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346 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (346)

  • Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft

    Aktiv vom 02.01.2025 bis 01.07.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... i. S. von § 14c Abs. 1 UStG unrichtig ist, auch für...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
    • Beschreibung: Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Reiseleistungen nach § 25 UstG Es wird erneut um Prüfung..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete ..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete liegt..., ...Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 UStG fallen und während des..., ...Hybride Formate und § 14c UstG Gemäß Rn. 28 führt eine..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. Art. 203..., ... § 14c UStG bezwecken einer Gefährdung..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG geprüft werden müssen..., ...2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG ist bei Umsätzen zwischen..., ...2 UStG entfällt die Verpflichtung..., ...nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG um zwei Jahre zu verlängern..., ... von § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG durch den Rechnungsempfänger..., ...Reiseleistungen nach §25 UstG Wir bedauern, dass die..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG gelten soll. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 7 UStG kann eine Rechnung im Namen...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2026
    • Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
    • Angegeben von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 03.06.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13419 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wünschenswert, das Verhältnis..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungs-bereich..., ...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG auf das Kriterium der Teilnehmer..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG folgt dieser Argumentation..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist es erforderlich, das..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungsbereich..., ...Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 Der..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung..., ...des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen..., ... mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten..., ...Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind. Vor diesem Hintergrund...
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