Regelungsvorhaben

Suchbox

100 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UrhG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (100)

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen (Privatkopie) wurde in den 1960er-Jahren als Behelfskonstruktion eingeführt, mit der Hersteller von Tonbandgeräten verpflichtet wurden, von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Pauschalabgabe einzuziehen und an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) weiterzuleiten. Inzwischen wurde das System auf alle kopierfähigen Geräte und Speichermedien ausgeweitet. Immer mehr Produkte sind von der Abgabe betroffen, mit denen in Zeiten des Streamings immer weniger Privatkopien angefertigt werden. Das veraltete und kostenintensive System behindert den EU-Binnenmarkt und muss daher dringend reformiert werden. Privatkopien sollten in Zukunft über ein technologieneutrales und geräteunabhängiges Modell kompensiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erfolgen (vgl. § 54a Abs. 4 UrhG). Bei dieser Prüfung kann..., ...Gerätevergütung gem. § 54 UrhG zu berücksichtigen sind..., ...ob sie nach § 53 Abs. 1 UrhG erlaubt sind und, wenn ..., ...kann das gem. § 54a Abs. 1 UrhG primär relevante Maß, in..., ...oder den §§ 60a bis 60f UrhG genutzt werden, nicht bestimmt..., ...überhaupt unter § 53 Abs. 1 UrhG fallen und ob sie wegen..., ... Sinne von § 54a Abs. 1 UrhG. Gesamtverträge und Tarife..., ... nicht nach§ 54a Abs. 4 UrhG ,,gekappt" werden müssen..., ... der §§ 54 ff. UrhG sind auch nicht analog ..., ..., dass § 32 Abs. 2 S. 3 UrhG Pauschalmodelle stark begrenzt..., ..., vgl. § 44 Abs. 2 S. 2 UrhG. Darüber hinaus wäre es..., ...(vgl. § 53a Abs. 1 S. 3 UrhG a.F.) später in § 60e Abs. 5 UrhG nicht übernommen hat. Daraus..., ...Betreiberabgabe nach § 54c UrhG: Diese Option wurde im ..., ...eine Ausweitung von § 54c UrhG geschlossen werden könnte..., ...Ausnahme in § 87 Abs. 4 UrhG und damit eine Beteiligung..., ...vorgegeben, dass § 87 Abs. 4 UrhG zwingend angepasst werden..., ...Änderung des § 87 Abs. 4 UrhG beabsichtigen, kann dies..., ...durch ein neues, an § 54c UrhG angelehntes Betreiber-Modell..., ...im Sinne der §§ 54, 54b UrhG haftet, solange er die ...
    • Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 17.03.2024
    • Beschreibung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG an die Wahrnehmungsberechtigten..., ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG durch die VG WORT. Damit..., ...Bibliothekstantieme basiert auf § 27 UrhG und § 63a (3) UrhG. Der..., ... zur Umsetzung des § 27 UrhG in Bezug auf analoge Spiele..., ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG an die Wahrnehmungsberechtigten..., ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG durch die VG WORT. Damit..., ...Bibliothekstantieme basiert auf § 27 UrhG und § 63a (3) UrhG. Der..., ... zur Umsetzung des § 27 UrhG in Bezug auf analoge Spiele...
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Die Anbieter generativer KI trainieren ihre Tools mit Werken von Urheberinnen und Urhebern – bisher ohne deren Zustimmung und ohne jede Vergütung. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die Bundesregierung sollte alle vorhandenen Handlungsspielräume nutzen, um im Markt für generative KI mehr Transparenz zu schaffen, Rechteinhabern eine einfache und effektive Erklärung des Nutzungsvorbehalts im Kontext von Text und Data Mining (§ 44b UrhG) zu ermöglichen und Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern zu fördern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 02.04.2026
    • Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 bleibt hinter dem ursprünglichen Referentenentwurf zurück, da er nur noch grenzüberschreitende Fälle erfasst, obwohl die meisten Betroffenen nationale Verfahren betreffen (nur 7 von 30 Anfragen mit Auslandsbezug). Zudem regelt er ausschließlich gerichtliche Verfahren und nicht Abmahnungen oder anwaltliche Drohschreiben, die oft der erste Einschüchterungsschritt sind und teils mit überhöhten Streitwerten arbeiten. Die vorgesehenen Sanktionen – maximal das Doppelte der Verfahrensgebühren – wirken kaum abschreckend. Gefordert werden daher die Einbeziehung nationaler Fälle, außergerichtlicher Maßnahmen sowie eine Kostendeckelung und Erstattungspflicht bei unberechtigten Abmahnungen nach Vorbild von § 97a UrhG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren
    • Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
    • Angegeben von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für Rechtssicherheit für den zentralen Bereich der Lizenzierung von Musikrechten ein. Bezüglich des stark gewachsenen digitalen Musikvertriebs bestehen noch signifikante Lücken in der Rechtsprechung. Sämtliche branchentypischen Maßnahmen, die im Rahmen der (Vertriebs-)Lizenzverträge erbracht werden, wie z.B. die Komprimierung und Umformatierung von digitalen Datensätzen, sind keine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts gem. §23 UrhG und sollten daher auch nicht als „Veränderung“ o. „Bearbeitung“ im gewerbesteuerlichen Sinne eingeordnet werden. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Musiklizenzentgelten führt zu einer Mehrbelastung der Branche in ohnehin harten wirtschaftl. Zeiten und zudem zu einer Schlechterstellung des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.07.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für einen sachgerechten Ausgleich ein, wenn sich beim Umbau von Bauwerken verschiedene Interessen gegenüberstehen. Das Erhaltungsinteresse der Personen, die das Bauwerk geschaffen haben und das Änderungsinteresse derjenigen, die das Bauwerk umbauen wollen, sind durch Interessenabwägung in Einklang zu bringen. Oftmals betroffen sind auch die mit der Umplanung beauftragten Architektinnen und Architekten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderungsverbot (vgl. §§ 14 und 39 UrhG). Der Architekt hat grundsätzlich..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ..., ...des Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen. Nicht jedes ..., ...Schutz nach Maßgabe des UrhG. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...Werke. Gemäß § 2 Abs. 2 UrhG müssen sie persönliche ..., ...Schutzbereich des Urhebergesetzes (UrhG) eröffnet ist, problematisch..., ...Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...sofern sie nach § 2 Abs. 2 UrhG persönliche geistige ..., ...einigen können. Gemäß § 14 UrhG hat der Urheber das Recht..., ...Nutzungsrechten, § 31 ff UrhG: Wie werden Nutzungsrechte..., ...Urheberrechts Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich..., ...Urhebers überwiegt. 2§ 14 UrhG bleibt unberührt. 3Bei..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ..., ...Beeinträchtigung im Sinne des § 14 UrhG, „weil sie das Interesse...
  • Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 10.07.2025

    • Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Erleichterung der Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauwerken, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserung hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder mehr Barrierearmut sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Baukunst (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG), wenn er Ausdruck einer..., ...im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG, die über die Lösung einer..., .... Schricker/Loewenheim, UrhG, 2. Aufl., § 2, Rdn. 152..., ...im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG dann nicht vor, wenn die..., ...Beeinträchtigung“ i. S. d. § 14 UrhG subsumierte, sind auch ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schrankenregelung wie § 44b UrhG erfasst sein kann.2 Die..., ...Zugänglichmachung klarstellend ins UrhG aufgenommen wurde, weil..., ... Dreier/Schulze/Dreier, UrhG § 19 Rn 3.). Auch hier ..., ...stehen. Das, was in § 44b UrhG als Text- and Datamining..., ...ausdrückliche Regelung im UrhG oder eine klarstellende...
    • Angegeben von: Förderverein Initiative Urheberrecht e.V. am 03.03.2026
    • Beschreibung: Die IU hat mit ihrem 3-Säulen-Modell die verschiedenen Lösungsansätze aufgezeigt, um Urheberrechte im digitalen Zeitalter zu sichern. Es fokussiert sich auf neue gesetzliche Regelungen, die Umsetzung bestehender Regulierungen und gerichtliche Klagen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vergütungsanspruchs im § 44b UrhG 20 b) Beweislastumkehr..., ...Forschungsprivilegs (TDM, Art. 3/§ 60d UrhG) 43 Anforderungen an ..., ...Übertragungsvermutung nach § 89 Abs. 2 UrhG noch weit weniger ein..., ... ma chen die §§ 87 ff. UrhG sowie die komplexen Rechteketten..., ...Vergütungsanspruchs im § 44b UrhG Im Koalitionsvertrag 202550..., ...bereits bestehenden § 44b UrhG („Text- und Data-Mining..., ...Basis von § 89 Abs. 2 UrhG weitreichende Verwertungsrech..., ... tung nach § 89 Abs. 2 UrhG verhindert – s.o. – wirksame..., ...Vergütung nach §§ 32 ff. UrhG wirksam durchzusetzen..., ... schließen. Auch § 36b UrhG, der ein Verbandsklagerecht..., ...Schutz. •  §§ 106, 108 UrhG: Strafbarkeit wegen unbefugter..., ...Bearbei tung i.S.d. §§ 3, 23 UrhG vor. Auch das Hochladen..., ... Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG) dar. § 106 Abs. 1 UrhG..., ..., § 108 Nr. 3 und Nr. 7 UrhG: Strafbarkeit für die..., ...Urheberrecht (§§ 89 ff. UrhG), die sämtliche Rechte,..., ...senschaftlichen Zwecken (§ 60d UrhG/Art. 3 DSM-RL) gedeckt ..., ...Vervielfälti gungen (§ 44a UrhG) hielt das Ge richt nicht..., ...Rege lungslücken: § 44b UrhG findet nach Ansicht des..., ...Anwendung, sondern § 60d UrhG, da LAION nicht als Anbieter...
Nach oben blättern