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Gefundene Regelungsvorhaben (26.816)

    • Angegeben von: Drees & Sommer SE am 24.06.2026
    • Beschreibung: Drees & Sommer setzt sich dafür ein, dass einfacher und schneller gebaut werden kann. Dafür sind unter anderem Haftungserleichterungen vonnöten. Der Paragraf 633 Absatz 2 BGB sollte dahingehend ergänzt werden, dass das Werk frei von Sachmängel ist, wenn es zusätzlich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Zudem sollte im Rahmen eines neuen Absatzes ergänzt werden, dass auch Vereinbarungen über Abweichungen der üblichen Beschaffenheit wirksam sind, wenn sie in einer Leistungs- oder Baubeschreibung enthalten sind und den vom Besteller vorausgesetzten Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Drees & Sommer SE am 24.06.2026
    • Beschreibung: Drees & Sommer beschäftigt sich mit Maßnahmen und Standards zum Zivil- und Bevölkerungsschutz. Nach intensivem Austausch auf kommunaler Ebene sind wir auch auf Bundesebene aktiv. Insbesondere bei baulichen Anforderungen und Herausforderungen, aber auch auf struktureller Ebene zeigen wir mögliche Handlungsfelder auf.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Systematische Verankerung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Normungsprozessen. Überprüfung bestehender DIN-Normen auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Schaffung rechtssicherer Abweichungsmöglichkeiten von anerkannten Regeln der Technik bei Wahrung der Schutzziele (§ 633 BGB). Vereinheitlichung bauordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen (MBO/LBO). Einführung eines gestuften Normensystems (verbindlicher Mindeststandard/optionale Zusatzanforderungen). Klare Abgrenzung bauaufsichtlich eingeführter Normen. Weiterentwicklung der Folgenkostenabschätzung in der Normung. Sicherstellung kohärenter gesetzlicher Rahmenbedingungen für Planung und Ausführung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Einführung zinsloser Steuerstundungen bis mindestens Jahresende. Weiterentwicklung des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG): Anhebung des Höchstbetrags auf ca. 300.000 €, Erhöhung der Gewinngrenze, Ausweitung der begünstigten Investitionsquote. Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG): Einbeziehung von Einzelunternehmen in den Anwendungsbereich; praxistaugliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ohne faktisches Nutzungsverbot; Vermeidung von Lock-in-Effekten und automatischen Sperrfristverletzungen; keine Benachteiligung der Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) bei Optionsausübung; Vereinfachung der Regelung zur Reduzierung der Komplexität und der steuerlichen Beratungserfordernisse. Senkung der Einkommensteuer durch Anpassung des Tarifs.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5529 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Das Handwerk ist zentraler Akteur für Klimaschutz und Anpassung, zugleich sind Handwerks-betriebe von Extremwetter unmittelbar betroffen. Trocken- und Hitzeperioden können zu Engpässen oder gar zu Verboten der Wassernutzung bei Handwerksbetrieben führen. Sofern Einschränkungen der Wassernutzung behördlich angeordnet werden müssen, ist die Systemrelevanz vieler Handwerksbetriebe unbedingt zu beachten. Systemrelevante Handwerksbetriebe sollten nicht pauschal als „normal gewerblich Nutzende“ der öffentlichen Wasserversorgung bei Betrachtung der Nutzungskonkurrenzen verortet werden, da sie besondere betriebliche Anforderungen aufweisen. Schlussendlich dient Wasser dem Handwerk als unersetzlicher Rohstoff und ermöglicht deren Produktions- und Arbeitsprozess.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf der Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Regelungen zum Umfang und Dauer der Außenprüfungen sollten stärker zum Ausdruck bringen, dass diese auf das notwendige Maß zu beschränken sind, um die Beschleunigungswirkung nicht einzuschränken (§ 2 Abs. 4 Satz 2 ApO). Zur Stärkung des Instruments der Rahmenvereinbarungen sollten die Regelungen praxistauglicher und rechtssicherer ausgestaltet werden (§ 8 Abs. 5 ApO). Die Bekanntgabefristen von Prüfungsanordnungen sollten vereinheitlicht werden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zu Anträgen auf Verlegung von Außenprüfungen sollten praxistauglicher ausgestaltet werden, um unverhältnismäßige organisatorische Belastungen zu vermeiden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen sollten rechtssicherer und praxistauglicher gefasst werden (§ 9 ApO).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) durch Ersetzung des Automatismus durch ein optionales Erklärungsverfahren. Einführung eines gesonderten, in die Umsatzsteuerveranlagung integrierten Feststellungsverfahrens sowie Verkürzung der Festsetzungsverjährung für diese Feststellung auf ein Jahr. Die organisatorische Eingliederung soll als erfüllt gelten, wenn Organträger und Organgesellschaft die Organschaft gemeinsam erklären. Der Wegfall der Organschaft soll grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) erfolgen; ein rückwirkendes Ende ist auf die Insolvenzeröffnung zu beschränken. Gesetzliche Begrenzung der Haftung einer Organgesellschaft auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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