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409 Regelungsvorhaben zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (409)

    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.11.2024
    • Beschreibung: Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde..., ...Betroffener und die Bekämpfung digitaler Gewalt umfasst. Maßnahmen..., ...konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes hinaus: Schaffung...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde..., ...Betroffener und die Bekämpfung digitaler Gewalt umfasst. Maßnahmen..., ...konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes hinaus: Schaffung...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...zugänglich sind.15 c. Fazit digitale Lebenswelten Die digitale..., .../digitaleducation/accessible-digital-textbooks..., ... nutzen digitale Tools bereits im Alltag..., ...Schutz vor Risiken und Gewalt Digitale Räume bieten..., ...Gewalt ist und bleibt Gewalt Die Gewalterfahrungen von Kindern in digitalen..., ...UNICEF-Studie “Childhood in a Digital World, Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Gewalt und Ausbeutung aus. Dabei..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...aufgenommen. Träger öffentlicher Gewalt sollen künftig darauf ..., ...sowohl Täger öffentlicher Gewalt des Bundes, als auch für..., ...für Träger öffentlicher Gewalt des Bundes gilt, auch ..., ...für Träger öffentlicher Gewalt sowie für Unternehmen ..., .... Träger öffentlicher Gewalt sollen künftig bei vom..., ...die Träger öffentlicher Gewalt künftig darauf hinwirken..., ...denen Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen nach den §..., ...wären ein Verein, der ein digitales Informationsportal mit..., ...für Träger öffentlicher Gewalt besteht, sondern, dass..., ...sowohl Täger öffentlicher Gewalt des Bundes als auch für..., ...für Träger öffentlicher Gewalt (Abs. 1) wird neu gefasst..., ...die Träger öffentlicher Gewalt dazugehören, aber zweitens..., ...treffen Träger öffentlicher Gewalt unmittelbar kraft ihrer..., ...einem Träger öffentlicher Gewalt oder einem Unternehmen..., ...Bei Trägern öffentlicher Gewalt bleibt es wie bisher nur..., ...auf Träger öffentlicher Gewalt sowie auf Öffentliche ..., ...Träger der öffentlichen Gewalt nicht unverhältnismäßig..., ...der Träger öffentlicher Gewalt, Menschen mit geistigen..., ...die Träger öffentlicher Gewalt die der Allgemeinheit ..., ...der Träger öffentlicher Gewalt, im Falle von Gefahren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Ausbeutung sowie für von Gewalt betroffene Migrant*innen..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Der KOK..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie die..., ...Herausforderungen des digitalen Raums gelegt wird. Die..., ...Bereich der sexuellen Gewalt vorsieht. Diesbezüglich..., ...Schutzes vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...zum Themenfeld sexuelle Gewalt gegen und Ausbeutung von..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ... Ansatz zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung..., ...zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung durch ..., ...dem Schutz vor sexueller Gewalt an oder Ausbeutung von..., ...das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen und Ausbeutung von..., ... Bereich der sexuellen Gewalt und sexuellen Ausbeutung..., ...vernachlässigt. Gewaltschutzkonzepte müssen jedoch ..., ...allen Formen sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
    • Beschreibung: Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...mit Internetzugang und digitalen Endgeräten ist nicht..., ...- oder Lernmittel wie digitale Endgeräte (s.u. 4.3.)..., ...erhoben werden, ob das digitale Wissen für den Umgang..., ...oder Sprachkursträger digitale Endgeräte zur Verfügung..., ...in der Pflicht. Sofern digitale Endgeräte persönlich ..., ...II 11 4. Anspruch auf digitale Endgeräte als Leistung..., ...getreten. Im Rahmen des DigitalPakts Schule36 werden Schulen..., ...Lernmittelfreiheit mit digitalen Endgeräten durch die..., ...de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.php (29..., ...bis viermal gefährdeter, Gewalt zu erleben als Kinder ..., ...IX), für welche Gewaltschutzkonzepte bereits vor dem..., ...deren erhöhtes Risiko, Gewalt zu erfahren, finden in..., ...Thema Betroffenheit von Gewalt von Kindern und jungen..., ...Erhöhtes Risiko für Gewalterfahrungen Internationale ..., ... mit Behinderungen von Gewalt betroffen ist und dass..., ... als doppelt so häufig Gewalt erleben wie Kinder ohne..., ... tragen dazu bei, dass Gewalt verhindert, erkannt und..., ...zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts.46 Die Pflicht ..., ...eines inklusiven Gewaltschutzkonzepts besteht darin, ..., .... Ein inklusives Gewaltschutzkonzept beinhaltet darum...
  • Koalitionsvertrag bewerten

    Aktiv vom 30.06.2025 bis 24.06.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...betonen, dass häusliche Gewalt eine Kin-deswohlgefährdung..., ... daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangs-recht..., ...umzusetzen, muss der Gewaltschutz an der Schnittstelle..., ...Sorge kommt bei Partnerschaftsgewalt in der Regel nicht..., ...länger auf Kosten des Gewaltschutzes umgesetzt werden. In Fällen häuslicher Gewalt sollte das Familiengericht..., ...durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen..., ...des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Auch das nach dem Gewalter-eignis gezeigte Verhalten..., ...das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt sind Ermittlungen..., ... den Formen häuslicher Gewalt, ihrer Dynamiken, ihrer Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und über..., ...Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf Kinder haben. Dafür..., ...kindeswohlzentrierte und gewaltsensible Haltung einnehmen:..., ...Praxis dazu führen, den Gewaltschutz auszuhebeln (BMFSFJ..., ...versetzt werden, häusliche Gewalt und ihre Dynamiken zu ..., ...Intelligenz soll hilfreiche digitale Services für Familien..., ... tatsächlich einfache digitale und analoge Zugänge zu..., ...Vorrang hat. Miterlebte Gewalt gegen den hauptbetreuenden..., ... Gewalt. Erster Bericht des Experten-ausschusses...
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