Regelungsvorhaben
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20 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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- Angegeben von: Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | Immobilienverkauf am 02.07.2026
- Beschreibung: verschärfte Regulierung des möblierten Wohnen auf Zeit
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen im Mietrecht sollen den Mieterschutz stärken und bestehende Regelungen klarer gestalten. Künftig soll die Ausnahme vom Mieterschutz bei vorübergehender Vermietung auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Bei möblierten Wohnungen darf nur noch ein am Zeitwert der Möbel orientierter Zuschlag verlangt werden. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten auf höchstens 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Zudem sollen Mieter ihre Wohnung trotz ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs behalten können, wenn sie die Mietschulden vollständig nachzahlen. Außerdem wird die Wertgrenze für vereinfachte Modernisierungsverfahren auf 20.000 Euro angehoben und es sollen rechtliche Unsicherheiten bei Mietspiegeln und Eigentumsanteilen beseitigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Ziel ist Vermeidung der mietpreisrechtlichen Überregulierung. Vorprüfung zu Fehllenkungseffekten mietpreisrechtlicher Regulierung nachholen, Mietpreisbremse abschaffen, Starre Sechsmonatsfrist für Kurzzeitvermietungen vermeiden, hilfsweise auf 18 Monate verlängern, Neuregelung zum Möblierungszuschlag streichen, hilfsweise Anpassung des pauschalierten Möblierungszuschlags auf mindestens 20 Prozent, Auskunftspflicht zur Möblierung streichen- hilfsweise sanktionsfreie Nachholung ermöglichen, Kappungsgrenze bei Indexmieten vermeiden, hilfsweise Anpassung auf mindestens 6 Prozent mit Möglichkeit der Nachholung in Folgejahren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Hohe Regelungsdichte in der Bauleitplanung vermeiden -Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleisten, Digitalisierung der Bauleitplanverfahren bundesweit gewährleisten, Kommunale Vorkaufsrechte beschränken
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 03.07.2026
- Beschreibung: Steigende Wohn- und Energiekosten und eine verstärkte Gefahr des Wohnungsverlustes sind seit Jahren ein erhebliches Problem dar. Besonders betroffen sind finanziell belastete oder überschuldete Menschen, die nur über geringe oder keine finanziellen Spielräume verfügen. Wir setzen uns hier dafür ein, den mietrechtlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken und insbesondere die Situation finanziell besonders belasteter Personen angemessen zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aareal Bank AG am 24.03.2026
- Beschreibung: Abgrenzung von Wohnungsteilmärkten, welche gezielt zur Schaffung von zusätzlichem, kleinteiligem und vorübergehend verfügbarem Wohnraum umgesetzt und für spezielle Zielgruppen entwickelt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 10.03.2026
- Beschreibung: Der ZIA teilt das Anliegen der Bundesregierung, dass Wohnen bezahlbar sein muss, und unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, bestimmte Ausnahmen der Mietpreisbremse zu präzisieren. Als große Herausforderung der Bundesregierung sieht der ZIA, den Schutz sozial Bedürftiger und gleichzeitig ein investitionsfreundliches Umfeld für den Wohnungsbau sicherzustellen. Der vorliegende Referentenentwurf wird aus ZIA-Sicht dem Ausgleich zwischen den Interessen der Mietenden und Vermietenden nicht gerecht. Es bedarf der folgenden Anpassungen, um die Interessen besser auszubalancieren:
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Micro-Living BML e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung im Rahmen des Referentenentwurfs zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 6. Februar 2026 ist die Anpassung der geplanten Regulierungen für das Segment Micro-Living. Konkret bezweckt wird eine gesetzliche Definition und Bereichsausnahme für voll ausgestattete Micro-Living-Apartments (bis 45 qm) und Studentenwohnheime in § 549 Abs. 3 BGB. Weiterhin zielt die Einflussnahme auf die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer in § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB auf bis zu 12 beziehungsweise 36 Monate. Zudem wird eine Modifikation der geplanten Deckelung von Indexmieten in § 557b Abs. 4 BGB sowie eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Möblierungszuschlag (Anschaffungswert statt Miete) in § 556d Abs. 1a BGB angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
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