Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (204)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die europäische Energiesteuerrichtlinie sollte zügig überarbeitet werden, so dass Kraftstoffe im Verkehr stärker nach ihrer Klimawirkung besteuert werden. Strombasierte Kraftstoffe sowie Biokraftstoffe sollten als Beimischung oder Reinkraftstoff bei gesicherter Nachhaltigkeit helfen, auch den Fahrzeugbestand in die Klimaschutzbemühungen einzubeziehen. Die notwendigen Rahmenbedingungen für Investitionen sollten unterstützt werden. Dieser Beitrag sollte sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln, wobei eine übermäßige Belastung der Verbraucher und Verbraucherinnen durch die Wechselwirkung mit anderen Klimaschutzinstrumenten vermieden werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 720/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Neufassung) -
BT-Drs. 20/565
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 7. Juni bis 10. Dezember 2021)
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BR-Drs. 720/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ford begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“Pakets eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Ford unterstützt den Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei etwaigen Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen allerdings die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher angemessen berücksichtigt werden. Sicherzustellen ist, dass Mobilität und so gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die ETD-Revision genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mobilität und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen wirksam zu verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Alternative zum Klimageld
Aktiv vom 24.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 24.06.2024
- Beschreibung: Die INSM fordert die Senkung der Netzentgelte, Stromsteuer und weiterer Abgaben auf dem Strom als unbürokratische Alternative zur Direktauszahlung des Klimagelds.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (20):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... die Stromsteuer (§ 9 StromStG), die KWKG- und Offshore-Netzumlagen..., ...wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG). Auch der danach in ..., ...Ausnahme nach § 9 Abs. 1 StromStG greift. Abbildung..., ...einspeisen, gelten laut § 5 StromStG als Teil des Versorgungsnetzes..., ... stromsteuerfrei. § 5 StromStG gilt nur auf aus dem ...
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- Angegeben von: The Mobility House Energy GmbH am 19.02.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen geeigneten regulatorischen Rahmen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden und dezentralen Flexibilitäten ein. Strom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen und lediglich zwischengespeichert wird, um ihn später wieder einzuspeisen, darf nicht als Endverbrauch behandelt werden. Erforderlich sind Befreiungen von Stromsteuer, Netzentgelten und Konzessionsabgabe. Zudem braucht es praktikable Messkonzepte zur Unterscheidung von Fahr- und Speicherstrom sowie eine stärkere Einbindung auch kleiner Flexibilitäten, etwa E-Fahrzeugen, in einen marktbasierten Redispatch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Stahl-Verband-Saar e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für wettbewerbsfähige Industriestrompreise als strategischer Standortfaktor ein. Themen sind insbesondere: Verlängerung des Stromsteuerspitzenausgleichs, Absenkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß, Entlastung bei Netzentgelten
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich im Rahmen der Vorhaben der Bundesregierung zur Senkung des Strompreises um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde für praktikable, administrativ umsetzbare und rechtlich belastbare Lösungen ein, die sowohl den unterschiedlichen Vertragsmodellen als auch den vertrieblichen Umsetzungsfristen der Energieversorgungsunternehmen Rechnung tragen. Zudem fordert der BDEW Regelungen, die Preissenkungen ohne formgebundene Ankündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte ermöglichen, um unnötige Belastungen und Irritationen bei Kunden und Versorgern zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):