Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.715)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Leistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung müssen weitestgehend unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern geleistet werden. Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Beeinträchtigung im SGB VIII zusammenführen. Schaffung eines offenen Leistungskatalogs, insbesondere für EGH-Leistungen. Aufgabe des Kriteriums der wesentlichen Behinderung. Schaffung eines einheitlichen Behinderungsbegriffs. Schaffung multiprofessioneller Teams im Jugendamt. Zielführende Übergangsregelungen zum neuen Recht schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Empfehlung einer Fachärzt*in soll für die Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausreichen. Vierteljährlich abrechenbare Versichertenpauschale für chronisch kranke Versicherte beibehalten. Barrierefreiheit von Praxen als ein Kriterium für Zahlung von Vorhaltepauschalen. Barrierefreiheit von Arztpraxen als Förderziel des Strukturfonds eindeutig regeln. Mitbestimmungsrecht für Patientenvertreter*innen in Zulassungsauschüssen schaffen. Ausreichend Ressourcen für Patientenvertretung vorsehen. Beteiligung der Interessenvertretungen von Patient*innen und Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung der Richtlinie zur Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten der Krankenkassen vorsehen. Möglichkeit der telefonischen Pflegeberatung einführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten von pflegenden Angehörigen und Nahestehnden. Die Leistung sollte steuerfinanziert nach dem Vorbild des Elterngeldes auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, die in bestimmten Lebensphasen Zeit für die Betreuung und Unterstützung ihrer Angehörigen benötigen. Einführung einer niedrigschwelligen Familienentlastungsleistung für alltagspraktische haushaltsnahe Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen für belastete Familien im Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, muss im Rahmen der Kindergrundsicherung bestehen bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Der soziale Wohnungsbau sollte zu 100 Prozent nur barrierefreie Wohnungen fördern. Die 14,5 Milliarden Euro Bundesmittel an die Länder für den sozialen Wohnungsbau müssen unbedingt in allererster Linie in den Bau und Umbau von barrierefreien Wohnungen fließen. Schaffung einer neuen Musterbauordnung, die zum Bau barrierefreier Wohnungen verpflichtet. Die Stromkosten sollten aus den Regelsätzen herausgelöst und über die Kosten der Unterkunft finanziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Deutschland muss in allen Lebensbereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müssen reformiert werden, so dass auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren oder zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX. Neuregelung von §§ 43a und 36 Abs. 4 SGB XI. Ergänzung des SGB IX um Regelungen, die eine stärkere Einbeziehung der pflegerischen Belange und entsprechender Kosten in der Eingliederungshilfe sicherstellen. Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX. Mit einer Änderung des § 43a SGB XI den Leistungserbringern freistellen, wie sie das Wohnen und die pflegerische Versorgung der Bewohner*innen in ihrer Wohnform organisieren. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen müssen sich entscheiden können, ob sie Pflegesachleistung oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer konsequenten Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in nationales Recht. Das bedeutet insbesondere die Erhebung des Merkmals Behinderung bei der Aufnahme u. die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe (Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 der RiLi). Aufhebung der aufenthaltsrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen auf Rehabilitation u. Teilhabe sowie die Streichung des § 100 Abs. 2 im SGB IX. Ein umfassendes Beratungs- und fachlich begleitetes Selbsthilfeangebot in den Muttersprachen der in Deutschland lebenden geflüchteten/vertriebenen Menschen mit Behinderung. Das Rückgängigmachen der letzten Änderung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG, damit der diskriminierende und verfassungswidrige Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Als Selbstvertreter*innen kämpfen Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung heute neben Eltern und Fachleuten immer stärker selbst für ihre Belange, umfassende Teilhabe und Inklusion. Wir fordern: Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Verbände müssen an der Vorbereitung, Beratung und Evaluation von für sie relevanter Gesetzgebung beteiligt werden. Politische Beteiligungsprozesse müssen so barrierefrei gestaltet werden, dass sich auch Selbstvertreter*innen mit sogenannter geistiger Behinderung beteiligen können.
