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90 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"VAG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (90)

    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Im Kontext der bevorstehenden Anwendung der DORA-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor sieht der Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgeetzes vor, dass durch eine Ergänzung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 die Überprüfung der Einhaltung der DORA-Verordnung in den Aufgabenkatalog des Abschlussprüfers aufgenommen wird. Die aba kritisiert den fehlenden Sachbezug, da viele DORA-Anforderungen nicht unmittelbar abschlussrelevant sind und schlägt für den geplanten § 35 Abs. 1 Nr. 10 folgende Ergänzung vor: „Bei der Prüfung hat der Prüfer den einschlägigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu tragen.“
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... in § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG-E ..., ...Erweiterung des § 35 Abs. 1 VAG Diese Stellungnahme ..., ...Erweiterung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 ..., ...Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) um eine neue Ziffer 10..., ... Änderung des § 35 Abs 1 VAG sehen wir daher eine Aufgabenübertragung..., ...Erweiterung von § 35 Abs. 1 VAG in der Praxis dazu führt..., ...in Art. 4 DORA-VO und im VAG verankerte Grundsatz der..., ...Ergänzung des § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG-E an: „… Bei der Prüfung..., ...Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu ..., ...Änderung des § 35 Abs. 1 VAG würde aber im Ergebnis ..., ... Verweise in § 35 Abs. 1 VAG sollten sich daher auf ..., ...Der mit § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG-E beabsichtigte „Prüfautomatismus..., ...Änderung des § 35 Abs. 1 VAG würde außerdem auf Grund..., ...Änderungen an § 35 Abs. 1 VAG sollten erst mit Wirkung..., ...Änderung des § 35 Abs. 1 VAG (hier verlinkt auf die ..., ...Kombination mit den dann im VAG noch zusätzlich hohen jährlichen..., ...angemessen ist. Die vorgesehene VAG-Änderung steht nicht zuletzt...
    • Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
    • Beschreibung: Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 27.05.2024
    • Beschreibung: Die handelsrechtlichen Vorschriften, die für Versicherungsunternehmen anzuwenden sind, wurden im Jahr 1994 eingeführt und seither insbesondere bei den Vorschriften zu Ansatz und Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nicht wesentlich geändert. Das VAG wurde zuletzt im Jahr 2015 aufgrund der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 grundlegend überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung blieben viele Regelungen aus dem alten VAG einschließlich der nachgelagerten Rechtsverordnungen unverändert in Kraft. Vor diesem Hintergrund möchte sich die DAV für eine Prüfung einsetzen, welche aufsichts- und handelsrechtlichen Regelungen nicht mehr aktuell sind und entweder entfallen können oder modifiziert werden sollten. Die DAV wird hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Hannover Rück SE am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die Abschaffung von Marktzugangsbarrieren für Drittstaatenrückversicherer im Versicherungsaufsichtsgesetz ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 20.10.2025
    • Beschreibung: Die aba sieht die geplante Änderung von § 15 FinDAG kritisch, die es der BaFin ermöglichen würde, sich Kosten erstatten zu lassen, die durch die Heranziehung dritter Personen als Verwaltungshelfer nach § 11 Absatz 1 Satz 3 des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes entstehen würden. Erfahrungshintergrund ihrer kritischen Haltung sind Kosten- und Aufwandssteigerungen Erfahrungen mit dem neu geschaffenen § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG, der die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der DORA-VO zum Gegenstand der Abschlussprüfung gemacht hat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Die Ausstattung der BaFin mit quasi-polizeilichen Betretens- und Besichtigungsrechten von Geschäfts- und insbesondere Wohnräumen ist im Bereich des Finanzmarktaufsichtsrechts weder geeignet noch erforderlich und erst recht nicht angemessen. Auch die angestrebte Angleichung der rechtlichen Möglichkeiten der Bundesanstalt an die „Veränderungen der modernen Arbeitswelt“ überzeugt nicht. Die vorgeschlagene Ausdehnung der Auskunftspflicht auf ausgeschiedene Organmitglieder und Beschäftigte lässt die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen außer Acht. Dies gilt auch für die entsprechende Ausweitung der Befugnisse im Geltungsbereich des VAG. Wir plädieren für eine Streichung der entsprechenden Anpassungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3058 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) steht mit diesen Zielen..., ...§ 305 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VAG auf ausgeschiedene Organmitglieder..., ...Der neue § 306 Abs. 5 S. 1 VAG sieht eine erhebliche Erweiterung..., ...Geschäftsräumen in § 306 Abs. 5 S. 3 VAG deutlich eingeschränkt...., .... Der neue § 306 Abs. 6 VAG sieht ferner eine Befugnis..., ...BRUBEG im neuen § 306a VAG weitere Befragungs-, Durchsuchungs...
    • Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 30.06.2026
    • Beschreibung: Wir sprechen uns dafür aus, dass §221a Absatz 2 VAG-E Krankenversicherungsverträge des Vz 02 der Anlage 1 zur BerVersV in der Sicherungssystematik erfasst werden. Für Verträge mit langfristiger Bindung/Kalkulation nach Art der Lebensversicherung ist eine Regelung zur Vertragsfortführung/Bestandslösung notwendig. Wir setzen uns für Informationspflichten für VN ein. Mit Abgabe der Mitteilung nach § 133 Absatz 1 SAGV-E sollte der Versicherer individuell in Textform über die Mitteilung, Rechtsfolgen, Leistungsbeschränkungen und Handlungsoptionen informieren. Zusätzlich sollte ein Sonderkündigungsrecht bei Abgabe der Mitteilung bestehen Wir fordern die Schließung der Regelungslücke bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr oder hilfsweise eine Informations- und Beratungspflicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen - (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aufgabenbeschreibung in § 221a Absatz 2 VAG-E, die zwischen Vertragsfortführung..., ... Die Begründung zu § 221 VAG-E differenziert zwischen..., ...Absatz 1 oder § 67 Absatz 1 VAG an. Versicherer, die ohne..., ...Zielformulierung 3 (§ 221a Absatz 2 VAG-E) Aufgabe der Sicherungsfonds..., ...Erläuterungen Zu § 221a VAG-E: Errichtung des Sicherungsfonds..., ...Schutzsystem. Zu § 221a Absatz 2 VAG-E: Differenzierte Aufgabenbeschreibung..., ... Zu § 221 Absatz 3 und 4 VAG-E: Pflichtmitgliedschaft..., ...dass § 221 Absatz 4 Satz 2 VAG-E die Konstellation betrifft..., ...Die Begründung zu § 222c VAG-E beschreibt den neuen ..., ...Petitum § 221 Absatz 3 und 4 VAG-E sollten so gefasst werden..., ...Bestandslösung. Zu § 222c VAG-E: Übertragung auf den ..., ...ergänzungsbedürftig Die in § 222c VAG-E vorgesehene Aufgabenausgestaltung..., ... zu § 221 Absatz 3 und 4 VAG-E ausdrücklich und widerspruchsfrei regeln. Zu § 231b VAG-E i. V. m. § 133 Absatz..., ...regelungsbedürftig Nach § 231b VAG-E ergehen zentrale Anordnungen..., ... als nach § 314 Absatz 1 VAG vorübergehende Zahlungsverbote..., ...ausgeschlossen. Zu § 221 Absatz 1 VAG-E: Schutzlücke bei grenzüberschreitendem..., ...regelungsbedürftig § 221 Absatz 1 VAG-E knüpft die Pflichtmitgliedschaft..., ...Absatz 1 oder § 67 Absatz 1 VAG an. Damit werden in Deutschland...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
    • Beschreibung: Für Pensionskassen ist der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen satzungsgemäß und gem. Bestimmungen des VAG grundsätzlich erlaubt. Nach einem jüngeren BFH-Urteil stellt die Erbringung von Leistungen als Rückdeckungsversicherung aber die Befreiung von der Körperschaftsteuer in Frage, obwohl eine Rückdeckungsversicherung die Finanzierung einer bAV über steuerlich anerkannte Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse) bezweckt. Eine Gesetzesänderung sollte klarstellen, dass eine aufsichtsrechtlich zulässige Rückdeckungsversicherung nicht zu Steuerpflicht führt, wenn die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen an die Versicherten verpfändet werden und sichergestellt ist, dass durch die Rückdeckungsversicherungen nur zugesagte Versorgungsleistungen finanziert werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 0 2 POSI TIONSPAPIER ..., ...nach § 67 Absatz 1 Satz 2 VAG greift nur für (Rück-) ..., ...den Sicherungsfonds im VAG-E........................., ... 1.5 Zuständigkeiten im VAG..........................., ... Änderungsvorschläge zum VAG..........................., ...im Gesetzestext zu § 226 VAG-E klargestellt werden,..., ... und nicht gemäß § 316 VAG kapitalisiert. Richtig..., ...ist etwa § 312 Abs. 1a VAG-E so zu verstehen, dass..., ...→ § 222i VAG-E sollte daher gestrichen..., ... VAG (Sicherungsfonds) wird ..., ...übertragen (§ 221a Abs. 3 VAG-E). Die gesamte VAG-Abwicklung..., ... § 26 Abs.1a VAG-E enthält eine Regelung..., ... Änderungsvorschläge zum VAG Paragraph VAG Thema..., ...Änderung des § 129 Abs. 4 VAG sollte § 129 Abs. 3 VAG..., .... S. d. § 162 VAG übertragen werden (§ 222c..., ...→ § 222i VAG-E sollte gestrichen werden..., ... VAG (Sicherungsfonds) wird ..., ...übertragen (§ 221a Abs. 3 VAG-E). Die gesamte VAG-Abwicklung..., ... Änderungsvorschläge zum VAG Paragraph VAG Thema..., ...Änderung des § 129 Abs. 4 VAG sollte § 129 Abs. 3 VAG...
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