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59 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BRAO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (59)

    • Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4298 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA Die im Regierungsentwurf..., ...Rechtsanwälte i. S. d. § 46 Abs. 1 BRAO mit leitenden Angestellten..., ...Konkretisierung des § 43e BRAO ausgeräumt werden. 4..., ...Modernisierung des § 27 Abs. 1 BRAO angezeigt ist. Der Erfahrung..., ... Sozietätswechsel, § 42 BRAO-E Der im Regierungsentwurf..., ...Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA gehört zu den..., ... Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO zu identifizieren und zu..., ...Mandats gelöscht (§ 50 Abs. 1 BRAO), besteht auch keine Möglichkeit..., ...Rechtsanwälte kann in der BRAO – vergleichbar einer entsprechenden..., ...im Berufsrecht ist § 43e BRAO. Ergänzend hierzu sollte...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kammern in einem neuen § 73a BRAO-E zu regeln. Er hält..., ...anlasslosen Prüfung in der BRAO (§ 73a BRAO-E) aus folgenden..., ...anlassunabhängig. Mit § 73a Absatz 1 BRAO-E soll künftig eine anlassunabhängige..., ... Eine Regelung in der BRAO, für die allein das BMJ...
    • Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsan-wälten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Berufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO untersagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jeweiligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
    • Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
    • Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsanwäl-ten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Be-rufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO unter-sagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jewei-ligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
    • Angegeben von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 28.04.2025
    • Beschreibung: Ziel ist die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements unentgeltlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten dürfen. Hierzu sollen die berufs- und vergütungsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... gezielte Ergänzung von BRAO und RVG vorgeschlagen, ..., ... Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO ist es unzulässig, geringere..., ... § 49b Abs. 1 S. 1 a.E. BRAO seinen Anwendungsbereich..., ... legt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO fest, dass der Rechtsanwalt..., ...nennt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO die Bedürftigkeit des Auftraggebers..., ...sollten sowohl § 49b Abs. 1 BRAO als auch § 4 Abs. 1 RVG..., ...die in § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO vorgesehene Möglichkeit..., ...wird. § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO (neu): Dies gilt nicht..., ... RVG, § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO) greifen für gemeinwohlorientierte..., ...Ergänzung von § 49b Abs. 1 BRAO und ein neuer § 3b RVG,...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...In §§ 59k, 59l Absatz 2 BRAO-RefE soll daher klargestellt..., ...Gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO bedürfen Berufsausübungsgesellschaften..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO) sowie Mandatsgesellschaften..., ... Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BRAO). Eine entsprechende Regelung..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BRAO), die im Medizinrecht ..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BRAO). Damit wird sie gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO zulassungspflichtig, da..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO nicht mehr greift. Gemäß § 59k bzw. § 59l BRAO-RefE erlischt mit der Verbindung..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO zu streichen, würden ..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO wäre daher angemessen, ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Meldepflicht (§ 56 Abs. 1 BRAO-E) über das Eröffnen und..., ...einzusehen (§ 56 Abs. 3 BRAO-E). In Bezug auf die..., ...Aufsichtstätigkeit soll dies in § 81 BRAO aufgenommen werden, damit...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: US-amerikanische Anwaltskanzleien, die Deals mit der Trump-Administration geschlossen haben, sind teilweise auch in Deutschland tätig. Das Positionspapier beleuchtet die hiesige berufsrechtliche Situation und prüft mögliche Auswirkungen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, und solchen..., ...Unabhängigkeitsverpflichtung nach § 43a Abs. 1 BRAO a) § 43a Abs. 1 BRAO..., ... nach § 59e Abs. 2 S. 1 BRAO durch geeignete Maßnahmen..., ... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, unterliegen..., ... nach §§ 206 f. BRAO folgt das Gleiche aus § 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO. c) Für US-Kanzleien..., ...bestimmt § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO die Geltung (u.a.) von § 59e BRAO. Damit gilt auch für sie..., ...) Handakten i.S.d. § 56 BRAO sind nur die Handakten nach § 50 BRAO, die sich regelmäßig auf..., ...hat, kann sie nach § 112a BRAO beim Anwaltsgerichtshof..., ... mangels über §§ 56, 57 BRAO hinausgehender Ermittlungs..., ...Abs. 3, §§ 113a und 113b BRAO. Sofern das Urteil nicht..., ...§ 114 Abs. 2 BRAO vorgesehenen Maßnahmen ..., ... § 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO erteilen, die selbständig..., ...§ 59h Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO, der über § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO auch für den Zulassungswiderruf..., ... auf § 43a BRAO verpflichtet (s.o.). Ob..., ... nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO in Betracht. Es dürfte ..., ...14 Abs. 2 BRAO; § 59h BRAO enthält keinen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 BRAO. 5 § 46c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 43a Abs. 2 BRAO. 6 § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO..., .... 9 § 46b Abs. 3 und 4 BRAO i.V.m. § 46a BRAO. - 10..., ...„Erstreckung gem. § 46b BRAO“ oder Anträge auf Feststellung..., ...Rechtsanwälte i.S.v. § 46 Abs. 1 BRAO) vorzeitig 12 EU-Verordnung...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
    • Beschreibung: Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4550 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...das StBerG – ebenso wie BRAO, PAO, WPO und BNotO – ein..., ...Vorschlag scheint sich an der BRAO zu orientieren, deren geltende..., ...Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO ..., ... Erleichterungen in der BRAO unterbleiben müssen. Jedenfalls..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO keine Auswirkungen haben...
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