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Gefundene Regelungsvorhaben (28.855)

  • Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 26.11.2025

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Eine Vermeidung von Redundanzen im Melde- und Anzeigewesen trägt dazu bei, die administrative Belastung der Banken zu reduzieren, ohne dabei die Risiken für das Finanzsystem zu erhöhen. So sollte beispielsweise das deutsche Millionenkreditmeldewesen abgeschafft werden, da es eine Doppelung zum europäischen Kreditregister AnaCredit darstellt. Doppelmeldungen im Handels- und Transparenzregister könnten durch deren elektronische Vernetzung vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln sind bereits heute bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren. Für die Ablösung effizienter nationaler Absicherungsmechanismen zugunsten eines pauschalen EU-Abwicklungsregimes besteht kein Anlass. Regionalbanken sind nicht systemrelevant und durch nationale Systeme vollständig abgesichert. Die Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf nicht-systemrelevante Banken würde die Finanzstabilität nicht erhöhen und einen unnötigen Eingriff in die effektive nationale Praxis darstellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sorgt für viel Bürokratie und stellt Unternehmen unter Generalverdacht. Die EU-Kommission möchte die Einführung der europäischen Richtlinie entsprechend verschieben und anpassen. Der deutsche Gesetzgeber sollte dieser Entwicklung folgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Einführung eines Altersvorsorgedepots

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 22.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Abschaffung des Referenzwert-Dokuments

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Im Rahmen der Benchmark- oder Referenzwert-Verordnung (EU/596/2014) müssen Banken ihre Kunden beim Abschluss eines Verbraucher- oder Immobiliardarlehens über den verwendeten Referenzwert (z.B. EURIBOR), seine Administratoren und „dessen mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher“ informieren. Dies geschieht mithilfe eines Informationsblattes, dem sog. Referenzwert-Dokument. Die Verordnung ist eine Reaktion des Europäischen Gesetzgebers auf die Manipulation von Referenzwerten. Ziel ist es dieses Referenzwert-Dokument abzuschaffen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • ESIS-Merkblatt vereinfachen

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Beim Riestervertrag kann der Zulagenantrag als Dauerzulagenantrag gestellt werden. Bei der Wohnungsbauprämie hingegen kann ein Zulagenantrag als Dauerauftrag nicht gestellt werden. Die Prämie gemäß §4 Wohnungsbau-Prämiengesetz ist daher zeit- und kostenintensiv jährlich zu beantragen. Deshalb ist unser Ziel, dass auch für die Wohnungsbauprämie (wie beim Riestervertrag) die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag stellen zu können geschaffen wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Alle Telefongespräche zur Anlageberatung mit Kunden müssen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungspflicht ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre des Kunden, die im ähnlichen Ausmaß nirgendwo sonst in der Beratungsdokumentation vorkommt. Das stößt bei vielen Kunden auf Unverständnis. Orders werden deshalb immer wieder abgebrochen. Wegen der hohen Kosten zur Bereitstellung der Infrastruktur wird der Kommunikationskanal „Telefon“ zudem von einigen Banken nicht mehr angeboten. Kunden sollten auf die telefonische Aufzeichnung ihrer Anlageberatung verzichten dürfen. Alternativ sollte – wie bereits beim persönlichen Gespräch verbindlich – eine schriftliche Notiz des Beraters zur Dokumentation des Gesprächsverlaufs ausreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind verpflichtet, der registerführenden Stelle Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über www.transparenzregister.de zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Das Register soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Es erfolgt nur die Mitteilung an das Handelsregister. Änderungen im Transparenzregister müssen durch den Kunden selbst erfolgen. Meldungen an das Handelsregister, die auch für das Transparenzregister erforderlich sind, sollten durch einen automatischen Prozess dort eingefügt werden können. Das spart Zeit, Kosten, Doppelaufwand und fördert den Bürokratieabbau.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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