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Gefundene Regelungsvorhaben (28.922)

    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Mit der Überarbeitung sollten das bewährte Regelwerk schrittweise und behutsam weiterentwickelt sowie rechtsichere, schnell durchführbare Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Der Kommissionsentwurf wird diesen Zielen an vielen Stellen nicht gerecht und würde Genehmigungsverfahren erheblich erschweren und verzögern. Hervorzuheben ist der Vorschlag, dass Emissionsgrenzwerte künftig grundsätzlich in Höhe der strengsten Werte der jeweiligen Spannen der BVT-assoziierten Emissions-werte festgelegt werden sollen. Viele bestehende Anlagen würden so aus dem Markt gedrängt, neue Anlagen wären kaum noch genehmigungsfähig. Der BDEW plädiert deshalb für eine Beibehaltung des derzeitigen flexiblen Vorgehens bei der Grenzwertfestlegung orientiert an den oberen Emissionsbandbreiten.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt die auf europäischer und nationaler Ebene gesteckten Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität. Diese können nur erreicht werden, wenn zur Verfügung stehende Dekarbonisierungsoptionen breit genutzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist dabei ein ambitionierter und beschleunigter Erneuerbare-Energien-Ausbau an Land und auf See: - Genehmigungs- und Verwaltungsaufwand verringern. - Bestandsschutz garantieren. - Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gewährleisten. - Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Sektoren durch EU-Beihilfeleitlinien unterstützen.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt ausdrücklich Schaffung eines europaweit einheitlichen Zertifizierungssystems für die CO2-Entnahme. CO2-Entnahmetätigkeiten können den erforderlichen starken Ausbau der Nutzung von Erneuerbaren Energien, Wasserstoff und anderen klimaneutralen Energieträgern sowie die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf weitere Sektoren und Tätigkeiten sinnvoll ergänzen. Für den geplanten Hochlauf sind aus BDEW-Sicht drei Handlungsfelder von zentraler Bedeutung: 1. Definition und Abgrenzung des Produktes (durch die vorliegende Verordnung) 2. Schaffung eines Angebotes (durch Förderanreize und politische Ziele) 3. Schaffung der Nachfrage (durch Anrechenbarkeit, Übertragbarkeit und Handelbarkeit der Senkenzertifikate, flankiert durch politische Ziele)
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW begrüßt die Ausrichtung und Ziele der Vorschläge der EU-Kommission zur Anpassung der Emissionshandelsrichtlinie und zur Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve sowie zur Einführung eines zunächst separaten Emissionshandels für Gebäude und den Straßenverkehr. Der BDEW bemängelt aber den zu eng gefassten Anwendungsbereich des neuen Emissionshandels. Die Vorschläge der EU-Kommission erscheinen auch im Hinblick auf die Überwachungsbestimmungen und die Vermeidung von Doppelbelastung noch unzureichend. Weitere Verbesserungsvorschläge betreffen insbesondere die künftige Wirkweise der Marktstabilitätsreserve, die Fortschreibung der kostenlosen Zuteilung für Wärmelieferungen sowie die geplante Einbeziehung von Wasserelektrolyseanlagen in den Emissionshandel.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW sieht die im Richtlinienentwurf vorgesehene Einführung einer verpflichtenden Vorprüfung von Umweltaussagen (“Green Claims“) kritisch, da dies zu hohem bürokratischem Aufwand wie auch Kosten führen würde. Europäische Unternehmen wären einem unverhältnismäßig großen Zeit- und Kostenaufwand ausgesetzt, was zusätzlich zu den Verpflichtungen aus der noch umzusetzenden Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel zu einem drastisch erhöhten bürokratischen Aufwand führen würde. Ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt würde zudem die Innovationskraft ökologisch engagierter Unternehmen schwächen, da Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit nur kommuniziert werden dürften, wenn sich ex-ante für einen zeit- und kostenintensiven Zertifizierungsaufwand entschieden wird.
  • Vorschlag zur Einschränkung von PFAS

