Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (67)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. ..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) 1 Vorbemerkung Das..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 4 Wie..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob- wohl diese Vorgänge..., ...recht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) lich ist, was..., ...Verzahnung des deutschen eWpG mit den dynamischen regu..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Es wird eine hohe ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.02.2026
- Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht ..., ...gemäß den Regelungen des eWpG begeben wurden, als Sicherheit..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ... Gesetzgebers sein, das eWpG als den zentralen, rechtssicheren..., ...gesetzlichen Regelungen? Das eWpG bietet eine verständliche..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier ..., ...Ergänzung des § 4 Abs. 6 eWpG an, die rechtssicher stellt..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, obwohl diese Vorgänge ..., ...Einsichtsrecht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...Modelle, die das aktuelle eWpG in dieser Form noch nicht..., ...nationale Gesetzgeber das eWpG so fortentwickeln, dass...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 04.04.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) wurde 2021 ein moderner Rechtsrahmen für die Begebung von elektronischen Wertpapieren geschaffen. Um weiterhin von den Vorteilen als „First Mover“ zu profitieren und dem steigenden Marktinteresse gerecht zu werden, sollten aus Sicht des Bitkom zentrale Leitprinzipien wie Technologieneutralität, Vermeidung von Gold-Plating, Proportionalität und vereinfachte Zulassungsverfahren gestärkt werden. Zudem ist die EU-weite Harmonisierung der Regelungen z.B. durch die geplante Einführung des supranationalen Rechtsrahmens (die „EU Inc.“, bzw. das „28th Regime“) ein zentraler Aspekt, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes zu sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Ausgangslage & Bewertung..., ...Bundesministerium der Justiz, wie im eWpG vorgesehen, die turnusmäßige..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) durchführen. Die Evaluierung..., ...Mitgliedschaft zeigen, dass das eWpG in seiner Grundstruktur..., ...auszurichten. Mit dem eWpG wurde 2021 ein moderner..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen grundsätzlich..., ...Eintragung“ im Sinne des § 24 eWpG gilt (Fiktion des automatischen..., ...Bitkom regt an, §12 Abs. 3 eWpG zu streichen. Erweiterung..., ...aktuellen Anwendungsbereich des eWpG und die Erweiterung um ..., ...Namensaktien (§ 1 Nr. 3 eWpG). Für liquide, börsengehandelte..., ...Emissionsbedingungen (§ 5 eWpG) auf Aktien nicht mit deren..., ...Anwendungsbereich des § 5 eWpG ausgenommen werden, um..., ...gesetzliche Klarstellung in § 1 eWpG würde Rechtssicherheit ..., ... Regelungen Mit dem eWpG wurde auf Basis bewährter..., ...Akzeptanz und den Erfolg des eWpG. Gleichzeitig wird die..., ...technische Harmonisierung eWpG relevanter Dokumente an..., ...und Anzeigepflichten des eWpG ließe sich der operative..., ... schlägt daher vor, § 5 eWpG um eine verpflichtende ..., ... Das Schutzniveau des eWpG ist insgesamt als gleichwertig..., ...CSDR. So existiert die im eWpG etablierte Rolle des Registerführers...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 13.03.2026
- Beschreibung: Der BVI setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Erwerbbarkeit von Kryptowertpapieren durch Investmentvermögen und die Begebung von Kryptofondsanteilen durch Publikums- und Spezialfonds zu verbessern, um die Nutzung innovativer Technologie zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektroni-sche Wertpapiere (eWpG) GZ: VII B 5 – WK 6000..., ...Finanzen eine Evaluierung des eWpG durchführen und möchten..., ...Zustimmungserfordernisses gem. § 6 Abs. 4 eWpG praktisch nicht in Kryptofondsanteile..., ...Register gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG dahingehend, dass eine ..., ...CRR-Kreditinstituten in § 4 Abs. 6 eWpG einbezogen sind, um Klarheit..., ...sinnvolle Weiterentwicklung des eWpG könnte die Marktdurchdringung...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 06.06.2025
- Beschreibung: 1) Deutschland und die EU als digitalen Finanzmarkt positionieren 2) Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation adressieren 3) Einheitliche Datenstrukturen und Standards für digitale Wertpapiere schaffen 4) Verbriefung für elektronische Aktien gesetzlich ausschließen 5) Maßnahmen im Nachhandelsbereich zur Stärkung der Aktie ergreifen 6) Ein Rahmenwerk für einen digitalen Euro im Wholesale-Bereich unterstützen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) und die Verordnung über..., ...Hierfür schlagen wir vor § 5 eWpG um den Zusatz einer verpflichtenden..., ...Zusammenhang sehen § 13 Abs. 1 eWpG und § 7 eWpRV bereits bestimmte..., ...Informationen gemäß § 10 Abs 2 eWpG allein dem Kreis der Berechtigten..., ...Inkonsistenzen in § 14 und § 29 eWpG, in denen zentrale Registerführer..., ... regelt § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG Entsprechendes. Aktuell..., ...Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 5 eWpG (vgl. BT-Drucksache 20/..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG de facto eine Satzungsänderung..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG dahingehend abzuändern,..., ...AktG und § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG: „In der Satzung ist ..., ...Börse zur Anwendbarkeit des eWpG auf Wertpapiere nach ausländischem..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) auf Wertpapiere nach ausländischem..., ...der Auffassung, dass das eWpG auf elektronische Wertpapiere..., ...Gesetzgeber bei der Schaffung des eWpG nicht die Absicht verfolgte..., ...anstehenden Evaluierung des eWpG, um die Rechtssicherheit...
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Anpassungen im Gesetzesentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG)
Aktiv vom 26.03.2024 bis 10.02.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Anerkennung des europäischen Passes für die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten iSd MiFID II und zum regulatorischen Umgang mit MiFID II-Finanzinstrumenten in Gestalt von Security Token; Vorschlag zur Einführung einer Ausnahmeregelung für Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für die Kryptofondsanteilregisterführung nach KryptoFAV; Bitte um Klarstellungen in Bezug zur Verordnung EU) 2023/1113 (sog. Geldtransferverordnung).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wirtschaft erkannt. Dank des eWpG und der jüngsten Änderungen..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...wert¬papiere im Sinne des eWpG, Kryptofondsanteile im ..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG muss eine vom EU-Herkunftsstaat..., ...elektronischen Wertpapieren nach eWpG § 4 Abs. 6 eWpG sollte..., ...Ergänzung in § 4 Abs. 6 eWpG soll vermeiden, dass regulierte...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 01.09.2025 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...