Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.139)
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ein Darlehensvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zu Stande. Für die Willenserklärung des Verbrauchers ist gem. § 492 Abs. 1 i.V.m. § 126a BGB die elektronische Form zugelassen. Gleichwohl muss die Annahmeerklärung des Darlehensgebers nach aktueller Rechtslage aber „papierhaft“ erfolgen, d.h. ausgedruckt werden, denn § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB befreit den Darlehensgeber nur von dem Erfordernis der Unterschrift. Die reine Textform ist demnach nicht zulässig. Wir regen daher an, dass die Annahmeerklärung des Darlehensgebers in Textform erfolgen kann. Es wird daher eine entsprechende Änderung des BGB angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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EU-Bankenpaket CRR III
Aktiv vom 26.06.2024 bis 27.06.2024
- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nach Inkrafttreten der CRR III setzen wir uns für Auslegungshilfen bei unklaren Definitionen ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Mietrechtsnovelle
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Sachgerechtere Ausgestaltung des Mietrechts hinsichtlich der Refinanzierungsmöglichkeiten der Vermieter bzgl. der energetischen Sanierung. Überarbeiten der zu pauschalen und überschießenden Mietrechtsregulierungen im Bestand. Werben für ein dediziertes Zeitwohnmietrecht, das für alle Marktteilnehmer klare Rahmenbedingungen setzt; diesbezüglich Schaffen eines Kriterienkatalogs für die Abgrenzung von touristischer Kurzzeitvermietung und temporärer möblierter Vermietung im Sinne des Zeitwohnens (z.B. befristete Arbeitstätigkeit, Unterbringung nach Naturkatastrophen); Diskussion über Nachhaltigkeitsampel bei der (befristeten) Vermietung von Wohnraum zur Förderung der Attraktivität von energieeffizientem Wohnraum
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassung und Konkretisierung des GEG im Hinblick auf eine Beschleunigung der Energieversorgung mit Wärmepumpen zur Erreichung der Klimaschutzziele; §§ 71a bis p GEG: Werben für eine technologieoffene Ausgestaltung sowie sachgerechte Mieterschutzregeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Wärmeplanungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln, Verbesserung und Anpassung der kommunalen Wäremversorgung, um das Ziel, diese bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gebot der Kostenneutralität
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Energiewirtschaftsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
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- Angegeben von: Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Optimierung Produktionsbedingungen in Deutschland: Die aktuelle Fülle an bürokratischen Anforderungen und Doppelstrukturen bremst Innovationen und Investitionen. Pfizer setzt sich daher ein für den Abbau von Bürokratie in den Bereichen: Versand und Export von hergestellten Arzneimitteln, Arbeitsrecht, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Prüfung von Produktions- und Kontrollschritten durch eine sachkundige Person (Qualified Person), Genehmigungsverfahren und Ausstellung bzw. Verlängerung der Herstellerlaubnis.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Stellungnahme zu den Eckpunkten für eine Nationale Biomassestrategie
Aktiv vom 26.06.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Bayernoil hat Stellung genommen zu den von BMWK, BMEL und BMUV vorgelegten Eckpunkten der NABIS. Dabei setzen wir uns für eine Neubewertung von hochwertigen energetischen Verwertungen von Biomassen innerhalb des Kaskadenprinzips ein und verweisen in diesem Zusammenhang auf die bevorzugte Nutzung von Abfallstoffen gemäß RED II Annex IX Teil A. Ferner schlagen wir vor, Klärschlamm konsequent als Biomasse einzustufen und die Anlagen zur thermischen und nicht-thermischen Behandlung von Klärschlamm von der zusätzlichen Belastung einer Einbeziehung in den nationalen und europäischen Emissionshandel auszunehmen.