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155 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (155)

    • Angegeben von: WWF Deutschland am 20.03.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Fressnapf Holding SE am 04.03.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine Umsetzung der CSRD ein, die ein optimales Maß an Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz für alle Marktteilnehmer und Stakeholder ermöglicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Beschreibung: Das Reporting von Nachhaltigkeitsaktivitäten kann ein wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmen sein. Die Umsetzung entsprechender Vorgaben darf aber für die Unternehmen nicht zu einer primären Bürokratieaufgabe werden. Dies gilt insbesondere für doppelte Berichtspflichten, die sich aus den unterschiedlichen Vorgaben der Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der deutschen Umsetzung der CSRD einerseits und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz andererseits ergeben. In besonderem Maße gilt das für die sich gerade auf EU-Ebene in der Erarbeitung befindlichen sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (sektorspezifische ESRS), welche Gefahr laufen eine reine Bürokratieaufgabe mit sehr hohem Aufwand zu werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: VSI Verband Schmierstoff-Industrie e.V. am 04.12.2024
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die CSRD,CSR (EU) und weiterführend das LkSG der Bundesrepublik Deutschland,welche die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen umfassend ab diesem Jahr erweitert.Ziel der Interessenvertretung ist es, die Anforderungen an die Berichterstattung so zu gestalten, dass sie praktikabel und verhältnismäßig bleiben.Es soll eine Überregulierung vermieden werden,um sicherzustellen,dass die Schmierstoffindustrie ihrer Berichtspflicht nachkommen kann,ohne unverhältnismäßig hohe finanzielle,personelle oder organisatorische Belastungen zu tragen.Ferner wird angestrebt,globale Standards für eine harmonisierte Berichterstattung zu fördern und damit umfassende Wettbewerbsnachteile für deutsche sowie EU-Unternehmen zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Porsche Automobil Holding SE am 23.10.2024
    • Beschreibung: 1. Vermeidung von Verschärfungen im Vergleich zur CSRD, z.B. ESEF-Formatierung des Lageberichts nach Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung 2. Aussetzung bzw. Staffelung der Anwendungszeitpunkte 3. Aussetzung des Enforcements 4. Haftungsausschluss
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
    • Beschreibung: Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 08.09.2024
    • Beschreibung: Auch ein genossenschaftlich organisierter Unternehmens-Verbund sollte in den Anwendungsbereich der §§ 289b Absatz 2 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E einbezogen werden. Hierdurch würde ein zentraler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, der die Berichtspflichten ohne Informationsverlust bündelt. Übermäßiger bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert soll hierdurch verhindert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
  • Gesetz zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 26.02.2026

    • Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Abkehr von der Aufstellungslösung; Anforderungen der Richtlinie zum Tagging des Nachhaltigkeitsberichts überprüfen; automatische Bestellung des Abschlussprüfers zum Nachhaltigkeitsberichtsprüfer, sofern kein gesonderter Beschluss der Hauptversammlung vorliegt; Einbindung der Arbeitnehmervertretung konkretisieren; Beibehaltung der Integration des Berichts nach LkSG in den Nachhaltigkeitsbericht
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzungsregelungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für: Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette. Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften. Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen. Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen. Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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