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17 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (17)

    • Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Tierarzneimittelgesetz

    Aktiv vom 29.05.2024 bis 12.02.2026

    • Angegeben von: Zoetis Deutschland GmbH am 29.05.2024
    • Beschreibung: Künftige Regulierungsvorhaben müssen praktikable Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sicherstellen. Bei der Implementierung von Empfehlungen bezüglich der für den Menschen zu reservierenden antimikrobiellen Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen muss ein Kompromiss zwischen Vorbeugung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen einerseits und der Gewährleistung des Tierschutzes andererseits sichergestellt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
  • Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 07.01.2026

    • Angegeben von: Bernstein Health am 28.06.2024
    • Beschreibung: Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes für tierwohlorientierten Informationsaustausch zwischen Tierarzneimittelherstellern und professionellen Tierhaltern . Sicherung der Werbeöffnung für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel (Impfstoffe) durch Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
    • Beschreibung: § 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
  • Tierarzneimittegesetz, Aufhebung Versandverbot

    Aktiv vom 26.09.2025 bis 31.03.2026

    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 26.09.2025
    • Beschreibung: Das Versandgebot gilt aus Verbandssicht sowohl für Human-, als auch Tierarzneimittel. Letztere sind für den verschreibungspflichtigen Bereich bisher vom Versand ausgeschlossen, was wir immer wieder in den zurückliegenden Jahren kritisiert haben. Jetzt wird der Schritt vollzogen, diese Einschränkung aufzuheben. Die Anforderungen an den geeigneten Transportdienstleister müssten zudem etwas genauer beschrieben werden. Was genau sind die Kriterien für dessen Eignung?
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Bzgl. der Anfang 2024 veröffentlichten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Milchrindern, Jung- und Legehennen sind Fehler in der Infra- und Meldestruktur wahrscheinlich. Daher können die gemeldeten Antibiotikamengen unvollständig, die durch das BVL berechneten Kennzahlen fehlerhaft sein und die Kennzahlen die tatsächliche Situation in der Praxis nicht korrekt abbilden. In der Einführungsphase fehlt daher Vergleichbarkeit zwischen den Jahren. Darum sollten behördliche Maßnahmen für Betriebe, die die Kennzahlen 1 oder 2 überschreiten, nur angeordnet werden dürfen, wenn die veröffentlichten Kennzahlen verlässlich sind und die korrekte Situation der Betriebe zeigen. Also sollte mind. das 1. Erhebungsjahr 2023 als Testlauf betrachtet werden, ohne dass im 1. Jahr Ordnungswidrigkeiten drohen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
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