Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (819)
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Problematisch sind der im internationalen Vergleich deutlich erhöhte Aufwand für entsprechende Nachweise für ausländische Vergütungsgläubiger sowie die unzumutbare Bearbeitungszeiten beim BZSt von bis zu zwei Jahren. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen...
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Der Startup-Verband begrüßt die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einfügung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen von den seit 1.1.2024 geltenden Regelungen zu profitieren. Damit würde ein derzeit für einen signifikanten Anteil der deutschen Startups noch bestehendes Hindernis bei der praktischen Anwendung des § 19a EStG zukünftig wegfallen. Hierdurch wird der Normzweck des § 19a EStG, Startups durch Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu fördern, für eine deutlich größere Zahl an Startups verwirklicht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorgeschlagene Anpassungen (§ 19 a EStG) verabschieden. Stand..., ... der Regelungen (§ 19 a EStG). Damit wird jungen deutschen..., ...Mitarbeitenden im Rahmen des § 19a EstG keine Anteile an der "Muttergesellschaft..., ...Startupspezifischen Regelung des § 19a EStG profitieren. Fazit Ohne..., ...eine Anpassung des § 19a EStG an die gesellschaftsrechtliche...
-
Steuerabzug nach §50a EStG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Problematisch sind der im internationalen Vergleich deutlich erhöhte Aufwand für entsprechende Nachweise für ausländische Vergütungsgläubiger sowie die unzumutbare Bearbeitungszeiten beim BZSt von bis zu zwei Jahren. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen...
-
- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 13.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Edenred Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen §8 EStG (Abs.1+2) mit Fokus auf Sachbezüge und die Sachbezugsfreigrenze von 50€ für Geldkarten und Gutscheine.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragssteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):