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243 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (243)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... i. S. von § 14c Abs. 1 UStG unrichtig ist, auch für...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerfrei Die..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
    • Angegeben von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
    • Beschreibung: Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Reiseleistungen nach § 25 UstG Es wird erneut um Prüfung..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete ..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete liegt..., ...Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 UStG fallen und während des..., ...Hybride Formate und § 14c UstG Gemäß Rn. 28 führt eine..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. Art. 203..., ... § 14c UStG bezwecken einer Gefährdung..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG geprüft werden müssen..., ...2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG ist bei Umsätzen zwischen..., ...2 UStG entfällt die Verpflichtung..., ...nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG um zwei Jahre zu verlängern..., ... von § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG durch den Rechnungsempfänger..., ...Reiseleistungen nach §25 UstG Wir bedauern, dass die..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG gelten soll. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 7 UStG kann eine Rechnung im Namen...
    • Angegeben von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 03.06.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13419 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wünschenswert, das Verhältnis..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungs-bereich..., ...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG auf das Kriterium der Teilnehmer..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG folgt dieser Argumentation..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist es erforderlich, das..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungsbereich..., ...Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 Der..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung..., ...des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen..., ... mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten..., ...Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind. Vor diesem Hintergrund...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1 - Änderungen des § 24 UStG Mit der geplanten Änderung des § 24 UStG wird die Praxis vor eine..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG ab 1. Januar 2025 Das ..., ...Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG. Eine entsprechende Anpassung des § 4 Nr. 21 b) UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes..., ...Hochschulunterricht" in das deutsche UStG zu übernehmen. Die darüber..., ...Bildungseinrichtungen des § 4 Nr. 21 a) UStG-E werden ohne zwingende..., ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG an Artikel 133 orientiert...
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Somit fehlt..., ...in § 4 Nr. 8 a) und g) UStG die umsatzsteuerlichen ..., ... Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...Jahressteuergesetz 2024  § 4 UStG Bundesministerium der ...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderung einer Klarstellung, dass kommunale Bäderbetriebe keine „Einrichtungen ohne Gewinnstreben“ i.S.d. § 4 Nr. 2 Buchst c UStG-E und sie somit nicht steuerbefreit sind. Streichung der geplanten Ergänzung des § 15 UStG, wonach der Vorsteuerabzug für Leistungen eines Ist-Versteuerers erst möglich ist, nachdem die Rechnung bezahlt wurde. Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber enorm bzw. kaum umsetzbar.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen im JStG 2024 (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) führt zu einer Umsatzsteuerbelastung der Fortbildungsleistungen privater Lehrer und einer Verteuerung der beruflichen Fortbildung. Die Umsatzsteuerfreiheit sollte durch Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens erhalten werden. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 25.000 Euro (§ 19 UStG) fördert den unfairen Wettbewerb durch Soloselbständige und sollte unterbleiben. Die Umsetzung des EuGH-Urteils v. 10.2.2022, Rs. C-9/20 in §§ 14, 15 UStG führt zu einer Einschränkung der Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung und bedroht die Liquidität von KMU. Die Umsetzung sollte verschoben und auf EU-Ebene für eine Option zur Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung geworben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu 4.: § 4 Nummer 21 UStG-E, Steuerbefreiung von ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG-E anzusehen. Für diese ..., ...4 Nr. 22 Buchst. a S. 2 UStG-E das Fehlen einer systematischen..., ...Vorschrift des § 4 Nr. 21 UStG an EU-Recht notwendig. ..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG-E ausreichend Rechnung ..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG unverändert bleiben, um..., ...verhindern. Zu 15.: § 19 UStG-E, Besteuerung der Kleinunternehmer..., ...Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG wird zum 1.1.2025 umfassend..., ...22.: § 27 Abs. 22a S. 1 UStG-E, Fristverlängerung für die Anwendung des § 2b UStG Der Zeitpunkt für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG durch öffentlich-rechtliche..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E, Zeitpunkt der Abziehbarkeit..., ...Ist- Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ...
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