Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.106)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durch und erwägt eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und ggf. punktuelle Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben. Die Regulierung von neuartigen Erzeugnissen muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser schadstoffärmeren Produkte zur Schadensminimierung auszuschöpfen.
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen des BVTE stellt die vorgesehene Regelung die kundenfreundlichste und wirtschaftlich beste Lösung dar. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten Mitteilungspflichten für Hersteller einheitlich jährlich geregelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Zur Überarbeitung der TabStRL liegt bislang kein Entwurf der EU-Kommission vor. Mit der Vorlage müsste den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der Tabak- und Nikotinerzeugnisse Rechnung getragen werden. Die geltenden Vorschriften sehen keine Besteuerung der neuartigen Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln vor. Neben einer angemessenen Anpassung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze für klassische Tabakwaren sollte eine überarbeitete Richtlinie eine harmonisierte Besteuerung bei den neuartigen, Produkten nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction-Ansatz) einführen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Stromverteilnetze sind die entscheidende Infrastruktur für die Energiewende. Der Ausbau dieser wird i.W. determiniert durch den Zubau elektr. Leistung auf der Verbrauchs- und auch auf der Erzeugungsseite. Der bisher weitgehend ungesteuerte Zubau gerade von Photovoltaik- und Windkraftanlagen führt zu einer asym. regionalen Verteilung der Erzeugungsanlagen. In Regionen (bspw. wesentliche Teile von Bayern) mit sehr starker Photovoltaikbelegung übersteigt die Erzeugung aus diesen Anlagen den zeitgleichen Verbrauch um ein Vielfaches. Die Abregelung von Anlagen ist unmittelbare Folge des ungesteuerten Zubaus. Durch besseren Technologiemix, korrelierend zum zeitgleichen regionalen Verbrauch, können der Netzausbau signifikant geringer ausfallen und die Kosten für Verbraucher gedämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert im GVSG eine Erweiterung der G-BA-Beteiligung durch Mitberatungsrechte für Rehabilitationsträger bei Reha-Richtlinien (§92 Abs.1b SGB V). Darüber hinaus sollte bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses über Richtlinien der Qualitätssicherung (§ 92 Abs.1 Satz 2 Nummer 13 SGB V) den einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften ein Stellungnahmerecht eingeräumt werden, um fachlich fundierte Regeln ohne Auslegungsstreitigkeiten zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen - KHVVG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie begrüßt die Krankenhausreform, fordert jedoch gezielte Anpassungen, um die Versorgung hochaltriger, multimorbider Menschen zu sichern. Zentral ist eine sachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie über den OPS 8-550 hinaus unter Übernahme der NRW-Regelungen, damit das gesamte akutgeriatrische und frührehabilitative Spektrum abgebildet wird. Zudem verlangt der Verband eine feste Beteiligung der geriatrischen Fachverbände bei der Ausgestaltung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen. Bei der Ermittlung der Vorhaltevergütung soll für die Geriatrie die Fallzahlenentwicklung häufiger und mit angepassten Schwellenwerten berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Amtl. Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allg. med. Maßnahmen (OPS) gemäß § 301 SGB V. Folgeänderung wg. KHVVG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie setzt sich dafür ein, die sachgerechte Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten im Rahmen der Krankenhausreform zu sichern. Zentrales Anliegen ist eine eindeutige und wirtschaftlich faire Fallzuordnung zur Leistungsgruppe Geriatrie, da die derzeitigen Ordnungskriterien dies nicht leisten. Dafür fordert der Verband insbesondere die Einführung eines neuen OPS-Kodes „Umfassendes geriatrisches Assessment (CGA)“ gemäß S3-Leitlinie, um akutgeriatrische Fälle eindeutig geriatrischen Fachabteilungen zuordnen und leitliniengerechte Behandlung sowie Vorhaltevergütung dauerhaft abbilden zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):