    Aktiv vom 30.07.2024 bis 30.04.2026

    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Wesentliche Aspekte, die aus Sicht des BDEW im Beschränkungsvorschlag berücksichtigt werden müssen, sind: - Bestandsanlagen müssen unberührt bleiben; - Für Anwendungsprodukte muss eine angemessene Übergangsfrist festgelegt werden; - Für Anwendungen, die sich in einem Produktentwicklungsstadium befinden (z. B. Elektrolyseure), für welche die Nutzung von PFAS-haltigen Stoffen notwendig ist, sollte eine Prüfung und Eingruppierung durch die ECHA im Sinne von essential uses erfolgen; - Die weitere Nutzung von PFAS muss an eine verursachergerechte Finanzierung der bereits jetzt und zukünftig entstehenden Aufbereitungskosten für die Trinkwasserversorgung durch ein Fondsmodell im Sinne der Herstellerverantwortung geknüpft sein.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt das Ziel, den Zugang zu wichtigen Transformationstechnologien durch die Ansiedlung von Fertigungskapazitäten in der EU abzusichern. Ziel bei der Einführung von nicht-preisbezogener Kriterien muss aus Sicht des BDEW sein, dass sie die strategischen Energiewende-Ziele der EU nicht gefährden: - Vermeidung von unverhältnismäßigen Kostensteigerungen bzw. Sicherstellung einer gerechten Verteilung der damit einhergehenden Mehrkosten; - Anwenderfreundliche Definition der Kriterien über Leitlinien oder Durchführungsrechtsakte, um deren Umsetzung in der Praxis zu erleichtern; - Berücksichtigung von technologiespezifischen Differenzen bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung nicht-preisbezogener Kriterien; - Festlegung angemessener Übergangsfristen.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt die verschiedenen Nachhaltigkeitsinitiativen der EU, darunter die Harmonisierung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes in der EU. Wir begrüßen die Stärkung der sozialen Aspekte. Damit diese Harmonisierung auch in der Praxis auch erfolgreich umgesetzt werden kann, schlägt der BDEW die folgenden Änderungen vor: - Verfeinerung des Umfangs der Due Diligence - Fokus auf Menschenrechte und Umweltaspekte - Angleichung der CSDD an die CSRD, die ESRS und die EU-Taxonomie - Sicherstellung einer kohärenten Umsetzung durch eindeutige Definitionen - Minimierung des zusätzlichen Aufwands für Unternehmen
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt die Durchsetzung eines Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit, da eine faire und respektvolle Behandlung von Arbeitnehmern entscheidend für nachhaltige Produkte und nachhaltige Unternehmen ist. Dennoch sieht der BDEW die Notwendigkeit, bestimmte Elemente des Vorschlags weiter zu präzisieren, um die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu erhöhen und eine Überkomplexität der Sorgfaltspflichten zu vermeiden: - Präzisierung des Anwendungsbereichs der Verordnung - Klare Definition und Vereinheitlichung der Einfuhranforderungen - Verlängerung der Reaktionszeiten für Unternehmen - Etablierung einer klaren und transparenten Vorprüfung - Beschleunigung der Einführung der Datenbank für Zwangsarbeitsrisiken und der Leitlinien für Sorgfaltspflichten
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der Rechtsrahmen muss Klarheit und Sicherheit über die Rechte und Pflichten bei der Entwicklung von KI in verschiedenen Kontexten bietet. Er sollte eine klare Richtung vorgeben, für welche Zwecke KI eingesetzt werden sollte, Hindernisse abbauen und einen Rahmen schaffen, der Innovationen ermöglicht. Hürden für den Einsatz von KI in der Energie- und Wasserwirtschaft vermieden werden. Grundsätzliche, technologieneutrale Leitlinien, die den sicheren Einsatz von KI ermöglichen und unternehmerische Entscheidungen für Innovationen zulassen sind komplexen administrativen Prozessen vorzuziehen. Bereits heute gelten in besonders sensiblen Bereichen wie der Netzsteuerung sehr hohe Anforderungen und Vorschriften mit entsprechenden Sicherheitsstandards.
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