Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (218)
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
- Beschreibung: Der vdek setzt sich dafür ein, dass das vorhandene Versorgungsangebot in der ambulanten Versorgung und in der Notfallversorgung stärker gesteuert wird, um die Verfügbarkeit von zeitnahmen Arztterminen zu erhöhen und bestehende Ressourcen effizienter einzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausbildungskosten gemäß § 17a Absatz 1 KHG über Umlageverfahren. Dabei...
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 06.05.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Positionierung der AWMF zur Einführung eines verpflichtenden Primärversorgungssystems in Deutschland
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an der konkreten Ausgestaltung eines bundesweit verbindlichen Primärversorgungssystems, wie im Koalitionsvertrag angekündigt und vom Bundesministerium für Gesundheit in den Fachdialog eingebracht. Die Einflussnahme soll darauf gerichtet sein, Struktur‑, Prozess‑ und Zuständigkeitsregelungen des zukünftigen Primärversorgungssystems fachlich zu präzisieren und so zur Entwicklung eines konsistenten, evidenzbasierten Rahmens für Registrierung, Versorgungsstrukturen, Ersteinschätzung, Koordination und Informationsaustausch beizutragen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: HIV-Kooperation am 16.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV-spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (bspw. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Verbesserung und Sicherung der Gesundheitsversorung insbesondere neuer Versorungsmodelle und sektorübergreifender Strukturen
Aktiv vom 24.06.2025 bis 03.12.2025
- Angegeben von: Hankeln Advisory GmbH am 24.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Gesundheitsversorgung stationär und ambulant, insbesondere neuer Versorgungsmodelle und hybrider bzw. sektorübergreifender Strukturen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12894
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - Drucksache 20/11854 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/12894
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern im Krankenhaus und der Kinderkrankenpflege, Wissenschaftsfundierung und Praktikabilität bei Neuregelungen im SGB V, im Krankenhausentgeltgesetz und im Krankenhausfinanzierungsgesetz durch das KHPflEG und weitere
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die jeweilige KV sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein. Der Leistungsanspruch von Patienten/-innen ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde. Zur Finanzierbarkeit der Patientensteuerung soll zunächst eine KI-gestützte Steuerung & nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der TSS erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein. Der Leistungsanspruch von Patientinnen und Patienten ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde. Zur langfristigen Finanzierbarkeit des Systems zur Patientensteuerung soll zunächst eine KI-gestützte Steuerung im Zuge der Patientensteuerung und nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle (TSS) erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
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BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):