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Gefundene Regelungsvorhaben (29.021)

  • Cyber Resiliance Act (EU)

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für die Ausnahme von nicht-kommerzieller Open-Source-Software von den Zertifizierungsregeln des Cyber Resilience Acts ein. Wir treten dafür ein, die regulatorische Belastung von Open-Source-Software-Projekten so gering wie möglich zu halten und die Rechtslage so übersichtlich wie möglich auszugestalten, um gemeinnützige Projekte ohne direkten Zugang zu Rechtsberatung nicht zu benachteiligen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass bei der Implementierung des Cyber Resilience Act Entwicklerinnen und Entwickler aus der Wissenschaft nicht über Gebühr von der Beteiligung an Open-Source-Projekten und der gemeinnützigen Veröffentlichung von Software und Quellcode disincentiviert und Zugänge zu bereits genutzter Open-Source-Software an Universitäten nicht gefährdet werden.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bildung, Forschung und Innovation sind entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung, Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz Deutschlands. German U15 setzt sich daher für einen Bundeshaushalt 2027 ein, der hier ambitionierte Schwerpunkte setzt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der herausgehobenen Rolle forschungsstarker Universitäten.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich auf europäischer Ebene für ein ambitioniertes, zweckgebundenes 10. Forschungsrahmenprogramm mit einem Volumen von 200 Mrd. Euro ein. Förderentscheidungen sollen weiterhin strikt qualitäts- und exzellenzbasiert erfolgen, um fairen Wettbewerb, internationale Attraktivität sowie Europas Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu stärken. Eine sinnvolle, wissenschaftsadäquate Verknüpfung mit einem European Competitiveness Fund sollte die Eigenständigkeit und Exzellenzorientierung des Rahmenprogramms wahren. Zugleich spricht sich German U15 für ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen-, angewandter und marktnaher Forschung sowie für die Offenheit des Programms gegenüber der Assoziierung wichtiger Partner wie dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Kanada aus.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des geplanten Forschungsdatengesetzes ein. Ziel ist, die Zugänge der Wissenschaft zu forschungsrelevanten Daten zu erweitern, die Möglichkeiten zur Verknüpfung verschiedener Datensätze zu verbessern und eine Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens bezüglich des Teilens von Daten aus der Forschung zu erreichen. Auch eine forschungsfreundlichere Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung und eine Vereinfachung von bundesländerübergreifenden Datenerhebungen wird angestrebt. Darüber hinaus plädiert U15 dafür, die langfristige Nutzung und die technische Weiterentwicklung verlässlicher Infrastrukturen für die Speicherung und Nachnutzung von Forschungsdaten finanziell abzusichern und auf Dauer zu stellen.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit bleiben, da die Einbeziehung solcher Kooperationen in die Umsatzsteuerpflicht erhebliche administrative und finanzielle Belastungen mit sich bringen würde und letztlich dem wissenschaftlichen Austausch ebenso wie den Kooperationserfordernissen im Transfer enormen Schaden zufügen würden. Ein Weg dafür ist eine Bereichsausnahme von der Umsatzbesteuerung für Hochschulen, Hochschulmedizin und Forschungseinrichtungen. Bis diese gegeben ist, setzt U15 sich für eine erneute Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine deutliche Erhöhung der Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein. Ziel ist es, die Pauschalen so auszugestalten, dass sie einen substanziell höheren Anteil der indirekten Kosten (Overhead-Kosten) abdecken, die Universitäten im Rahmen der Projektförderung entstehen. Die geplante Erhöhung der Programmpauschale auf 25 Prozent wird ausdrücklich begrüßt. Zugleich spricht sich German U15 für eine weitere schrittweise Annäherung der Pauschale an die tatsächlichen, projektbedingt anfallenden Overhead-Kosten aus, um eine auskömmliche und nachhaltige Forschungsfinanzierung sicherzustellen.
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem BEG IV-E möchte die Bundesregierung die datensparsame Nutzung einiger im Chip des Reisepasses gespeicherter Daten für Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und deren Dienstleister entlang gesetzlicher Notwendigkeiten ermöglichen. Der digitale Wandel soll somit durch die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen gefördert werden. Der BDL begrüßt die geplante Option der digitale Auslesemöglichkeit von Reisepässen bei der Flugabfertigung, wenn der Fluggast seine Einwilligung dazu erteilt. Durch die Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung an Flughäfen entfallen dann an den Flughäfen an verschiedenen Stellen händische Kontrollen der Flugscheine und Reisedokumente.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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