Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (121)
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- Angegeben von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Notfallreform: Bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen und adäquate Vergütung von Notfallleistungen im Krankenhaus.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Hilfen für Menschen in akuten psychischen Krisen in die medizinische Notfallversorugng integriert werden und der Zugang zur Notfallversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sichergestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: SNPC GmbH am 17.09.2024
- Beschreibung: Deutschlands AED-Dichte ist ausbaufähig. Gemeinsam mit seinem Auftraggeber setzt sich SNPC dafür ein, dass der Zugang zu automatisierten externen Defibrillatoren (AED), besonders an Orten mit Öffentlichkeitscharakter, nachhaltig gefördert und verbessert wird. Ziel ist es, die im europäischen Vergleich niedrige Laienreanimationsquote zu fördern und zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Bessere Verfügbarkeit von Automatisierten externen Defibrillatoren (AED) im öffentlichen Raum
Aktiv vom 28.08.2024 bis 10.04.2025
- Angegeben von: Stryker GmbH & Co. KG am 28.08.2024
- Beschreibung: Bessere Verfügbarkeit von AED im öffentlichen Raum.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den KVen oder vom KH weisungsunabhängigem und i. Ü. ökonomisch unabhängigem Arzt übertragen Einbindung ambulanter Strukturen Öffnungszeiten d. Notdienstpraxen der KVen im oder am Krankenhausstandort auf Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztl. Leistungserbringer
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen Öffnungszeiten der Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen im oder am Krankenhausstandort auf solche Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind Flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes Zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztlichen Leistungserbringer
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Patientinnen und Patienten mit Bagatellerkrankungen überfüllen die Notaufnahmen, der Rettungswagen wird bei Kleinigkeiten gerufen, fast jeder sieht sich als dringenden Notfall. Die falsche Inanspruchnahme bringt das System – vor allem Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal – ans Limit. Für eine bedarfs- gerechte und ressourcenschonende Notfallversorgung führt an einer tiefgreifenden Reform kein Weg vorbei.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Forderungen für eine Reform der Notfallversorgung in Deutschland..., .... An einer Reform der Notfallversorgung führt daher..., ...könnten. Eine Reform der Notfallversorgung sollte deshalb..., ...Integration Eine Reform der Notfallversorgung erfordert umfangreiche..., ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zielt darauf...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.) am 07.03.2024
- Beschreibung: Vorschlägen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ vom 7. September 2023
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...anstehenden Reform der Notfallversorgung erforderlich..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vom 12.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung abgeben zu..., ...Entwurf zur Reform der Notfallversorgung vor. Dieser...
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- Angegeben von: Aktionsbündnis Patientensicherheit am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Positionspapier soll einen Beitrag zur Verbesserung der Sepsis-Versorgung in Deutschland leisten. Drei Handlungsfelder (Befähigung des Gesundheitspersonals, Diagnostik und Einheitlichkeit bei der (digitalen) Erhebung und Nutzung von Daten) wurden identifiziert und entsprechende Forderungen zur Verbesserung formuliert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Durch die Reform der Notfallversorgung muss die Festlegung..., ...Diagnostik 2.1 Die Reform der Notfallversorgung sollte die ..., ...Im Zuge der Reform der Notfallversorgung sollten in ..., ...im Zuge der Reform der Notfallversorgung: Das IQTiG...