Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (191)
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...definiert (Vgl. § 3 EEG). Im StromStG von dieser Definition..., ...sein. § 5 Abs. 4 S. 2 StromStG: Stromspeicher Aus dem..., ...Klarstellung. § 8 Abs. 6 StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG..., ...sind. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ... durch den neuen § 5a StromStG durch Einstufung des ..., ...Stromspeichers (vgl. § 5 Abs. 4 StromStG) ist ein wichtiger Schritt..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG. Die Neufassung des ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann, führt zu..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt ist...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ... Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ... (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ... Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz möchte das BMF die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigen. Aus unserer Sicht sollte in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung zur Klarstellung das von der Praxis regelmäßig geforderte mieter- und klimafreundlichen Mieterstrom-Lieferkettenmodell klarstellend berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...lassen“ im Sinne des § 9 StromStG erfordert nach vielfach...
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energieträgern (§ 2 Nummer 7 StromStG-E) Die Änderung der ..., ...Energieträgern im § 2 Nummer 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG) Die Änderung der Definition..., ...Energieträgern“ im § 2 Nr. 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...Anwendung des § 2 Nr. 10 StromStG-E durch die Zollbehörden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG profitieren. Im Übrigen..., ...Ergänzung des vorliegenden StromStG-E notwendig. Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 9: Definition..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 5a: Ladepunkte ..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 9 Abs. 1b: Fiktion...
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuergesetz (§ 2 Nr. 7 StromStG-Entw.) – Herausnahme ..., ...Energieträger gemäß § 2 Nr. 7 StromStG-Entw. sehen wir kritisch..., ...kann (§9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-Entw.), bestehen weiterhin..., ...Energieträger in § 2 Nr. 7 StromStG berücksichtigt werden...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. Soweit...