Regelungsvorhaben

Suchbox

24.107 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (24.107)

    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: EUCS soll einen einheitlichen Zertifizierungsrahmen für Clouddienste einführen. Dies erfolgt i.R. eines Technischen Standards im Kontext des EU Cybersecurity Act. Eine verpflichtende Nutzung zertifizierter Dienste kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorschlag sieht neben technischen Anforderungen auch Vorgaben zum anwendbaren Recht, dem Ort des Dienstleister-Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur vor. U.U. könnte so der Zugang zu Clouddiensten aus Drittstaaten eingeschränkt oder verhindert werden, ohne dass dadurch die technische Sicherheit erhöht würde. Die Vorgaben des EUCS sollten sich i.R.d. offiziellen Mandates auf technische Anforderungen beschränken.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir wünschen uns eine Optimierung der Bestimmungen für den AGB-Änderungsmechanismus, der Banken und Kunden ein vereinbartes Schweigen bei AGB-Änderungen erlaubt. Durch die Rechtssprechung müssen Banken die ausdrückliche Zustimmung von Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Dies ist oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand für beide Seiten verbunden. Um die Zustimmung von weiten Teilen der Kundschaft einzuholen, kommt es zudem zu einem umfangreichen Versand papierhafter Unterlagen, die zusätzlich die Umwelt und die CO2-Bilanz belasten. Gefordert wird eine rechtssichere Grundlage analog zu einer früheren Praxis und der derzeitigen Handhabung in anderen Branchen, die eine AGB-Änderung als angenommen betrachtet, wenn der Kunde innerhalb einer vorab definierten Frist nicht widerspricht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7347 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass eine etwaige Einführung des Digitalen Euros und seine Ausgestaltung auf einer breiten öffentlichen und politischen Debatte beruht, in der alle Risiken genau analysiert werden. An einer solchen Diskussion beteiligen wir uns aktiv mit unserer Expertise. Entscheidend sind aus unserer Sicht folgende Punkte: Analyse tatsächlicher Kundennutzen, etwaiger Gefahren aus der technischen Umsetzung sowie potenzieller Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Der Digitale Euro sollte kein eigenständiges Bezahlverfahren sein. Wir setzen uns dafür ein, dass es keinen Interessenskonflikt der EZB als Aufseherin und Betreiberin des Bezahlverfahrens gibt und mögliche Risiken für die Finanzstabilität minimiert werden.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine aktualisierte Rechtsbasis ist in Deutschland erforderlich, um u.a. die Digitalisierung/Automatisierung von KYC-Prozessen im Rahmen der eIDAS 2.0 Verordnung zu ermöglichen: Hierfür sind u.a. Anpassungen am Geldwäschegesetz notwendig, das VideoIdent-Verfahren sollte (temporär) weiterhin möglich sein. Deutsche Besonderheiten müssen vermieden werden, um die EU-weite Interoperabilität von Wallets sowie die Nutzung des umfassenden Funktionsumfangs zu gewährleisten (z.B. Erweiterung der Zulässigkeit der QES als Alternative zur "nassen" Unterschrift). Zudem ist mit Blick auf die Realisierung der EUDI-Wallet für juristische Personen (Organisationsidentitäten) zu klären, wie die rechtliche und technische Ausgestaltung aussehen muss und wo die Daten herkommen sollen.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass die angemessene Finanzierung der Rüstungsindutrie entlang der verteidigungspolitischen Leitlinien Deutschlands und seiner Verbündeten gewährleistet bleibt. Gleichzeitig darf das Nachhaltigkeitsprinzip nicht erschüttert werden. Es bedarf geeigneter Maßnahmen, um einem "Green- bzw. Social-Washing" angemessen vorzubeugen.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aufrechterhaltung der Provisionsberatung in Europa, gemeinsam mit Verhinderung eines Provisionsverbotes im beratungsfreien Geschäft, um den Zugang zu einem breiten Angebot von Finanzprodukten zu erhalten. Zudem setzen wir uns für eine Vereinfachung des Beratungsprozesses ein, z.B. durch Reduzierung von Informations- und Meldepflichten.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Sicherstellung, dass FIDA eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Sicherstellung, dass die Zweckbindung der Datennutzung auch ausreichend überprüft und durchgesetzt wird. Verringerung des Datenscopes der FIDA um institutsindividuelle Daten der Kredit-, Geeignetheitsprüfungs- und Angemessenheitsprüfung, die aufgrund ihrer Heterogenität von Nutzern nicht sinnvoll verwendet werden können und um einen Zwang zu einer branchenweiten Standardisierung für einen Datenaustausch zu verhindern.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die BaFin verlangt explizit die Vorlage der Geburtsurkunde im Original bei einer Kontoeröffnung für Minderjährige unter 16 Jahren. Dieser Prozess erfordert einen hohen administrativen Aufwand bei Banken, v.a. für Direktbanken. Viele Kunden sind darüber hinaus nicht bereit, dieses Originaldokument z.B. auf dem Postweg einzureichen. Da die Echtheit einer Geburtsurkunde nicht hinreichend geprüft werden kann (keine Fälschungssicherheitsmerkmale wie z.B. bei Personalausweisen) ist nach unserer Rechtsmeinung eine Kopie ausreichend, zumal die Eltern identifiziert werden und auch die Steuer-ID des Minderjährigen erfasst wird. Wünschenswert wäre eine entsprechende Anpassung der Verwaltungspraxis, damit die Kopie der Geburtsurkunde zur Identifizierung Minderjähriger bei der Kontoeröffnung ausreicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die EU verfolgt seit 2015 das Ziel der Schaffung einer umfassenden europäischen Kapitalmarktunion. Leistungsfähige Kapitalmärkte werden für die grüne und digitale Transformation zwingend benötigt. Dabei liegt der Fokus auf der zielgerichteten Optimierung des EU-Rechts zur Schaffung tiefer und liquider Kapitalmärkte. Insbesondere durch eine gezielte Stärkung von Verbriefungen als Brücke zwischen Bankenfinanzierung und Kapitalmarkt. Hier sollten u.a. bei einfachen und standardisierten Verbriefungen ("STS") die Berichtspflichten auf das nötige Maß reduziert werden. Zudem setzen wir uns für eine europäische Harmonisierung des kapitalmarktrelevanten Insolvenz- und Steuerrechts, sowie für eine geeignete Anpassung des EU Kapital- und Liquiditätsrahmenwerks ein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die GAR hat nur begrenzte Aussagekraft und eignet sich nicht als alleiniger Maßstab für den Vergleich der Nachhaltigkeitsperformance von Banken, da sie deren Nachhaltigkeitsprofile nur unzureichend abbildet. Perspektivisch sollten die methodischen Mängel der GAR behoben werden. Dies beinhaltet insbesondere die Angleichung von Zähler und Nenner durch Bereinigung des Nenners. Aufgrund der in der aktuellen Definition geringen Aussagekraft sollten darüber hinaus keine überzogenen Erwartungen an die GAR gestellt und keine Folgemaßnahmen (bspw. Kapitalanforderungen) an die Kennzahl gekoppelt werden.
Nach oben blättern