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Gefundene Regelungsvorhaben (28.887)

  • Beibehaltung der Belegausgabepflicht

    Aktiv vom 14.10.2024 bis 14.07.2026

    • Angegeben von: FleishmanHillard Germany GmbH am 14.10.2024
    • Beschreibung: Zur Diskussion stehen Initiativen bzw. Vorschläge verschiedener Parteien zur Abschaffung oder Begrenzung der Belegausgabepflicht gem. § 146a Abs. 2 AO. Ziel der Interessenvertretung ist, die Abschaffung bzw. Begrenzung der Belegausgabepflicht zu verhindern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 324/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 14.10.2024
    • Beschreibung: Die Mitglieder des Bundestags werden aufgefordert, das Gesetz um ein klima-, umwelt- und menschenrechtsbasiertes Anlagemanagement zu ergänzen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen basiert. Das wäre nur folgerichtig, da sich die Bundesrepublik zu diesen Standards bekannt und zur Klimarahmenkonvention verpflichtet hat. Neben den Aspekten Sicherheit, Liquidität und Rendite sollte der Gesetzgeber einen vierten Anlagegrundsatz „Nachhaltigkeit“ festschreiben. Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung empfiehlt, dieses „magische Viereck“ auf alle Kapitalanlagen der öffentlichen Hand anzuwenden, einschließlich des Generationenkapitals.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Freiflächen-PV im EEG

    Aktiv vom 14.10.2024 bis 05.01.2026

    • Angegeben von: Climagy Projektentwicklung GmbH am 14.10.2024
    • Beschreibung: Erhöhung der maximalen Gebotsgröße in den Ausschreibungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf 100 MW und bedingungslose Aufnahme benachteiligter Gebiete in die Förderkulisse.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Freiflächen-PV im Erbrecht

    Aktiv vom 14.10.2024 bis 05.01.2026

    • Angegeben von: Climagy Projektentwicklung GmbH am 14.10.2024
    • Beschreibung: Zurechnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Rahmen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, um bestehende Hemmnisse für den Ausbau dieser Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden; aktuell werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem Grundvermögen zugerechnet, was zu erheblichen steuerrechtlichen Risiken führt; Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen tragen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung bei und können z.B. bei entsprechender Bauweise Ökosystemleistungen erbringen, was eine Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen rechtfertigt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: §12 Abs.1 Nr. 1 u. Nr. 2: Förderrahmen weiter erhöhen. §13b Abs.1: Bestehenserlass auf mind. 70 Prozent erhöhen. §2 Abs.3 Nr. 1c: Berechnung Vollzeit-FB-Dichte ändern in: im Durchschnitt mind. 100 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden. §9 Abs.1: Klarstellung einfügen, in welcher Form der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation zu erfolgen hat - Zeugnis, Bestätigung der Prüfungsstelle. §6 Abs.3 Satz 2 ändern in: Besondere Umstände sind insbes. dann gegeben, wenn das weitere Fortbildungsziel für die Berufsausübung in fachlicher Hinsicht dienlich ist. in §2 Abs.3 Satz 2 die Worte in Teilzeit streichen. in §12 Abs.1 neue Nr. 3 einfügen - Förderung der Verbrauchsmaterialien in Meisterkursen. §13 Abs.2 ändern in: Das Darlehen nach Absatz 1 ist zinsfrei.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: Auf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 09. November 2022 (BGBl. I S. 2009) geändert, wird der Erlass einer neuen Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk angestrebt. Verordnungsgebendes Ministerium ist das BMWK.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: Die Zielsetzung die Baukosten mit Blick auf den Wohnungsbau zu senken und Bauvorhaben zu vereinfachen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Auch das Bestreben, die Rechtssicherheit bei Verträgen über Bauleistungen mit Blick auf Abweichungen von den aRdT zu erhöhen ist richtig und notwendig. Jedoch muss sichergestellt sein, dass sich Handwerksbetriebe an handhabbaren und verständlichen Vorgaben orientieren können und die vorgeschlagenen Änderungen keine neue Rechtsunsicherheit sowie Haftungsrisiken schaffen. Hinter diesen Anforderungen bleibt der Entwurf zurück. Die vorgesehenen Regelungen werfen Abgrenzungs- sowie Auslegungsfragen auf und sind praxisuntauglich. Vorzugswürdig ist die Einführung eines Kriterienkatalogs in die MBO nebst flankierender zivlirechtlicher Öffnungsklausel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: In der Bauvertragspraxis wird häufig die VOB/B in den Vertrag einbezogen. In der VOB/B ist das Schriftformerfordernis für die Kündigung eines VOB/B-Vertrags für Auftragnehmer und Auftraggeber vorgegeben. Handwerksbetriebe verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung. Für sie ist eine einheitliche und nachvollziehbare Vertragspraxis Garant für Rechtssicherheit und klare Handlungsvorgaben. Daher sollte eine Herabstufung des Schriftformerfordernisses auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch die Vorschriften der VOB/B dies vorsehen. Andernfalls würde sich die Komplexität der Bauvertragspraxis nochmals erhöhen und damit eine gesteigerte Rechtsunsicherheit für mit Bauleistungen befassten Handwerksbetrieben einhergehen. Dies gilt es zu vermeiden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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