungsrechtlichen Anforderungen auch dem Baurecht. Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages des gewerblichen Geldspiels besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Der BA beobachtet die einschlägigen baurechtlichen Initiativen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Der BA begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des BA.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom BA unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband am 18.06.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für die Suizidprävention 2) Notwendigkeit einer Regelung zum assistierten Suizid, um vulnerable Personen zu schützen und mehr Transparenz hinsichtlich der durchgeführten assistierten Suizide herzustellen 3) Kein assistierter Suizid für Kinder und Jugendliche 4) Niemand (auch keine Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens) dürfen verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten oder zu dulden 5) Ausbau der Hospizarbeit und Paliativversorgung, u.a. Vorhalten und Finanzierung von Palliative-Care-Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen 6) Umsetzung des Sterbewunsches muss eigenhändig vollzogen werden (Grundsatz des Selbstvollzlugs) 7) aktive direkte Sterbehilfe muss weiterhin strafbewehrt bleiben
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
BT-Drs. 20/2332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
BT-Drs. 20/2293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
- Beschreibung: Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Leitplanken sowie der Kombinationrabatt bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patienten ankommen. Alexion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzes diese innovationshinderlichen Maßnahmen im Sinne einer guten Versorgung für die Patienten angepasst werden und Innovationen im Erstattungssystem Anerkennung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Implementierung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes setzt Alexion sich für einen gleichberechtigten und regelbasierten Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten, die Harmonisierung von Standards und eine schnelle Verknüpfung als Basis für Erforschung für innovative Therapien ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):