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Gefundene Regelungsvorhaben (25.615)

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Revision der EU-Führerscheinrichtlinie soll das Mehrgewicht des Elektroantriebs bei der Definition der Führerscheinklassen berücksichtigt werden, um Nachteile für Elektrofahrzeuge zu vermeiden.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine angemessene Förderung des weiteren Ausbaus der öffentlichen und nicht-öffentlichen Tank- und Ladeinfrastruktur aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem von der EU-KOM vorgeschlagenen SEP-Lizenzierungsrahmen soll ein ausgewogenes System geschaffen werden, das einen weltweiten Maßstab für die Transparenz von SEP, die Verringerung von Konflikten und effiziente Verhandlungen setzt. Hauptziele sind: 1/ Sicherstellung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der EU für Inhaber als auch die Umsetzer von SEP. 2/ Sicherstellung fairer und angemessener Preise für Produkte, die auf den neuesten standardisierten Technologien basieren. Der vorgeschlagene Rahmen für die SEP-Lizenzierung wird für zusätzliche Transparenz in Bezug auf SEP-Portfolios und Gesamtlizenzgebühren sorgen und den Parteien effizientere Möglichkeiten bieten, sich auf FRAND-Bedingungen für ihre Lizenzen zu einigen. Ford unterstützt EU-KOM-Vorschlag.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel von Ford ist, die Verantwortung für die nationale Umsetzung und Durchsetzung des Data Act bezüglich der Daten aus Fahrzeugen auf die BNetzA und das KBA zu verteilen, wobei der BNetzA die horizontale Gesamtverantwortung als Datenkoordinator übertragen werden sollte, während das KBA als zuständige Behörde für Kraftfahrzeuge benannt werden sollte.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford sieht große Herausforderungen im Zusammenhang mit dem EUCS und der NIS 2 Richtlinie. Hauptziele: Begrenzung der Souveränitätsanforderungen auf staatliche Aufgaben, um Wettbewerb zu gewährleisten und Zugang zu globalen Cloud-Dienstleistern zu sichern. Einheitliche EU-weite Regulierung, um Ineffizienzen und Kostensteigerungen zu vermeiden. Vermeidung eines neuen "Assurance Level 4", das den Einsatz von US-Hyperscalern einschränkt. Einheitliche Anwendung der Anforderungen durch alle EU-Mitgliedsstaaten. Sicherstellung einer funktionalen, wettbewerbsfähigen Cloud-Infrastruktur für Anwendungen wie autonome Fahrzeuge und Fahrzeugkonnektivität.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Ziele von Ford zum RefE der NIS-2-Umsetzung sind die Erleichterung der Registrierung für Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren EU-Staaten. Zudem wird die Einrichtung eines effizienten, digitalisierten Meldeportals und die Möglichkeit von Meldungen in englischer Sprache gefordert, um unnötige Zwischenmeldungen zu vermeiden. Ford kritisiert die erweiterte persönliche Haftung der Geschäftsleitung und fordert präzise Vorgaben für Unternehmen zur Umsetzung der NIS-2-Maßnahmen sowie realistische Aufwandsschätzungen. Außerdem wird die Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in die NIS-2-Anforderungen und die Streichung der Kategorie "Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse" zur Vereinfachung der Regulierung begrüßt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die europäische KI-Verordnung wird massive Auswirkungen auf die Unternehmen der Automobil- und Zuliefererindustrie haben. Vor diesem Hintergrund ist eine praxistaugliche und innovationsfreundliche Umsetzung der KIVerordnung in nationales Recht erforderlich, da andernfalls ein Verlust an Wettbewerbs- und Innovationfähigkeit droht. Die Verantwortung für die nationale Durchsetzung sollte der Bundesnetzagentur (BNetzA) übertragen werden, die absehbar auch eine führende Rolle als Datenkoordinator bei der Durchsetzung des Data Acts spielen wird. Wie auch beim Data Act ist für eine effiziente und wirksame Durchsetzung jedoch zusätzlich auch die verpflichtende Einbindung der Expertise des Kraftfahrbundesamts (KBA) als sektoraler Behörde erforderlich.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die geltende Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen nach der „1 %-Methode“ stellt eine steuerliche Pauschalierung dar, die sachgerecht sowie verfassungsgemäß ist und sich in der Praxis bewährt hat. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV unterstützen wirksam den Hochlauf der E-Mobilität, was dem Klimaschutz dient. Ford setzt sich für den Fortbestand der geltenden Regelungen ein. Auch im Bereich der Kfz-Steuer spricht sich Ford für den Fortbestand der bestehenden Systematik aus. Insbesondere ein Bonus-MalusSystem in der Kfz-Steuer, das über eine Art Zulassungssteuer implementiert werden sollte, lehnen wir ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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