Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.021)
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Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: Santander Consumer Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, insbesondere durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht und dem Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Unbürokratische Ausgestaltung des Wachstumschancengesetzes
Aktiv vom 21.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
- Beschreibung: Unbürokratische Ausgestaltung des Wachstumschancengesetzes, u.a. durch verhältnismäßige Mitteilungspflichten, längere Übergangsregelungen für eRechnungen und Verzicht auf Anti-Fragmentierungsregel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG am 13.03.2024
- Beschreibung: Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung hin zu einer echten Kindergrundsicherung ein. Damit sollen Kinder und Familien im monetären Bereich künftig besser staatlich entlastet bzw. unterstützt werden. Kernforderungen des Bündnisses sind: 1. Eine systematische Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums 2. Eine Zusammenlegung möglichst vieler familienbezogener monetärer Leistungen 3. Eine Automatisierung der Leistungsgewährung 4. Ein Aufgehen der Kinderfreibeträge in der Kindergrundsicherung Das eigene Bündniskonzept mit allen Detailforderungen kann nachgelesen werden unter www.kinderarmut-hat-folgen.de
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 30.06.2025
- Beschreibung: Fachkräftemangel, Bürokratie und starre Arbeitsmodelle gefährden die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen Arbeitsmarkts. Für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt braucht es gezielte Reformen, die Beschäftigung fördern, Qualifizierung ermöglichen und Migration erleichtern: - Sozialabgaben senken und Arbeitskosten wettbewerbsfähig gestalten - Arbeitsrecht flexibilisieren und Bürokratie abbauen - Weiterbildungsanreize stärken und lebenslanges Lernen fördern - Erwerbsmigration effizienter gestalten und Integration beschleunigen - Betriebliche Altersvorsorge erleichtern und Altersarmut vorbeugen
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 17.09.2026
- Beschreibung: Die Altersteilzeit im Blockmodell soll erhalten bleiben. Das Blockmodell sichert Sie ermöglicht älteren Beschäftigten einen planbaren und gesundheitlich angemessenen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und hat sich über viele Jahre als verlässliches Instrument der betrieblichen und tariflichen Praxis bewährt. Der Erhalt wird von beiden Sozialpartnern, Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, unterstützt. Eine kontinuierliche Teilzeit ist zudem nicht bei allen Tätigkeiten und auch nicht in dem erforderlichen Umfang betrieblich umsetzbar. Die Altersteilzeit leistet einen Beitrag zu einer sozialverträglichen Gestaltung von demografischem Wandel und industrieller Transformation und fördert die Akzeptanz notwendiger Veränderungsprozesse in den Betrieben.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 16.12.2024
- Beschreibung: Durch das sog. "Herrenberg-Urteil" des BSG (B 12 R 3/20 R) werden nach Ansicht der Sozialversicherungsträger die Rahmenbedingungen für Lehrbeauftrage an Hochschulen grundlegend geändert. Sollten diese Änderungen Bestand haben, hätte dies gravierende Änderungen im Verhältnis zweier Vertragspartner (Lehrbeauftragter und Hochschule) zur Folge. Das Ziel ist, dass für bereits nachweisbar anderweitig sozial abgesicherte Lehrbeauftragte keine weitere Prüfung durch die Sozialversicherungsträger in diesem Auftragsverhältnis durchgeführt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeit, § 18 Abs. 2 Nr. 1 EStG) bei dem zuständigen Finanzamt...
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Stärkung des Innovations- und Gründungsstandorts Deutschland
Aktiv vom 26.09.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Unsere "Innovationsagenda 2030 - Weltklasse made in Germay" beleuchtet in den Themenbereichen Talente, Finanzierung, Rolle des Staats, DeepTech, ClimateTech und Diversität, die politischen Herausforderungen und Vorschläge zur Förderung eines innovativen Gründungsstandorts Deutschland bis 2030.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zukunftsfinanzierungsgesetzes gewährleisten (§ 19 EStG) 13 02 Finanzierung ...
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Referentenentwurf eines 2. Jahressteuergesetzes 2024, 2. Jahressteuergesetz 2024 JStG 2024 II
Aktiv vom 23.07.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.07.2024
- Beschreibung: Zwar unterstützt das IDW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Schädigung des Staates im Rahmen von Steuergestaltungen zu verhindern. Gleichwohl hält das IDW die Maßnahme der Erweiterung der Mitteilungspflicht auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen für nicht zielführend. Die Einführung einer solchen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen steht nach Ansicht des IDW dem politisch geäußerten Willen zum Bürokratieabbau und der Verbesserung der Standortbedingungen entgegen. Das IDW regt daher an, die Einführung der Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen zu überdenken. Sollte diese dennoch aus politischen Gründen gewünscht sein, sollten die Regelungen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):