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Wir Fordern: Einen "Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe", der die verschiedenen Akteure zusammenführt und den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit in der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Schulgeldfreiheit und eine praxisintegrierte, bundesweit vergleichbare und in allen Bundesländern anerkannte HEP-Ausbildung, die auch berufsbegleitend möglich ist. Begrenzen der Leiharbeit in der Daseinsfürsorge durch gesetzliche Regelungen, z. B. über Begrenzung der Dauer des Einsatzes bzw. des Anteils bei der Anrechnung von Fachkräften oder die Berücksichtigung von Lohngleichheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Art. 20 UN-BRK konsequent umsetzen. Menschen mit Menschen mit Behinderung müssen während Fahrten mit dem ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen geschützt werden. Fahrzeugführer*innen des ÖPNV müssen entsprechend geschult werden. Verkehrsbetriebe des ÖPNV müssen über Gewaltschutzkonzepte verfügen. Kinder & erwachsene Menschen mit Behinderung benötigen einen Anspruch auf Mobilitätstraining &/o. Assistenzleistungen, um die Nutzung des ÖPNV oder anderer Mobilitätsmittel wie Fahrräder, Roller etc. zu erlernen. Die §§ 78 und 83 SGB IX müssen entsprechend ergänzt werden. Leistungen für Kfz nach § 83 SGB IX dürfen nicht von einer behinderungsbedingten Unzumutbarkeit der ÖPNV-Nutzung abhängig gemacht werden. In den Leistungskatalog des § 83 SGB IX sind weiter Verkehrsmittel aufzunehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Finanzierung der Mehrkosten für die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Schaffung eines Anspruchs auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung, insb. für ambulante Leistungen. Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch der Leistungserbringer gegen Leistungsträger. Schaffung von Schiedsstellen für Leistungsvereinbarungen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines barrierefreien Gesundheitssystems durch mehr Zeit in der Behandlung von Menschen mit Behinderung durch medizinisches und pflegerisches Personal. Verbesserung der spezifischen behinderungsbedingten Kenntnisse bei medizinischem und pflegerischem Personal. Spezialisierte Gesundheitsleistungen, die Menschen gerade wegen ihrer Behinderung benötigen, ambulant ausbauen und in Krankenhäusern zu etablieren. Defizite in der Versorgung mit Hilfsmitteln und in der außerklinischen Intensivpflege müssen beseitigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Gewährleistung eines analogen Zugangs zu BahnCard & Sparpreisen, ohne Mehrkosten & barrierefrei. Voraussetzungen für den Zugang dürfen nicht das Vorhandensein von Mobilnummer, Online-Account oder E-Mail-Adresse sein. Alle Dienstleistungen und Angebote der Deutschen Bahn sollen auch flächendeckend an barrierefreien Service-Schaltern angeboten werden. Bahnkund*innen müssen frühzeitig, vollständig und verständlich über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten informiert werden. Bahnkund*innen sollen über Betroffenen- und Verkehrsverbände bei Änderungen im Vorfeld einbezogen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
- Beschreibung: Revision der EU Verordnung für Alternative Kraftstoffe. Unser Ziel ist es die Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb von Ladesäulen so effizient wie möglich gestaltet werden, um den Interessenten an Elektrofahrzeugen attraktive Angebote machen zu können.
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- Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Ladesäulenverordnung im Rahmen der Umsetzung der EU Verordnung für Alternative Kraftstoffe (in diesem Fall: Elektromobilität)
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Entbürokratisierung
Aktiv vom 10.06.2024 bis 15.04.2025
- Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen jegliche Aktivität den bürokratischen Aufwand zu verringern. Dies betrifft u.a. Vereinfachung der Genehmigungen für die Errichtung von Ladesäulen auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Flächen, Beschleunigung der Netzanschlussverfahren, Reduzierung der regulatorischen Vorgaben für den wirtschaftlichen Betrieb von Ladesäulen (in unserem Falle HPC Ladesäulen)
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Vereinfachung Netzanschlussverfahren
Aktiv vom 10.06.2024 bis 15.04.2025
- Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die Vereinfachung und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren um den zügigen Ausbau von Ladeinfrastruktur zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
- Beschreibung: Der dbl fordert, dass im Zuge der Krankenhausreform und den hierin vorgesehenen Leistungsgruppen und den sich hieraus ergebenden Vorhaltepauschalen neben ärztlichem Personal und Pflegepersonal auch die weiteren in Kliniken tätigen Heilberufe (hier: der Logopädinnen und Logopäden) einbezogen werden. Dies erfordert auch ihre Beteiligung an der Fortentwicklung der Leistungsgruppen in den hierfür vorgesehenen Gremien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
- Beschreibung: Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen, 43c Abs 1, Satz 1 SGB V. Der dbl fordert, die Leistungserbringer von dieser bürokratischen Verpflichtung zu befreien. Die Eigenanteile sind von den jeweiligen Kostenträgern selbst zu verwalten und zu vereinnahmen. Ebenso fordert der dbl, die Angemessenheit der Höhe der Eigenbeteiligung und den Nutzen sowie die potentiell damit verbundenen Risiken, Patienten von notwendigen Therapien abzuhalten, zu überprüfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
- Beschreibung: Der dbl fordert die Einführung des Direktzuganges und Abschaffung des Arztvorbehaltes in der Erbringung logopädischer Leistungen. Gemäß SGB V (u.a. §§ 15 und 28) besteht für die Erlaubnis zur Leistungserbringung von Logopädinnen und Logopäden der sog. Arzt- bzw. Zahnarztvorbehalt. Ähnliches ergibt sich auch aus dem HeilpraktikerG. Dies bewirkt, dass logopädische Therapieleistungen nur aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder einer Verordnung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin erbracht werden dürfen (sog. veranlasste Leistungen).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
- Beschreibung: Der dbl fordert die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung als einzige Ausbildungsform in der Logopädie/Sprachtherapie und damit die Vollakademisierung. Dieser Forderung soll durch eine Berufsgesetznovellierung im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie nachgekommen werden. Das seit 1980 bestehende Logopädengesetz (LogopG) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Berufsfeldes. Die Berufslandschaft der Heilberufe in der Logopädie/Sprachtherapie ist zersplittert und gekennzeichnet durch ein Nebeneinander von berufsfachschulischer und hochschulischer Ausbildung mit 12 unterschiedlichen Ausbildungsprofilen (SGB V §124 Abs. 1 Nr. 1).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
- Beschreibung: Der dbl fordert: Durch die Prüfvereinbarungen gemäß § 106b Absatz 2 SGB V darf der Leistungsumfang der Heilmittelrichtlinie in § 92 Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 SGB V nicht eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Vorgaben zur Art, Menge und Umfang in den Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V auf Landesebene.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Bei Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG werden insbesondere Fördermittel aus Steuergeldern fast ausschließlich an staatliche Hochschulen vergeben. Hier ist eine faire und gleichberechtigte Partizipation außerhalb der Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen anzustreben.