Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.857)
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Limitierung nicht-abgasbezogener Partikel aus Brems- und Reifenabrieb im Rahmen der Euro 7-Verordnung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 12.08.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge in Bezug auf ihre Emissionen und die Lebensdauer der Batterien (Euro 7) und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 (COM(2022) 586 final). Der ADAC bringt seine Erfahrungen in das Verfahren ein und setzt sich dafür ein und setzt sich sowohl bei Bremsabrieb- und Reifenabrieb für machbare Grenzwerte und aussagekräftige Testverfahren ein.
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Im Rahmen der Änderung der StVG und der StVO spricht sich der ADAC für das Prinzip der Gefahrenabwehr aus.
Aktiv vom 28.06.2024 bis 12.08.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten Verkehr betrifft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC bewertet die Risiken der Cannabislegalisierung auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und fordert eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken und die Prüfung der Geeignetheit alternativer Testverfahren. Der ADAC bewertet die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr im Hinblick auf Cannabis. Das betrifft u.a. die Thematik Grenzwerterhöhung, Mischkonsum bzw. Alkoholverbot bei Mischkonsum, Forschungsbedarf, neue Messmethoden sowie Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zugleich bei den Sanktionierungen den Einzelfall angemessen berücksichtigen zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr -
BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Neue Regelungen sollen aufgenommen werden, dass technische Vorkehrungen gegen Tachomanipulation gesetzlich festgeschrieben werden; dass die gesamte Fahrzeugelektronik systematisch abgesichert wird, um Keyless-Diebstahl zu verhindern und dass Manipulationssicherheit/IT-Sicherheit über die gesamte Lebensdauer von modernen Fahrzeugen sichergestellt und durch neutrale staatliche Stellen geprüft wird.
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel des ADAC ist, durch die vorgesehenen Änderungen der 36. BImSchG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und Mehrfachanrechnung von Erfüllungsoptionen in Zusammenhang mit dem BImSchG, die THG-Quote als Förderinstrument weiter auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Vermeidung hoher Reparaturkosten und steigender Unterhaltskosten bei E-Autos
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.08.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen bei der Reparatur von Elektrofahrzeugen. Dies betrifft die grundsätzliche Reparierbarkeit aller Hochvoltkomponenten wie die Reparaturmöglichkeit der Hochvoltbatterie auf Modul- oder Zellebene. Aber auch das schadenvermeidende Design der Fahrzeuge sowie der potentiell besonders hohe Reparatur und Austauschkosten verursachenden Bauteile.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Bundesverkehrswege- und mobilitätsplanung bis 2040 ist der Schwerpunkt auf Modernisierung und Engpassbeseitigung zu legen. Gezielte Aus- und Neubauprojekte müssen möglich bleiben aber entlang einer strikten Prioritätensetzung. Darüber hinaus muss der zunehmenden Unsicherheit langfristiger Verkehrsprognosen besser Rechnung getragen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel des ADAC ist eine Änderung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll. Diese sollte sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientieren und nicht das Mitführen unnötiger Ausrüstungsgegenstände erfordern. Letzteres würde zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge und damit auch zu vermeidbaren THG-Emissionen führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Neue Regelungen sollen in den einschlägigen UN Regelungen aufgenommen werden, u.a. Vorgaben zu maximaler Leuchtdichte, Mindestgröße und Homogenität einer Lichtquelle bzw. Leuchte an Fahrzeugen. Die Vorgaben zur Auslegung von Leuchten und Scheinwerfern, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommen, müssen die Blendungsgefahr für Verkehrsteilnehmer stärker berücksichtigen. Adaptive Fernlichtsysteme müssen so ausgelegt sein, dass Verkehrsteilnehmer aller Art, erkannt und nicht geblendet werden. Die Leuchtdichte von Lichtquellen ist zu beschränken, sowohl in der Ferne wie auch im Nahfeld. Effektive Scheinwerferreinigungsanlagen und automatische Leuchtweitenregulierungssysteme sind vorzuschreiben.
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der zu erwartenden zusätzlichen Belastungen aus dem europäischen CO2-Preis ab dem Jahr 2028, für die noch keinerlei Entlastungen für die Verbraucher in Deutschland geregelt wurden, lehnt der ADAC die Einführung einer nationalen Pkw-Maut ab. Darüber hinaus muss die Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung einer Pkw-Maut auch zukünftig in der Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten- oder Wegekostenrichtlinie) den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Mögliche (Mehr-) Belastungen der Verbraucher durch Bemautung sollen immer auch im Kontext der Gesamtbelastungen der Verkehrsteilnehmer geprüft werden. Bei Anwendung eines CO2-Bepreisungssystems auf den Verkehr soll bei Infrastrukturgebühren kein Einbezug von CO2-Kosten und somit kein CO2-Aufschlag erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):