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101 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BSIG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (101)

    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
    • Beschreibung: Die NIS-2-Richtlinie sollte schnellstmöglich nationales Recht überführt werden. DIe Bedeutung für die Wasserstoffwirtschaft ist hervorzuheben. Es braucht für die Umsetzung der kpmplexen Regelungen eine Auslegungshilfe für Wasserstoffunternehmen, eine Übergangsfrist für die Umsetzung einiger der Regelungen im BSIG sowie eine Harmonisierung der Begriffe und Vorschriften mit anderen Gesetzen. Schließlich sollte es Unterstützungsmaßnahmen für Start-Ups und KMU geben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Definitionen in §§ 30–31 BSIG müssen so interpretiert..., ...dreistufige Meldeprozess (§ 32 BSIG) ist grundsätzlich sinnvoll..., ... Geschäftsleitung (§ 38 BSIG) ist zu begrüßen, setzt..., ... sollte. • Die in § 65 BSIG vorgesehenen Bußgelder ..., ...ange-strebt werden. • Die in § 56 BSIG vorgesehenen weitreichenden..., ...Grund-rechtsbezug (§ 57 BSIG). • Die künftige Konkretisierung..., ...Konformitätsanforderungen (§§ 52–55 BSIG) sollte sich eng an bestehenden..., ...Um-setzung von §§ 30–39 BSIG. 3. Entwicklung eines ..., ...möglichen Ausnahmen gemäß § 37 BSIG für Unternehmen mit geringerem..., ...untergesetzlichen Verordnun-gen (§ 56 BSIG). 6. Einführung risikobasierter..., ...Verhältnismäßig-keit der Sanktionen (§ 65 BSIG). 7. Harmonisierung mit..., ...und Normbezügen (§§ 52–55 BSIG). 9. Förderung der Integration...
    • Angegeben von: Kaspersky Labs GmbH am 22.03.2024
    • Beschreibung: Das BSI soll seine Aufgaben gegenüber allen Stakeholdern auf der Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durchführen. Die Warnbefugnis des BSI nach § 13 BSIG-E soll inhaltlich konkreter gefasst werden und sich auf patchbare Schwachstellen und nicht auf andere Sicherheitsrisiken beziehen. Warnungen sollen sechs Monate nach der Veröffentlichung entfernt und nicht wie bisher lediglich archiviert werden. Für Bundesbehörden sollen einheitliche Cybersicherheitsanforderungen gelten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aufgaben des BSI Gemäß § 1 BSIG-E führt das BSI seine Aufgaben..., ...Vorschlag: Änderung des § 1 BSIG-E: Das Bundesamt für Sicherheit..., ... Nach § 3 Abs. 1 Nr. 27 BSIG-E soll das BSI einen ‚Stand..., ...Vorschlag: § 3 Abs. 1 Nr. 27 BSIG-E streichen. 3. Schließen..., ...Warnungen § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) BSIG-E räumt dem BSI weitreichende..., ... Warnungen § 13 Abs. 3 BSIG-E sieht vor, dass Warnungen..., ...Fassung von § 13 Abs. 3 BSIG-E, die sowohl die Ungültigkeit..., ...Bundesverwaltung Nach § 44 Abs. 2 BSIG-E müssen nur das Bundeskanzleramt..., ...Mindeststandards. Auch § 29 Abs. 2 BSIG-E schließt viele Einrichtungen...
    • Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
    • Beschreibung: Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      3. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...keine Beachtung. In § 38 BSIG-RegE wird weit über die..., ... wie sie in § 38 Abs. 3 BSIG-E2 vorgegeben wird. Diese..., ...Einrichtungen (BSI-Gesetz-E – BSIG-E). CYBERSECURITY STÄRKEN...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sicherheitsvorfällen (vgl.§ 8b Absatz 3 BSIG). Künftig werden in den..., ...sowie 40 Absätze 4 und 5 BSIG-E diesbezügliche Vollzugsaufgaben..., ...eingeführt wird (vgl.§ 32 BSIG-E, Vorgab 4.2.2). Insofern...
    • Angegeben von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 06.03.2026
    • Beschreibung: Cyberangriffe in Deutschland nehmen in Qualität und Quantität zu. Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa ist verstärkt im Fokus auch hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Wirkpotential. Angesichts der geopolitischen Lage gewinnen auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung. Mit Anpassungen im BSIG wird dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglicht, sich resilient im Cyberraum aufzustellen, die Erkenntnislage zu verbessern und die Polizeien des Bundes erhalten im BKAG und BPolG Befugnisse um eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ausgelagert werden. Auch das BSIG ist hinsichtlich der Platzierung...
    • Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 03.09.2025
    • Beschreibung: Das NIS2-Umsetzungsgesetzes muss mit einer klaren Strategie zur Vermeidung bürokratischer Doppelbelastungen verknüpft werden. Insbesondere soll eine Zuordnung thermischer Abfallbehandlungsanlagen nur für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung, der die kritische Dienstleistung darstellt, erfolgen, und nicht zusätzlich eine Zuordnung zum Energiesektor. Es soll vermieden werden, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit nach 2 Sicherheitskatalogen umgesetzt werden müssen (d.h. "Doppelregulierung" durch parallele Anwendung des BSIG und des EnWG). Außerdem soll das NIS2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-Dachgesetz fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... des damit geänderten BSIG) gelten. Der durchschnittliche..., ...die Einordnung nach § 28 BSIG § 28 BSIG regelt den Anwendungsbereich..., ...geltenden Auslegung des BSIG würde das Unternehmen aufgrund..., ...Risikomanagement gemäß § 30 BSIG umgesetzt werden. Zudem..., ...Änderungsvorschlag § 28 Abs. 3 BSIG (3) Bei der Zuordnung ..., ...Unterschied dazu lässt das BSIG mehr Gestaltungsspielräume..., ...Abs. 4 Nr. 12 EnWG). Im BSIG ist hingegen noch offen..., ...eingeführt wird (§ 30 Abs. 6 BSIG). 3.3 Unterschiedliche..., ...verpflichtet. Nach § 39 BSIG und §§ 61, 62 BSIG gilt..., ... Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 3 BSIG). Auch die in den Anlagen 1 und 2 zum BSIG enthaltenen Regelungen ..., ...derzeitigen Entwurf des BSIG ist nicht nachvollziehbar..., ... Die Regelungen in § 61 BSIG zur möglichen Anordnung..., ...des Verweises auf § 31 BSIG in § 61 Abs. 1. § 31 BSIG..., ...Ermessensteuerung nach § 61 Abs. 4 BSIG Die in § 61 Abs. 4 BSIG..., ...Nachweispflichten nach § 39 BSIG, insbesondere für jene ..., ...weiterer Nachweise nach § 61 BSIG wäre in solchen Fällen..., ... Forderung § 61 Abs. 4 BSIG sollte um zwei weitere ..., ..., § 28 Absatz 5 Satz 4 BSIG betreffend, am Herzen: ..., ...nicht unnötigerweise durch BSIG und EnWG doppelt reguliert...
    • Angegeben von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Schutz der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist bereits im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) niedergelegt. Das KRITIS-DachG wird für die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen nach dem „All-Gefahrenansatz“ (im Folgenden zur Abgrenzung von der IT-Sicherheit untechnisch „physischer Schutz“) neben diese Regelungen treten, aber gleichzeitig eine größtmögliche Kohärenz vorsehen, indem die Schnittstellen zwischen den Bereichen berücksichtigt und angeglichen, bzw. – soweit möglich und sinnvoll – übereinstimmend ausgestaltet werden. Hierbei müssen Anforderungen an kritische Infrastruktur praktikabel sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      2. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
    • Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Anpassung der Cybersicherheitsvorgaben durch das BMI und BSI, fordert jedoch keine strengeren Anforderungen als die der NIS2-Richtlinie. Der bürokratische Aufwand belastet die Branche bereits stark. Unklarheiten bestehen bei der Zuordnung von Biogasanlagen zu „besonders wichtigen Einrichtungen“ (§ 28 BSIG) und den Schwellenwerten der BSI-KritisV. Biogasanlagen, die überwiegend landwirtschaftliche Abfälle nutzen, sollten nicht als „kritische Anlagen“ gelten. Zudem lehnt der Verband eine verpflichtende Cybersicherheitszertifizierung ab, da die Kosten erheblich wären und geeignete Prüfverfahren fehlen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) am 19.06.2024
    • Beschreibung: Einbindung und Beteiligung der Wirtschaft und damit die Prüfung auf Praxiseignung eines Gesetzesvorhabens für den geeigneten Weg, um das gesetzgeberische Ziel der Cybersicherheit für Deutschland zu erreichen (Beibehaltung von § 58 Abs. 4 BSIG). Um wettbewerbsfähig am Markt agieren zu können, darf die unternehmerische Freiheit nicht durch nationale Vorgaben zum Komponenten- und Produkteinsatz in den Unternehmen eingeschränkt, entschleunigt oder durch Widersprüche zur vorhandenen Gesetzeslage behindert werden. Die Übernahme der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht sollte ohne wesentliche Verschärfungen oder Erweiterungen erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 11.06.2025
    • Beschreibung: Einbindung und Beteiligung der Wirtschaft und damit die Prüfung auf Praxiseignung eines Gesetzesvorhabens für den geeigneten Weg, um das gesetzgeberische Ziel der Cybersicherheit für Deutschland zu erreichen (Beibehaltung von § 58 Abs. 4 BSIG). Um wettbewerbsfähig am Markt agieren zu können, darf die unternehmerische Freiheit nicht durch nationale Vorgaben zum Komponenten- und Produkteinsatz in den Unternehmen eingeschränkt, entschleunigt oder durch Widersprüche zur vorhandenen Gesetzeslage behindert werden. Die Übernahme der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht sollte ohne wesentliche Verschärfungen oder Erweiterungen erfolgen. Die Kommunikation erfolgt durch den ZDS.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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