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Gefundene Regelungsvorhaben (25.146)

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die geltende Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen nach der „1 %-Methode“ stellt eine steuerliche Pauschalierung dar, die sachgerecht sowie verfassungsgemäß ist und sich in der Praxis bewährt hat. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV unterstützen wirksam den Hochlauf der E-Mobilität, was dem Klimaschutz dient. Ford setzt sich für den Fortbestand der geltenden Regelungen ein. Auch im Bereich der Kfz-Steuer spricht sich Ford für den Fortbestand der bestehenden Systematik aus. Insbesondere ein Bonus-MalusSystem in der Kfz-Steuer, das über eine Art Zulassungssteuer implementiert werden sollte, lehnen wir ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines europäischen Rohstofffonds und Aufbau einer europäischen Rohstoffagentur. Mehr Transparenz darf nicht zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen führen. Die Bevorratung strategischer Rohstoffe ist eine strategische Entscheidung der Unternehmen und bedarf keines zentralen Ansatzes oder gesetzlicher Regelungen. Vermeidung eines Flickenteppichs von Fördermaßnahmen und Sanktionen in der EU. Neue Vorschriften für Kraftfahrzeuge sollten in einer einzigen VO zusammengefasst werden. Die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft sollten die gesamte Lieferkette betreffen. Zirkularität von Seltenen Erden sollte Traktionsmotoren in den Mittelpunkt stellen. Stärkung des Rohstoffmonitorings durch die Deutsche Rohstoffagentur. Realistische Einordnung der Sekundärmaterialien.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford unterstützt den CRMA, sieht aber Verbesserungsbedarf. Ziele: Stärkung der gesamten Lieferkette von der Gewinnung bis zum Recycling, um Abhängigkeiten zu reduzieren. Positive Anreize statt zusätzlicher Bürokratie schaffen. Einrichtung eines europäischen Fonds zur Unterstützung von Rohstoffprojekten. Flexiblere Selbstversorgungsbenchmarks und realistische Recyclingziele. Erweiterung der Rohstoffpartnerschaften mit rohstoffreichen Drittländern als unterstützende Maßnahme zur Erreichung des Diversifizierungsbenchmarks. Schutz von Unternehmensgeheimnissen bei Transparenzanforderungen. Langfristige Planung und Berücksichtigung der Entwicklungsprozesse in der Automobilindustrie. Ausweisung von Permanentmagneten und deren Kennzeichnung nur auf den Traktionsmotor im E-Fahrzeug anwenden.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel von Ford bei der Überarbeitung der Altfahrzeug-Richtlinie ist, eine sich selbst tragende, innovative und offene automobile Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Das Altfahrzeug ist im Gegensatz zu Konsumgütern (z.B. Mobiltelefonen) ein wertvolles Gut mit hoher Wiederverwendungs- (z.B. gebrauchte Ersatzteile) und Recyclingfähigkeit – es haben sich daher in den letzten 25 Jahren (seit deutscher Altfahrzeugverordnung Ende 90er Jahre) gut funktionierende Geschäftsmodelle auch entlang des Recyclingprozesses eines Fahrzeuges etabliert. Diese selbst tragenden Geschäftsmodelle müssen nun in die zukünftige Epoche der Elektrofahrzeuge übertragen werden.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford plädiert für einen verantwortungsvollen und risikobasierten Umgang mit PFAS und schlägt die folgenden fünf Schritte als stufenweises Vorgehen vor: Phase-out- Roadmap, Review-Prozess, Ausnahme für Fluorpolymere, Ausnahme für Ersatzteile sowie wiederaufbereitete Teile und Offenheit für Innovationen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich Ford für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Erneuerbare Kraftstoffe sind entscheidend für den Klimaschutz im Straßenverkehr. Konventionelle Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol sind weiterhin notwendig. Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfallstoffen, wie HVO-Diesel und Bioethanol, bieten hohes Potenzial. Strombasierte Kraftstoffe, auch E-Fuels genannt, sind nahezu klimaneutral und können in bestehenden Fahrzeugen genutzt werden. Ford fordert die Aufhebung von Nutzungsbeschränkungen, höhere Mindestquoten für E-Fuels in der RED, und eine EU-weite Anerkennung der DIN EN 15940 Norm. Internationale Energiepartnerschaften sind essentiell für Deutschland. Der Fokus muss auf der Reduktion fossiler Anteile im Kraftstoff liegen, um Klimaziele zu erreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bei Firmenwagen stellt die arbeitgeberseitige Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen heimischen Stromkosten für das Laden des Firmenwagens einen steuerfreien Auslagenersatz dar. In der Praxis fordern die Finanzbehörden oftmals, dass der Arbeitnehmer den konkreten Strompreis und die geladene Strommenge erfassen und dem Arbeitgeber übermitteln muss. Die Ermittlung dieser beiden Komponenten stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor erhebliche praktische Schwierigkeiten und verursacht unnötigen Aufwand. Eine sachgerechte Lösung für dieses Problem ist die Einführung einer Strompreispauschale für steuerliche Zwecke (im Sinne eines pauschalen durchschnittlichen Strompreises).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich für Vereinfachungen und eine praxistaugliche Umsetzung von CBAM ein. U.a. sind eine verlängerte Nutzung drittlandspezifischer Standardwerte, eine Anhebung der Kleinbetragsregelung und eine stärkere Unterstützung der Unternehmen (insbesondere von KMU) erforderlich. Zudem muss sichergestellt werden, dass die CBAMUmsetzung die Exporte von EU-Herstellern entlang der Wertschöpfungskette nicht benachteiligt und es nicht zu einer Störung der komplexen Lieferketten in der Industrie kommt.
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