Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.653)
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Pfad der Krankenhausreform fortsetzen - Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Aktiv vom 30.09.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.09.2025
- Beschreibung: Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit das Ziel, das zum 01.01.2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu überarbeiten und die praktische Umsetzung der Krankenhausreform zu erleichtern. Dass das KHAG nicht grundlegend vom in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Pfad abweicht, ist richtig; allerdings schränken die großzügigeren Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten das ursprüngliche Ziel der Reform erheblich ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 06.06.2025
- Beschreibung: Gesundheitskompetenz fördern Selbstverwaltung und Selbsthilfe besser vernetzen, Informationszugang strukturieren MDK-Beschwerdestellen bundesweit bündeln Einheitliche, sektorenübergreifende Qualitätskriterien entwickeln Mehr Qualitätstransparenz bei Kliniken und Praxen ePA gezielt zur Qualitätsverbesserung nutzen Krankenkassen Datenzugriff auf ePA ermöglichen Fehlerkultur stärken, Meldepflicht für „Never Events“ einführen Verbindliche Standards für Gutachten bei Behandlungsfehlern schaffen Beweislasterleichterungen für Patienten Ethische Fragen breit diskutieren Würde des Menschen in der Versorgung sichern Geschlechterspezifische Besonderheiten berücksichtigen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 06.06.2025
- Beschreibung: Abschaffung nicht interoperabler Digitalisierungslösungen Regulierung digitaler Wettbewerber Förderung von KI und robotergestützten Assistenzsystemen inkl. ethischer Regulierung Schlüssiges Gesamtkonzept für Digital-, Daten- und KI-Recht mit zentralisierter Überwachung. Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der ePA Förderung der digitalen Kompetenz Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei DiGA und DiPA. Stärkung der Selbstverwaltung: kein Eingriff in den Wettbewerb durch staatliche Akteure Keine zusätzlichen Zulassungsverfahren für individuelle Kassenlösungen Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (z.B. gematik) durch den Bund Forderung einer Kompensation bei kommerzieller Datennutzung aus dem Forschungsdatenzentrum
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Bei der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden sich die Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer. Während bei Arbeitnehmern ausschließlich der Bruttolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen wird und der Arbeitgeber die Beiträge zur Hälfte übernimmt, werden bei Selbständigen sämtliche Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Zudem müssen Selbständige die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Beitragsermäßigungen, wie sie für geringverdienende Arbeitnehmer im Übergangsbereich bei einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro vorgesehen sind, gelten für Selbständige nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
- Beschreibung: Die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege sehen im Rahmen ihres sozialen und anwaltschaftlichen Auftrags die dringende Notwendigkeit für die Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten. Damit Klimaanpassungsmaßnahmen wirksam sind, müssen sie ganzheitlich geplant und umgesetzt werden. Neben baulich-technischen Maßnahmen müssen auch organisatorische und personelle Anpassungen erfolgen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert: 1. Fördermittel für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen und Diensten sicherstellen 2. Übernahme von Investitionskosten im Rahmen der Regelfinanzierung durch die Kostenträger ermöglichen 3. Wohlfahrtspflege und sofern möglich ihre Klient*innen in staatliche Maßnahmen und Förderprogramme beteiligen und einbinden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8764
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)
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BT-Drs. 20/8764
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Mit dem Positionspapier „Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe realisieren – Positionierung für eine Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes“ formuliert der Paritätische politische Forderungen für unterschiedliche Bereiche: Bedarfsermittlung und individuelle Teilhabeplanung Lückenlose regionale Versorgung Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe Personal- und Fachkräftemangel Vertragsverhandlungen Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen Schiedsstellen Interdisziplinäre Frühförderung Offene Hilfen / Familienunterstützende Dienste Inklusives Wohnen Inkl. Arbeiten Inkl. Bildung Teilhabeleist. zukunftsfähig weiterentwickeln
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patienten-zentrierten, Sektorengrenzen unabhängigen Versorgung Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. In der Begründung heißt es: „Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“ Auf diesen Satz haben Tausende von Pflegekräften in Deutschland lange gewartet. Die Kompetenzen der Pflegekräfte werden anerkannt und leistungsrechtlich verankert. Das begrüßt der bpa. Darüber hinaus beinhaltet das Pflegekompetenzgesetz Ansätze struktureller Veränderungen im SGB XI, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote bis hin zur Existenzgefährdung bewährter Pflegeangebote mit sich bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Mit dem Digitalgesetz wird die ePA für alle Patienten auf den Weg gebracht. Der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden. Der Verband weist gemeinsam mit weiteren Verbänden als Partner der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V darauf hin, die vorgesehene obligatorische Erfolgsmessung mit ihren Fristen aufzuheben und den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam einen Weg für eine Umsetzung zu entwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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MFG: Nicht-Einführung von Bundes-Ethik-Kommission, von vertraulichen Erstattungsbeträgen und der Ausweitung der Datenlieferungsverpflichtungen der KHs
Aktiv vom 30.06.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):