Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (181)
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- Angegeben von: MLP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Steigerung der Qualität in der Finanzberatung durch Schärfung bzw. Weiterentwicklung der verschiedenen Berufsbilder in der Branche
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Ausgestaltung makroprudenzieller Instr. zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur strukturellen Ausgestaltung der makroprudenziellen Instrumente zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung, unter besonderer Würdigung einkommensbasierter Instrumente und Begrenzung des Umsetzungsaufwandes für die Institute
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die angekündigte Umsetzung von eventuellen weiteren makroprudentiellen Instrumenten mit Augenmaß stattfindet. Zusätzlich setzt sich der Verband dafür ein, dass bestehende makroprudentielle Maßnahmen als ausreichend betrachtet werden und neue einkommensbezogene makroprudentielle Maßnahmen entfallen und nicht eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 22.12.2025
- Beschreibung: Keine Anwendung Unterabschnitt von Art. 5e (ESG im Risikomanagement) und 26e Abs. 1-3 (Zuverlässigkeit und Eignung von Schlüsselfunktionen) auf Leasinggesellschaften. Dies ist nicht sachgerecht, der EU-Gesetzgeber sah hierzu ebenfalls keine Notwendigket und daher ist die deutsche Umsetzung Goldplating
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt grundsätzlich das gesetzgeberische Anliegen des Bürokratieabbaus und der Deregulierung. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehenen detaillierten ESG-Risikomanagementpflichten für Kreditinstitute. Gleiches gilt für die zunehmenden Eingriffe des europäischen Richtliniengebers in die aktienrechtliche Kompetenzordnung durch den weiteren Ausbau direkter Kontakte von Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene zum Aufsichtsorgan, die zwangsläufig zur Entstehung eines eigenen Bankgesellschaftsrechts führen. Vorzugswürdig erscheint insoweit der Ansatz der CRD und der EBA-Leitlinien zur internen Governance. Für Kreditinstitute sollte die Rechtsform der KGaA als Organisationsform beibehalten werden, zumindest in der Form der (Einheits-)Kapitalgesellschaft & Co. KGaA.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die wesentlichen Ziele des Entwurfs, eine zielgerichtete, verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/1619 und (EU) 2024/1174 sowie einen Abbau unnötiger Bürokratie und Vereinfachung regulatorischer Anforderungen zu erreichen, soweit keine aufsichtlichen Bedenken bestehen. Das IDW weist darauf hin, dass die in § 26 Abs. 2 KWG-E geforderte Angabe des Tages der Feststellung im Prüfungsbericht zum Zeitpunkt der Finalisierung des Prüfungsberichts regelmäßig nicht feststeht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Mit dem BRUBEG soll das EU Bankenpaket (CRR III und CRD VI) in nationales Recht umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch Änderungen u.a. von Regelungen im KWG, die auch für Factoringinstitute gelten. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für (ggf. temporäre) Erleichterungen bzw. Ausnahmen für Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute im Hinblick auf die neuen §§ 26c und d KWG ein, welche Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken im Risikomanagement bzw. an die Erstellung eines ESG-Risikoplans enthalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Inflation seit 2022 handelsrechtliche Größenwerte entsprechend nach oben angepasst. Der Gesetzgeber muss diese Logik nicht nur im HGB, sondern konsistent in damit verbundenen Rechtsbereichen anwenden, um die Unternehmen wirklich zu entlasten, auch im Bankbereich. So muss die Grenze für die Prüfung nach §18 KWG angehoben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):