Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (12)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Klarstellungen im Allgemeinen. Die geplante Erweiterung der Digitalen LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) zur verpflichtenden elektronischen Bereitstellung von Daten wird kritisiert und eine Abstimmung mit den Personalabrechnungssoftware angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) Der Referentenentwurf..., ...den nach § 4 Abs. 1 und 2 LStDV und nach § 41 EStG aufzuzeichnenden..., ...Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 LStDV anwendbar sind, wenn die...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Anpassung der Einkommensteuerrichtlinien und weiterer Richtlinien
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Änderung § 4 Absatz 2a LStDV Der Referentenentwurf..., ...den nach § 4 Abs. 1 und 2 LStDV und nach § 41 EStG aufzuzeichnenden..., ...Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 LStDV anwendbar sind, wenn die...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (MantelVO 2025) ändert diverse steuerliche Verordnungen. Der BDI setzt sich für sachgerechte und bürokratiearme Regelungen ein, insbesondere bei folgenden Regelungsvorhaben: Keine praxisferne Beschränkung der zulässigen Sachverständigen, deren Gutachten anerkannt werden sollen, um von der Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach § 9b Abs. 1 EStDV-E abzuweichen oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachzuweisen; praxistaugliche Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle zur verpflichtenden Bereitstellung von Daten aus Vor- und Nebensystemen und die Zusammenfassung der Daten für dieselbe Betriebsstätte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) Der Referentenentwurf..., ...den nach § 4 Abs. 1 und 2 LStDV und nach § 41 EStG aufzuzeichnenden..., ...Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 LStDV anwendbar sind, wenn die...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) Der Referentenentwurf..., ...den nach § 4 Abs. 1 und 2 LStDV und nach § 41 EStG aufzuzeichnenden..., ...Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 LStDV anwendbar sind, wenn die...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
- Beschreibung: Festlegung einer verbindlichen Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken und von zulässigen Sachverständigen zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) Der Referentenentwurf..., ...den nach § 4 Abs. 1 und 2 LStDV und nach § 41 EStG aufzuzeichnenden..., ...Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 LStDV anwendbar sind, wenn die...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (§ 6f EStG-E) soll die vertragliche Aufteilung grundsätzlich anerkannt werden und bei fehlender Aufteilung typisierte Vereinfachungen sowie andere geeignete Nachweise zugelassen werden. Die Änderung zur Definition des Grundlohns (§ 3b Abs. 2 EStG-E) soll nicht erfolgen. Die Frist für die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 Abs. 4 EStG-E) soll bei 48 Monaten bleiben. Der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g Abs. 3 EStG-E) soll strikt auf lohnsteuerrelevante Unterlagen beschränkt werden. Die Neuregelung zu unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG-E) soll auf Wettbewerbsneutralität geprüft und ggf. angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollte unterbleiben...., ...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollten bestehen bleiben..., ...EStG i. V. m. § 4 Abs. 2a LStDV, des § 146a AO oder ...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 02.07.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zu den Regelungen des Referentenentwurfs für ein Jahressteuergesetz 2026 im Einzelnen: Das Jahressteuergesetz 2026 darf nicht zu Bürokratieaufbau und finanzielle Belastungen führen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollte unterbleiben. ..., ...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollten bestehen bleiben..., ...EStG i. V. m. § 4 Abs. 2a LStDV, des § 146a AO oder des...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: - keine zusätzlichen Bürokratielasten bei der Lohnsteuer - mehr Rechtssicherheit bei den angedachten Regelungen zur Umsatzsteuer-Organschaft - Nachbesserungen bei der Grunderwerbsteuer - Aufschub der Abgabefrist für Mindeststeuerberichte - vorgesehene Korrekturpflicht für CbCR entschärfen - keine unverhältnismäßigen Verschärfungen der Abgabenordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollte unterbleiben...., ...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollten bestehen bleiben..., ...EStG i. V. m. § 4 Abs. 2a LStDV, des § 146a AO oder ...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollte unterbleiben. ..., ...nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LStDV sollten bestehen bleiben..., ...EStG i. V. m. § 4 Abs. 2a LStDV, des § 146a AO oder des...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Der BDI fordert gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine Vereinfachung der untergesetzlichen lohnsteuerlichen Regelungen in Entsendungsfällen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Inland nach § 1 Abs. 2 LStDV vorliegen kann. Es erfolgt...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Die vorgesehene Vereinfachungsregelung zur Ansässigkeitsbestimmung im Lohnsteuerabzugsverfahren soll nicht nur für Entsendungen von mehr als drei Jahren gelten, sondern auch für kürzere Entsendezeiträume, mindestens ab einem Jahr. Die Pflicht zur Aushändigung einer Arbeitgeberbescheinigung über die Kostentragung soll entfallen. Falls sie beibehalten wird, ist klarzustellen, dass sie nur auf Anforderung des Wohnsitzfinanzamts vorzulegen ist und das vorgesehene Muster entsprechend angepasst wird. Die neuen Vorgaben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn sollen nicht rückwirkend gelten, sondern erst ab dem 1. Januar 2026 Anwendung finden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Inland nach § 1 Abs. 2 LStDV vorliegen kann. Es erfolgt...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für eine Verbesserung der Regelungen in der geplanten sog. Mantelverordnung ein. Es geht dabei insbesondere um die Themen der Aufteilung des Gesamtkaufpreises von Grundstücken auf Boden und Gebäude, den Nachweis einer kürzeren Abschreibungsdauer von Gebäuden, die Digitale Lohnsteuer-Schnittstelle und die Aufteilung des Dotationskapitals bei inländischen Betriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):