Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (346)
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Angedachte Nichtbeanstandungsregelung zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers
Aktiv vom 17.09.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Stellungnahme zur angedachten Nichtbeanstandungsregelung regt das IDW nunmehr eine Gesetzesänderung an, die dazu beitragen würde, die möglicherweise entstehende Unsicherheit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger – ohne die Notwendigkeit einer Nichtbeanstandungsregelung – zu beseitigen. Die vorgeschlagene Änderung überträgt das Risiko einer unvollständigen Rechnung verursachungsgerecht vom Rechnungsempfänger auf den Aussteller der Rechnung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einzubringen. Wir bedanken..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Die..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG würde zunächst dazu führen..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E trotz Ist-Versteuerung..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E entsteht bereits mit ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E erst mit deren Bezahlung...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Die Abwicklung der Umsatzsteuer im Massenverfahren und sich daraus ergebende Fragestellungen sind für die Unternehmen der Automobilindustrie von hoher Relevanz. Die Unternehmen führen die Umsatzsteuer für den Staat ab und sind mit komplexen Regelungen sowie weitreichenden Dokumentations- und Nachprüfungsanforderungen konfrontiert. Dies führt zu Zweifelsfragen, administrativen Belastungen und steuerlichen Risiken für die Unternehmen. Der VDA setzt sich dafür ein, die umsatzsteuerlichen Anforderungen und Verfahren zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Ansatzpunkte hierfür sind u.a. Digitalisierung, Bürokratieabbau und die konsequente Berücksichtigung der Belange der Unternehmen. Aktuelle Herausforderungen bestehen u.a. bzgl. der nationalen Umsetzung der E-Rechnungspflicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG. 1. Rechtliche Einordnung..., ...der Systematik des § 14 UStG ableiten. 2. Verhältnis..., ...fließender Übergang“ zu § 17 UStG Zusätzliche Komplexität..., ...Rechnungsberichtigung (§ 14 UStG) und Entgeltminderung/-änderung (§ 17 UStG) abzugrenzen. Dies wird..., ...Korrekturfällen nach § 14 und § 17 UStG hochgradig einzelfallabhängig..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG zuzulassen. Dies beinhaltet..., ...Gutschriftsverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz UStG) ausgestellt werden. Eine...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.07.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf das geplante Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht sowie auf die begleitende Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und risikoorientierte Ausgestaltung der geplanten Registrierkassenpflicht. Die Kassenpflicht soll an relevante Barumsätze statt pauschal an den Gesamtumsatz anknüpfen. Zudem sollen sachgerechte Ausnahmen, insbesondere für bargeldarme Tätigkeiten, Freiberufler und steuerberatende Berufe, gesetzlich abgesichert sowie unnötige Melde-, Anschaffungs- und Umstellungsbelastungen vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG den Betrag von 100.000 ..., ...i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG überschreitet 100.000 €..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG Den Gesamtumsatz über ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu bestimmen, führt zu ..., ...Ergebnissen. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG bestimmt, dass bei der ..., ...gem. § 4 Nummer 11 bis 29 UStG außen vorbleiben. Damit..., ... Heilberufe (§ 4 Nr. 14 UStG), Pflegedienste (§ 4 Nr. 16 UStG), Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Kultureinrichtungen (§ 4 Nr. 20 UStG) oder Versicherungs- und..., ...an Umsatzverständnis des UStG § 146b Abs. 1 AO-E knüpft..., ...umfasst (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Daraus folgen ungeklärte..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG gekoppelt werden, sondern..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (§ 146b Abs. 1 AO-E) Nach..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Der Gesamtumsatz von 100.000..., ...nur an § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG anzuknüpfen. Petitum..., ... kompletten § 19 Abs. 2 UStG angeknüpft werden. Dies..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Zu Nr. 5: Beginn der..., ... 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG bleiben sie damit bei der..., ... Option gem. § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht. Petitum...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. 6 Das Ziel..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 15.04.2025
- Beschreibung: Die Familienbetriebe Land und Forst e.V. setzen sich für steuerliche Entlastungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; insbesondere für die Entfristung der Tarifglättung und Einführung einer Risikorücklage ein. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen für die Umsatzsteuerpauschalierung angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umsätze nach § 24 Abs. 1 UStG genutzt wurden, nicht der..., ...gesetzlichen Regelung (§ 24 UStG): Durch das Jahressteuergesetz..., ... in Anlage 5 Satz 6 des UStG bezieht ausdrücklich Umsätze..., ...Umsätzen nach § 24 Absatz 1 UStG verwendet wurden. Dies ..., ...24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 UStG gedeckt, der sich auf „...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Das Ziel der..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf zu..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
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- Angegeben von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
- Beschreibung: Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig ..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden..., ...Status quo: Gemäß § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § $ Nr. 29 UStG einbezogen werden. 5..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei der..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig behandelt..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden an..., ... dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Status quo: Durch § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 29 UStG einbezogen werden. Unmittelbare...
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 11.01.2025
- Beschreibung: Aufforderung zur Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung, um zu erwartende Praxisprobleme der Kfz-Betriebe zu veranschaulichen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG insbesondere dann vor, ..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sein, wenn der..., ...Regel kein Fall des § 14c UStG vorliegt. Zudem ist fraglich..., ...inwieweit ein Fall von § 14c UStG vorliegen soll, wenn der..., ...sie alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben ..., ...um einen nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfreien und ..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu keine Verpflichtung..., ... des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UstG lediglich allgemeine Aussagen..., ...dass in § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht geregelt ist, dass...
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 14 Nr. 14 Buchstabe b UStG). Seit jeher umfasst die..., ...BMF-Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG vom 26.06.2009 zum Ausdruck..., ...sich § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG. Danach sind Krankenhausbehandlungen..., ...Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG in der ab dem 1. Januar..., ... § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG.“ Eine entsprechende..., ... Entgelte sind nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...des § 4 Abs. 4 Buchst. b UStG nicht mehr als steuerfrei...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 1 Satz 1 Num- mer 1 UStG) Gemäß dem vorliegenden..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG die Sätze 2 und 3 durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG führt in der Unterneh- ..., ... Entgelten (siehe § 20 UStG) berechnet) nur dann eintreten..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E kenntlich gemacht hat..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E) bei der Erweiterung...