Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.026)
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- Angegeben von: Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der HVG e.V. möchte die rechtliche Neuregelung der Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie auf Bundesebene erreichen. Im Zentrum stehen dabei die Notwendigkeit, das langfristige Ziel einer Vollakademisierung in den Gesetzentwürfen zu verankern, und die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass hochschulisch erworbenen Kompetenzen auch schnellstmöglich in der Praxis wirksam werden können und dass die Studiengänge in dem Transformationszeitraum zur Vollakademisierung ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Zugangsweg zum Beruf bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Auf die Einführung einer Generalklausel in § 23 AgrarOLkG sollte verzichtet werden, da in der Praxis jede Vertragsklausel mit einer enormen Unsicherheit behaftet wäre und in jedem Einzelfall gegenüber dem Lieferanten gerechtfertigt werden müsste. Vertragsstrafen müssen weiterhin ermöglicht werden, da Schadenersatzansprüche in der Praxis nicht durchsetzbar sind, weil sich ein Schaden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beweisen lässt. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches sollte auslaufen, da dies internationale Großkonzerne schützt, die mit dem LEH mindestens auf Augenhöhe verhandeln. Im Rahmen der geplanten Novellierung des AgrarOLkG wird auch über eine Anpassung des §14 diskutiert. Die aktuell diskutierten Änderungen dürfen nicht zum Verbot von Hubs im Lebensmittelbereich führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11948
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11948
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Geltungsbereich des THKG sollte zügig auf Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Ware ausgeweitet werden, damit Kundinnen und Kunden immer die Möglichkeit haben, ihre Kaufentscheidung am Tierwohl auszurichten. Gleiches gilt für die Ausweitung auf Rindfleisch und Milch, wobei die Kriterien möglichst analog zu der bekannten Haltungsform des Lebensmitteleinzelhandels gestaltet sein sollten. Das Bundesförderprogramm muss auf eine langfristig angelegte Finanzierungsgrundlage gestellt werden und sollte Tierhaltungen ab der Haltungsform 3 (Außenklima/Frischluft) zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Rücknahmepflichten des LEH dürfen nicht zu erhöhter Brandgefahr führen; Informationspflichten sollten verhältnismäßig bleiben und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; Vorgaben für die Behandlung und Beseitigung von Batterien müssen spezifiziert werden, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Quotenproblematik (Berechnungsmethodik) muss adressiert werden; Ausweitung der Rücknahmepflicht auf größere Geräte würde nicht zu höheren Sammelmengen führen und ist daher abzulehnen; Informationspflichten sollten verhältnismäßig bleiben und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; Herstellerverantwortung muss berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Interessenvertretung für den schnelleren, entbürokratisierten Ausbau und Betrieb von Photovoltaik auf Gewerbedächern (Solarpaket I).
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.09.2026
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Interessenvertretung für den schnelleren, entbürokratisierten Ausbau und Betrieb von Photovoltaik auf Gewerbedächern (Solarpaket II).
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.09.2026
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Entbürokratisierung beim Ausbau von Photovoltaik durch eine bundesweit einheitliche PV-Dachpflicht im Gewerbeneubau vorantreiben. Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB weiter verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümer ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen.
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzbare und rechtssichere Anwendung des Nachweises einer städtebaulichen Atypik für den Lebensmitteleinzelhandel zur verbesserten Nahversorgung der Bevölkerung, um Ansiedlungs- und Modernisierungsvorhaben auch außerhalb von Kern- und Sondergebieten unbürokratischer zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur. (Umsetzung EPBD)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.10.2026
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dafür braucht es rechtssichere Grundlagen zu haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben sowie Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG. Verkehre von und zu Ladepunkten i. S. v. § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben. Die Anlieferung von Waren sollte bei der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch während der Tageszeiten mit erhöhter Geräuschempfindlichkeit ermöglicht werden ohne Bedarf für eine Einzelfallprüfung an jedem einzelnen Verkaufsstandort. Außerdem sollten Maßnahmen des passiven Lärmschutzes als geeignetes Vorsorge- und Schutzinstrument anerkannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):