Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (262)
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 01.09.2026
- Beschreibung: Für qualitätsgesicherte Kompost- und Gärprodukte sollten auf nationaler Ebene einheitliche Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft geschaffen werden. Die anerkannte Gütesicherung nach § 12 KrWG sollte dabei als Grundlage für den Nachweis einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Der bvse e.V. setzt sich mit weiteren Verbänden dafür ein, dass die neue Bundesregierung das nachhaltige Ressourcenmanagement von Sekundärbaustoffen vorantreibt. Kernforderungen sind: 1. Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Boden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... für Sekundärbaustoffe KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Abfall reduziert werden. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Kreislaufwirtschaftsgesetz, damit die in § 45 KrWG bei der Auftragsvergabe...
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- Angegeben von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 22.01.2025
- Beschreibung: IED-Vorgaben sollten nur für IED-Deponien gelten. Deponien mit einem UMS sollen nicht zusätzlich auch noch eine Zertifizierung nach der EfbV benötigen, um kostspielige Redundanzen ohne Mehrwert zu vermeiden. Es muss an geeigneter Stelle, z.B. in § 40 KrWG, gesetzlich festgelegt werden, dass Anforderungen aus der IED nicht gelten für Deponien, die vor dem Inkrafttreten der alten Fassung der IED (Richtlinie 75/2010/EU) bereits nach nationalem Recht stillgelegt waren. Zudem darf es keine unmittelbare BVT-Anwendung ohne nationale Umsetzung geben. Angemessene und verhältnismäßige Umsetzungsfristen müssen sichergestellt werden. Der Ausnahmekatalog des § 43 I d KwWG muss mit dem IED-Ausnahmekatalog synchronisiert werden. Die Emissionserklärung gem. § 41 KrWG muss Konzentrationswirkung haben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 19.08.2026
- Beschreibung: Die Rückführung gebrauchter Handys in den Wertstoffkreislauf sollte insbes. dadurch erleichtert werden, dass sie innerhalb eines qualifizierten Rücknahmesystems außerhalb des Abfallregimes auf dem regulären Postweg von Verbrauchern zu einer Erstbehandlungsanlage transportiert werden dürfen, auch wenn vor dem Versand noch nicht abschließend feststeht, ob eine unmittelbare Wiederverwendung, Reparatur bzw. Aufbereitung, Teilegewinnung oder Recycling erfolgt. Dies würde die Rückführungsquote deutlich erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verankerung dieser Ziele in § 1 KrWG sowie der Ausbau von ..., ...Rohstoffversorgungssicherheit (§ 1 KrWG-E), die Stärkung der..., ...durch messbare Ziele (§ 7b KrWG-E), die Förderung der..., ...gebrauchstaugliche Gegenstände (§ 20a KrWG-E) sowie die stärkere...
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 15.06.2025
- Beschreibung: Im Sinne des nachhaltigen Ressourcenschutzes sind alle Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärbaustoffen auszuloten und zu nutzen. Hierfür ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen unerlässlich. Dafür müssen folgende vier Kernpunkte dringend (gesetzlich) angepasst / umgesetzt werden: 1. Zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Abfall reduziert werden. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Kreislaufwirtschaftsgesetz, damit die in § 45 KrWG bei der Auftragsvergabe...
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Das etablierte System der hochwertigen Erfassung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen in Deutschland ist alternativlos und beispielhaft für Europa. DAs System ist angeschlagen und vom Zusammenbruch bedroht. Ein Kollaps des Systems würde zu einem teilen Anstieg der thermisch zu entsorgenden Abfallmengen führen und enorme Kosten verursachen. Ein eklatanter Wiederspruch zur gesetzlich vorgegebenen Vermeidung von Abfällen (s. KrWG 6 § 6).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermeidung von Abfällen (siehe KrWG / §6). Ein Ersatz durch...
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- Angegeben von: Basell Polyolefine GmbH am 21.08.2026
- Beschreibung: Mit der geplanten Novelle soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an die novellierte Abfallrahmenrichtlinie sowie an weitere umsetzungsrelevante Rechtsänderungen angepasst werden. Zudem soll es die Erfüllung der Doppel-Recyclingquote nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ermöglichen und das chemische Recycling in die Abfallhierarchie aufnehmen. LYB setzt sich für einen technologieneutralen und europarechtskonformen Rechtsrahmen ein, der mechanisches und chemisches Recycling gleichbehandelt, Investitionen ermöglicht und neue Rechtsunsicherheiten vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt. Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorantreibt. Zugleich ..., ... Ausgestaltung des § 45 KrWG Stellung. Seite 1 1..., ...Novellierungsprozess jedoch nicht, um das KrWG strukturell zu einer echten..., ... ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern..., ... (§ 6 Absatz 1 Nummer 3 KrWG neu). Diese Einzeländerungen..., ...Ausrichtung des Gesetzes: Das KrWG bleibt seiner historischen..., ...Definition in § 3 Absatz 19 KrWG fasst „Kreislaufwirtschaft..., ... Begriffssystematik des KrWG so weiterzuentwickeln, ..., ...Rohstoffversorgungssicherheit in § 1 Absatz 1 KrWG. In der Sache bleibt die..., ...Kreislaufwirtschaft trifft. § 45 KrWG bietet hierfür den naheliegenden..., ...Geschäftsmodelle § 45 KrWG verpflichtet die öffentliche..., ...auszeichnen. Damit ist § 45 KrWG bereits heute die zentrale..., ...derzeitigen Fassung ist § 45 KrWG jedoch weiterhin ausschließlich..., ...erforderlich, dass § 45 KrWG dahingehend angepasst und..., ...und Erweiterung von § 45 KrWG an, damit zirkuläre Geschäftsmodelle...
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- Angegeben von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Mit der geplanten Novelle soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an die novellierte Abfallrahmenrichtlinie sowie an weitere umsetzungsrelevante Rechtsänderungen angepasst werden. Zudem soll es die Erfüllung der Doppel-Recyclingquote nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ermöglichen und das chemische Recycling in die Abfallhierarchie aufnehmen. Plastics Europe Deutschland unterstützt die Ziele der Novelle, setzt sich jedoch für einen technologieneutralen und europarechtskonformen Rechtsrahmen, der mechanisches und chemisches Recycling gleichbehandelt, Investitionen ermöglicht und neue Rechtsunsicherheiten vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vom 26. Juni 2026 (RefE-KrWG) erkennt die Bedeutung ..., ...Grenzen stoßen. Der RefE-KrWG sollte keine zusätzlichen..., ...Deutschland empfiehlt daher, im KrWG auf eigenständige nationale..., ...EU-Recht anschließen. Der im KrWG verwendete Begriff „Rezyklat..., ...Primärrohstoffe ersetzen können. Im KrWG fehlt bislang eine entsprechende..., ...nachvollziehbar zuzuordnen. Das KrWG sollte sie als anerkannte..., ...Abfalleigenschaft nach § 5 KrWG muss bundesweit einheitlich..., ...Investitionsbedingungen. Das KrWG sollte daher einheitliche..., ...Zielwert für die in § 7b RefE-KrWG vorgesehene Abfallintensität..., ...“ (§ 24 Abs. 4a cc RefE-KrWG) nicht dazu führen, Produktverbote..., ...und Definitionen im RefE-KrWG sollten konsequent an das..., ...Rechtssicherheit stärken: Das KrWG sollte die Massenbilanzierung...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entsor-gungsfachbetriebsverordnung (EfbV) gemäß § 56 KrWG. Hierbei handelt es sich..., ...14001, EMAS oder gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb..., ...Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes..., ...Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG). 2. Überzogene Zusatzinhalte...