Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.321)
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- Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Initiative des BMEL, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, und damit die Gefahr von Resistenzentwicklungen zu minimieren, unterstützen wir ausdrücklich. Nach der aktuellen Gesetzeslage soll der Antibiotikaeinsatz durch eine Erhebung der Therapiehäufigkeit reduziert werden. Zur Erhebung der Behandlungstage werden für jeden angewendeten antibiotisch wirksamen Wirkstoff die Anzahl der behandelten Tiere einer Nutzungsart mit der Anzahl der Behandlungstage multipliziert. Wirkstoffkombinationen werden grundsätzlich mehrfach gewertet, und dies zusätzlich unabhängig von der Art der Anwendung und ihres tatsächlichen Resistenzbildungspotentials. Das ist wissenschaftlich angreifbar und verfehlt unseres Erachtens zudem das Ziel der Antibiotikaminimierung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Boehringer Ingelheim u. a. für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Hierbei wird diegeplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ abgelehnt, da nicht sachlogisch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Bürokratie ist ein Hemmnis für Entfaltung wirtschaftlicher und innovativer Potentiale. Es wird sich deshalb für eine Verringerung der Bürokratie eingesetzt. Dies betrifft u.a. die Rahmenbedingungen für klinische Forschung, den Datenschutz oder Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Produktionsstätten.
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- Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die forschungsstarken Regionen in der Welt stehen in einem harten Standort-Wettbewerb um die Ansiedlung von Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandorten für Zukunftstechnologien der medizinischen Biotechnologie. Während sich die Grundlagenforschung in Europa weiterhin auf internationalem Spitzenniveau bewegt, gehen in der Translation, der Gründung und der Wachstumsfinanzierung immer mehr Innovationen verloren. Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Gründungsstandort attraktiver zu machen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Annahme des Referentenentwurfs des BMWK der SchfHwG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der DEPV stimmt den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (Referentenentwurf aus dem BMWK) vollumfänglich zu.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger- Handwerksgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einsatz für eine reduzierte Kehrung bei emissionsarmen Feuerungsanlagen und eine dafür angemessene Gebühr
Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der DEPV setzte sich dafür ein, dass in die KÜO der Passus zur Herabsetzung der Kehrintervalle bei emissionsarmen Feuerungsanlagen aufgenommen wurde. Weiterhin steht der DEPV für die reduzierte Anzahl der Kehrungen bei emissionsarmen Feuerungsanlagen und eine dafür angemessene Gebühr ein. Zudem fordert der DEPV angemessenen Immissions- und Verbraucherschutz, sowie Brandschutz für alle Anlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (14):
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- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der DEPV fordert die Berücksichtigung und den Einsatz von Holzenergie in der kommunalen Wärmeplanung und Anerkennung des Beitrages der Holzenergie zur Defossilisierung der Wärmenetze. Im WPG fordert der DEPV weniger Einschränkungen für die Biomasse und Holz als Erfüllungsoption vollumfänglich anzuerkennen. Dies gilt auch für die Beschränkung des Einsatzes von Biomasse in Netzen über 50 km. Der DEPV setzt sich dafür ein, dass die Option des Heizens mit Holz im kommunalen Bereich bekannter gemacht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9344
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8654 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8742 - Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten -
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze -
BT-Drs. 20/8742
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten -
BT-Drs. 21/4475
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026
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BT-Drs. 20/9344
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der RED III und des GEG fordert der DEPV eine Abkehr von der auch in der Nationalen Biomassestrategie (NABIS) geforderten zwingenden Kaskadennutzung von Holz. Als Grundsatz soll die stoffliche Nutzung von Holz priorisiert werden, jedoch entstehen in der Holzverarbeitung stets Sägenebenprodukte, die möglichst der energetischen Nutzung zur Verfügung stehen sollten, ohne Nachweis, dass diese unter keinen Umständen stofflich genutzt werden können. Die Allokation des Ressource Holz soll im Wettbewerb erfolgen. Auch die CO2-Neutralität der energetischen Nutzung der Holzenergie soll weiterhin anerkannt werden, da das GEG die energetische Nutzung von Holz als erneuerbar einstuft. Auch der bürokratische Aufwand für die holzverarbeitende Brache soll verhältnismäßig gehalten werden.