Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: While the fate of vehicles on EU-roads already fitted with eCall falls outside the scope of the delegated regulation NG eCall, industry wishes to highlight that a full shutdown of 2G&3G networks would render millions of eCall systems useless. In the final report of TRAN Committee (26 Oct. 2022) on the revision of the ITS Directive,the EP supplemented the text proposed by the EC (Amend. 50): “The functioning of CS eCall systems shall be ensured at least for the duration of the expected life-cycle of the last vehicles placed on the market with such a system.“ The industry would like to understand if this would lead to an agreement with MNOs to keep at least one 2G or 3G network operational in each Member State until a certain date (under voluntary basis, coupled with financial compensation)
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Für Patent-Lizenzgeber-Plattformen sehen die EU-Horizontal-Leitlinien (Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) eine "safe harbour"-Regelung vor; Analoges wird für Lizenznehmer-Plattformen angestrebt. Dies könnte auch in der TT-GVO erfolgen oder durch Schaffung einer neuen eigenen EU-IP-Plattform-GVO.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Fahrzeuge sollen weiterhin in Sektor-spezifischer Regulierung behandelt werden. Der AI-Act soll einen innovationsfördernden Rahmen setzen. Die administrative Bürde darf nicht unverhältnismäßig groß werden.
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24.008_Anpassung des PFAS Beschränkungsvorschlages der ECHA in für Industrie umsetzbare Gesetzgebung
- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Voraussetzung für ein Verbot muss die Verfügbarkeit eines wirtschaftlich darstellbaren Substitutes unter der Berücksichtigung von Vorlaufzeiten für die Umstellung sein. Die nicht substituierbaren Anwendungen sind von einem Verbot auszunehmen bzw. mit hinreichenden Fristen inkl. Review zu versehen. PFAS-haltige Ersatzteile (repair as produced-Prinzip) sind von einer zukünftigen PFAS-Regulierung auszunehmen.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau).
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen sind wichtig für den Hochlauf der E-Mobilität (§14). Vorgaben für Nicht-Wohngebäude müssen verhältnismäßig sein (§ 9) .
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Zuständigkeiten & Verfahren bei Genehmigung des Betriebsbereichs vereinheitlichen; Anerkennung bzw. Berücksichtigung bereits erfolgter ODD Genehmigung bei Typprüfung; Qualifikationsanforderungen für Wartungspersonal reduzieren; Redundante Überlappungen zwischen den Sicherheitsprüfungen (z. B. Gesamtprüfung, Erweiterte Abfahrkontrolle, Hauptuntersuchung)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 86/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 86/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Auflösung der bestehenden Restriktion, nur Kleinserien in Europa zulassen zu können für autonome Fahrzeuge. Flexibilität bei den potentiellen Use-Cases für autonome Fahrzeuge.