Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (63)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... nach § 43a Abs. 4 S. 5 BRAO-E, § 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E..., ...sich in § 45 Abs. 3 S. 2 BRAO (aktuelle Fassung). ..., ... 4 S. 5, 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E soll sich die Partei ..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ...der in § 45 Abs. 1 und 2 BRAO genannten Personen heran..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurde..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren. ..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV lehnt eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit nach der BRAO ab, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA Die im Regierungsentwurf..., ...Rechtsanwälte i. S. d. § 46 Abs. 1 BRAO mit leitenden Angestellten..., ...Konkretisierung des § 43e BRAO ausgeräumt werden. 4..., ...Modernisierung des § 27 Abs. 1 BRAO angezeigt ist. Der Erfahrung..., ... Sozietätswechsel, § 42 BRAO-E Der im Regierungsentwurf..., ...Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA gehört zu den..., ... Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO zu identifizieren und zu..., ...Mandats gelöscht (§ 50 Abs. 1 BRAO), besteht auch keine Möglichkeit..., ...Rechtsanwälte kann in der BRAO – vergleichbar einer entsprechenden..., ...im Berufsrecht ist § 43e BRAO. Ergänzend hierzu sollte...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kammern in einem neuen § 73a BRAO-E zu regeln. Er hält..., ...anlasslosen Prüfung in der BRAO (§ 73a BRAO-E) aus folgenden..., ...anlassunabhängig. Mit § 73a Absatz 1 BRAO-E soll künftig eine anlassunabhängige..., ... Eine Regelung in der BRAO, für die allein das BMJ...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Ziel der Einflussnahme bezüglich registrierter Rechtsdienstleister ist: die Befürwortung der zustimmungsfreien Vergütungseinziehung (§ 49b BRAO) sowie der Ausweitung von Verbraucherschutzregeln und Sachkundeanforderungen (§§ 2, 11 RDG), die Beibehaltung einer praxistauglichen Dreimonatsfrist zur Nachbesetzung qualifizierter Personen (§ 14a RDG), die Beschränkung verschärfter Sanktionen (§§ 19, 20 RDG) auf vorsätzliche/grob fahrlässige Verstöße, die Erweiterung der Vertretungsbefugnisse (§ 79 ZPO) um Vollstreckungserinnerungen (§ 766 ZPO), Formalerklärungen im Mahnverfahren sowie eine Vertretungsbefugnis bei Amtsgerichten für Zahlungsklagen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1 (Änderung des § 49b BRAO) - Einziehung von Vergütungsforderungen..., ... 30777 Sofern die der BRAO, der PAO, dem StBerG und..., ...Auftraggeber (vergleiche § 49b BRAO, § 43a PAO, § 64 StBerG..., ... 1 (Einfügung des § 73c BRAO-E) - Vorgehen der Kammern..., ... wiederholt wird (§ 73c BRAO-E, § 69b PAO-E, § 76i ..., ...Mitglieder von anderen nach der BRAO, der PAO oder dem StBerG..., ...Durch die für § 73c Abs. 1 BRAO-E vorgesehene Regelung ...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsan-wälten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Berufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO untersagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jeweiligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
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- Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsanwäl-ten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Be-rufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO unter-sagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jewei-ligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
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- Angegeben von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 28.04.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements unentgeltlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten dürfen. Hierzu sollen die berufs- und vergütungsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gezielte Ergänzung von BRAO und RVG vorgeschlagen, ..., ... Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO ist es unzulässig, geringere..., ... § 49b Abs. 1 S. 1 a.E. BRAO seinen Anwendungsbereich..., ... legt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO fest, dass der Rechtsanwalt..., ...nennt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO die Bedürftigkeit des Auftraggebers..., ...sollten sowohl § 49b Abs. 1 BRAO als auch § 4 Abs. 1 RVG..., ...die in § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO vorgesehene Möglichkeit..., ...wird. § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO (neu): Dies gilt nicht..., ... RVG, § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO) greifen für gemeinwohlorientierte..., ...Ergänzung von § 49b Abs. 1 BRAO und ein neuer § 3b RVG,...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Durch das Gesetz kann ein Haftungsrisiko entstehen, wenn eine Berufsausübungsgesellschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder dem Steuerberatergesetz bspw. die Rechtsform wechselt. Dies sollte vermieden werden, auch zum Schutz des Mandanten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...In §§ 59k, 59l Absatz 2 BRAO-RefE soll daher klargestellt..., ...Gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO bedürfen Berufsausübungsgesellschaften..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO) sowie Mandatsgesellschaften..., ... Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BRAO). Eine entsprechende Regelung..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BRAO), die im Medizinrecht ..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BRAO). Damit wird sie gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO zulassungspflichtig, da..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO nicht mehr greift. Gemäß § 59k bzw. § 59l BRAO-RefE erlischt mit der Verbindung..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO zu streichen, würden ..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO wäre daher angemessen, ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Meldepflicht (§ 56 Abs. 1 BRAO-E) über das Eröffnen und..., ...einzusehen (§ 56 Abs. 3 BRAO-E). In Bezug auf die..., ...Aufsichtstätigkeit soll dies in § 81 BRAO aufgenommen werden, damit...