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Gefundene Regelungsvorhaben (25.713)

    • Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Dienstwagenregelung anpassen, die zu einer weiteren Spreizung zwischen Fahrzeugen mit CO2-Ausstoß und Null-Emissions-Fahrzeugen führt
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9341 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Anrechnung der heimischen PV-Anlage beim nicht-öffentlichen Laden im Rahmen der Pauschalbetrachtung von Batteriefahrzeugen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips bei Speichern zu Ermöglichung von multi-use
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11180 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Möglichkeit der Speicher zur Graustrombeladung in der Förderrichtlinie
    • Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
    • Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
    • Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen.
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