Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (87)
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- Angegeben von: John Richard Eydner – c/o LANGWIESER Rechtsanwälte PartmbB am 22.05.2024
- Beschreibung: Änderung und Präzisierung der Regelungen zur Zuständigkeit der Landgerichte für vergaberechtliche Streitigkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergabesachen in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E aufmerksam machen: ..., ...schaffenden § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E. Schon bisher hat die..., ... gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E und der Einrichtung von..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E, wurde und wird bisher..., .... 8 und 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E seine volle (unstreitige..., ...Neuregelung des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E scheint darüber hinaus..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E fallen sollen. Eine Anknüpfung..., ...Wortlaut des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E noch in der Begründung..., ... Grund § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E ausdrücklich von „öffentlichen..., ...Zuständigkeitsregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nicht an ausfüllungsbedürftigen..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E stünden dann (insbesondere..., .... § 89 Abs. 1 GWB, § 13a GVG) nutzen, können sich daraus..., ...nach §§ 94, 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E neu zu schaffenden Spezialkammern..., ...GWB und § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG abgestimmte Regelung wäre..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nur bürgerliche Streitigkeiten..., ...ordentliche Rechtsweg (§ 13 GVG) eröffnet ist. Das versteht..., ...Rechtswegzuständigkeiten von § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E unberührt bleiben, verdient..., ...Regelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E differenzierter ausgestaltet...
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Datenschutzstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Landgerichte verlagern
Aktiv vom 29.12.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Facebook Germany GmbH am 29.12.2025
- Beschreibung: Befürwortung der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten über Ansprüche im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, anstelle einer Zuständigkeit der Amtsgerichte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG um eine neue Nummer 10 ..., ...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG-E um eine neue Nummer 10...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: 1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...spezialisierten Baukammern nach § 72a GVG zum 1. Januar 2018 einen..., ...Zuständigkeit Baukammern nach § 72a GVG - Handelskammer nach § 95 GVG Zudem bestehen weiterhin..., ... (§ 95 GVG), etwa bei Streitigkeiten..., ...Handelssachen ergibt sich aus § 95 GVG, die der Baukammer aus § 72a GVG. Die Frage der Zuständigkeit..., ... 2 GVG sind bei den Landgerichten..., ... für Handelssachen (§ 95 GVG) Die Kammern für Handelssachen sind nach § 95 GVG insbesondere für bürgerliche..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG als auch die des § 95 GVG..., ...Spezialkammer nach § 72a GVG – ist nach h. M. analog..., ...UH 12/25). Die §§ 96 ff. GVG regeln diesbezüglich, dass..., ...der Tatbestände des § 72a GVG und des § 95 GVG die ..., ... Verweis in § 95 GVG erfolgen: „Soweit eine..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG und des § 95 GVG erfüllt..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG durch diese Vorrangregelung..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG bleibt hiervon unberührt..., ...der Baukammern nach § 72a GVG verfolgt das Ziel, komplexe..., ...der Baukammern nach § 72a GVG gegenüber den Kammern für..., ...vorgeschlagene Ergänzung im GVG trägt diesen Anforderungen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.02.2026
- Beschreibung: Übersetzer und Dolmetscher sind von der Reform des Verfplichtungsgesetzes doppelt betroffen: Zum einen sind sie als Berufsgruppen regelmäßig von einer Verpflichtung betroffen bzw. sollten es sein. Zum anderen werden Dolmetscher herangezogen, wenn zu Verpflichtende nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...laienhaften Verständnis nach im GVG bei der Hinzuziehung von..., ...analog zu § 185 Absatz 1 GVG einzufügen: „Wird eine ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...weiteren Ziffer in § 74a GVG-E soll die Zuständigkeit..., ...eine Ergänzung von § 120 GVG-E wird zudem die Zuständigkeit...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bisherigen Fassung des § 23 b GVG die Zuständigkeit eines..., ...geänderten § 23 Abs. 2 S. 1 GVG wird auch dann, wenn ein..., ...hergestellt werden. Da § 23b GVG auch auf die Familiensenate...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Beschreibung: Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Zwar ist das Ziel des..., ...GSD findet sich in § 186 GVG, während das GDolmG ausschließlich auf § 185 GVG Bezug nimmt. Es ist sicherzustellen..., ...Verweis auf § 189 Absatz 2 GVG auch GSD einschließt. ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt das Verordnungsziel. Er regt einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, und die Ausgestaltung der Hinzuziehung einer Vertrauensperson als Ergänzung statt Alternative zu anderen Kommunikationsmitteln. Der DAV schlägt zudem vor, dass die Schwelle für die Zurückweisung einer gewählten Kommunikationshilfe erhöht wird und eine Zurückweisung in Textform zu begründen ist. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. In den Fällen einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugang orientiert sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...macht. Gem. § 168 Abs. 1 GVG ist die Person auf ihr ..., ...führt, sieht § 168 Abs. 2 GVG vor, dass das Gericht eine..., ... Fällen des § 186 Abs. 2 GVG ist die für die Person ...
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen. Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienrichter in § 23b III 3,4 GVG (siehe § 23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU unten) sowie regen..., ... Artikel 2 (Änderung des GVG [§ 23b Absatz 2 Satz 1 GVG-E]) Sachdienlich. Enthaltung..., ...23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU Wir schließen uns..., ...Familienrich ter in § 23b III 3,4 GVG. (Vgl. 24. DFGT, AK 1, ..., ... Einführungsgesetzes zum GVG) Ja, sachdienlich. ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.03.2026
- Beschreibung: Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG genannten Inhalte, namentlich...