Regelungsvorhaben
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17 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (17)
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Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 07.01.2026
- Angegeben von: Bernstein Health am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes für tierwohlorientierten Informationsaustausch zwischen Tierarzneimittelherstellern und professionellen Tierhaltern . Sicherung der Werbeöffnung für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel (Impfstoffe) durch Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der "Nullmeldung" in der TAM-Datenbank. Änderung des Gesetzes, dass Homöopathika durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Regelung zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs im Zuge der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Strengere gesetzliche Regeln gegen Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung einführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: § 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Tierarzneimittegesetz, Aufhebung Versandverbot
Aktiv vom 26.09.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 26.09.2025
- Beschreibung: Das Versandgebot gilt aus Verbandssicht sowohl für Human-, als auch Tierarzneimittel. Letztere sind für den verschreibungspflichtigen Bereich bisher vom Versand ausgeschlossen, was wir immer wieder in den zurückliegenden Jahren kritisiert haben. Jetzt wird der Schritt vollzogen, diese Einschränkung aufzuheben. Die Anforderungen an den geeigneten Transportdienstleister müssten zudem etwas genauer beschrieben werden. Was genau sind die Kriterien für dessen Eignung?
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Bzgl. der Anfang 2024 veröffentlichten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Milchrindern, Jung- und Legehennen sind Fehler in der Infra- und Meldestruktur wahrscheinlich. Daher können die gemeldeten Antibiotikamengen unvollständig, die durch das BVL berechneten Kennzahlen fehlerhaft sein und die Kennzahlen die tatsächliche Situation in der Praxis nicht korrekt abbilden. In der Einführungsphase fehlt daher Vergleichbarkeit zwischen den Jahren. Darum sollten behördliche Maßnahmen für Betriebe, die die Kennzahlen 1 oder 2 überschreiten, nur angeordnet werden dürfen, wenn die veröffentlichten Kennzahlen verlässlich sind und die korrekte Situation der Betriebe zeigen. Also sollte mind. das 1. Erhebungsjahr 2023 als Testlauf betrachtet werden, ohne dass im 1. Jahr Ordnungswidrigkeiten drohen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.05.2025
- Beschreibung: Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die BTK einer Abgeordneten ein Positionspapier mit Forderungen zu den folgenden Themengebieten zur Verfügung gestellt: Verbesserungen von Tiergesundheit und Tierschutz sowie der tierärztlichen Versorgung durch Anpassung gesetzlicher Regelungen in den Bereichen Tierschutzrecht, Tierarzneimittelrecht und Tiergesundheitsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
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