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Gefundene Regelungsvorhaben (28.856)

    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.02.2025
    • Beschreibung: Die Lohnnebenkosten lassen sich nur nachhaltig stabilisieren, wenn die Effizienz im Gesundheitswesen steigt. Überregulierung und nicht evidenzbasierte Vorgaben – insbesondere im Bereich der Personalbemessung – haben die Kosten explodieren lassen, ohne die Qualität der Versorgung spürbar zu verbessern. Personalvorgaben wie Pflegepersonaluntergrenzen, Personalausstattungsrichtlinie Psychiatrie und Psychosomatik, das geplante ärztliche Personalbemessungssystem und weitere planwirtschaftliche Regelungen führen nur zu unnötigen Mehrkosten und müssen gestrichen werden – ebenso wie staatliche Verlustausgleiche für Krankenhäuser aus Steuermitteln. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, Behandlungsergebnisse zu messen und zu veröffentlichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.02.2025
    • Beschreibung: Ein regionales Vergabesystem kann den Wettbewerb unter Krankenhäusern fördern und dabei die Effizienz steigern. Der BDPK schlägt vor, regionale Versorgungsaufträge auszuschreiben, auf die die Krankenhäuser sich bewerben können. Den Zuschlag erhalten die Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Qualität der Leistungserbringung (Nrn. 1 und 4) ist dabei ein wichtiges Vergabekriterium.
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.02.2025
    • Beschreibung: Untere Grenzverweildauern und ähnliche Regularien müssen abgeschafft werden, um Krankenhäuser zu ambulanten Behandlungsmodellen zu ermutigen. Diese Leistungen sollten zunächst, wie stationäre Leistungen vergütet werden, um Investitionen in innovative Behandlungsprozesse zu fördern. Dies führt zu Effizienzgewinnen und geringeren Kosten, die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in die Preiskalkulation übernommen werden. So kommt es zu einer nachhaltigen Entlastung der Lohnnebenkosten. Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sollten zudem bei Unterversorgung zur ambulanten ärztlichen Versorgung zugelassen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.02.2025
    • Beschreibung: Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit verhindern und/oder aufschieben. Allerdings steigt die Zahl der Pflegebedürftigen rapide an, die Zahl der genehmigten Rehabilitationsmaßnahmen hingegen bleibt gleich. Potentiale, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, werden verschenkt. Um schnell und vor allem bedarfsgerecht Leistungen zu ermöglichen, muss der Zugang zu den medizinischen Rehabilitationsleistungen bürokratiearm gestaltet und vereinfacht werden. Dazu gehört den Genehmigungsvorbehalt für Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der GKV abzuschaffen. Auch die zeitnahe Entlassung von Krankenhauspatienten scheitert an der bürokratischen Hürde der Genehmigung notwendiger Anschluss-Rehabilitationsleistungen durch die Krankenkassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.02.2025
    • Beschreibung: Jede Rehabilitationseinrichtung schließt mit den Rehabilitationsträgern Versorgungs- und Vergütungsverträge zur Leistungserbringung. Nur im Bereich der Deutschen Rentenversicherung fehlt dabei ein Konfliktlösungsmechanismus, den es in allen Bereichen des Gesundheitssystems gibt. Auch im Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen existiert für die Rehabilitationseinrichtungen die Möglichkeit bei Streitigkeiten die Schiedsstelle anzurufen. Einer solchen Regelung bedarf es auch im Bereich der Deutschen Rentenversicherung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.02.2025
    • Beschreibung: Die Alterung der Erwerbsbevölkerung und längere Lebensarbeitszeiten erfordern eine flexible Gestaltung der medizinischen Rehabilitation. Die Deutsche Rentenversicherung muss darauf vorausschauend und flexibel reagieren können! Die Deckelung des Reha-Budgets verhindert die Ausschöpfung des Erwerbspotenzials und mindert damit die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sie ist aufzuheben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.02.2025
    • Beschreibung: Die derzeitige Formulierung im § 95 Abs. 1a SGB V schließt die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen als Gründungsmitglieder eines Medizinischen Versorgungszentren aus. Mit 1.100 Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, die ärztliches, therapeutisches und pflegerisches Personal vorhalten, sind deutschlandweit flächendeckende Standorte vorhanden, insbesondere auch in den ländlichen Regionen. Mit der Zulassung von Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen als Gründungsmitglieder für Medizinische Versorgungszentren können diese bei der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag leisten und damit dem bestehenden Mangel an Grundversorgung in den ländlichen Gebieten entgegenwirken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: IGBP Interdisziplinäre Gesellschaft für Bildung in der Pflege am 12.02.2025
    • Beschreibung: Einsatz für eine konkrete Wissenschaftliche und berufspolitische Definition von differenzierten berufsfeldorientierten Kompetenzstufen und Aufgabenbeschreibungen sowie Zuordnung zu Qualifikationsstufen und -entwicklungen von Pflegeberufen (Assistenz, Altenpflege, Fachkrankenpflege, Intensivpflege nach Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium) in der multiprofessionellen Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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