Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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- Angegeben von: Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. am 06.03.2025
- Beschreibung: Normen sollen kostenfrei zugänglich sein, wenn sie in öffentlich-rechtlichen Dokumenten / Gesetzen als Bezug genommen werden, Umstellung des Pflicht-Kriteriums von Nicht-KMU-Eigenschaft auf Gesamtenergiemenge begrüßt (keine neuen Werte einführen), keine verpflichtende Audit-Vorlage, Eindeutigkeit über Unabhängigkeit von Markteilnehmern, Fortbildungs-Nachweis soll über etablierte Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen, um Mehraufwand und Doppelsysteme zu vermeiden, Weiterbildungsanforderungen sollen mit den Verbänden abgestimmt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Energieeffizienz ohne weitere Erhebung von Bürokratie
Aktiv vom 18.12.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 18.12.2024
- Beschreibung: Die BMW Group fordert, dass der Nutzen der über die Plattform für Abwärme bereitgestellten Daten, regelmäßig überprüft wird. Eine reine Datenerhebungsplattform soll vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 10.09.2024
- Beschreibung: Gewährleistung eines ausreichenden Zeitraums zur Erstellung und Veröffentlichung von Plänen zwecks Endenergiesparmaßnahmen. Die zeitnahe Definition der Bagatellgrenze bei der Abwärme. Die Berücksichtigung von § 16 im Hinblick auf die Definition der Bagatellgrenze. Vermeidung einer doppelten Informationspflicht identischer Daten gegenüber Betreibern von Wärmenetzen, Fernwärmeversorgungsunternehmen oder sonstigen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Plattform der BfEE.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen einer Novelle des Energieeffizienzgesetzes sollte berücksichtigt werden, dass Rechenzentren nach umfassenderen Kriterien der Energieeffizienz bewertet werden, die über die Kennzahl PUE hinausgehen. Zwar ist PUE weiterhin weit verbreitet und durchgängig verfügbar, doch spiegelt sie die heutige technologische Realität nicht mehr angemessen wider. Ein einseitiger Fokus auf den Energieeinsatz, ohne die tatsächliche Rechenleistung zu berücksichtigen, behindert die Förderung nachhaltiger Datenverarbeitung und schwächt die Anreize für innovative, umweltfreundliche Lösungen im Bereich der Rechenleistung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen - und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und - zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Google Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (13):
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Es müssen die Energieschwellen aus dem EU-Recht 1:1 übernommen werden (EED). Zudem muss eine erleichtertes Energieaudit für KMU eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesregierung, BT Drs. 20/11852 Entwurf eines Gesetzes...