Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28)
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassungsbedarf aus den praktischen Erfahrungen mit dem WBVG sowie der verschärften Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu §87a SGB XI.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und der verschärften Rechtsprechung..., ...Ände-rungsbedarf. Die Regelungen des WBVG haben zu einem starken ..., ...sichern. • Anwendung des WBVG auf Kurzzeit- und Tagespflege..., ...werden die Regelungen des WBVG in Gänze angewendet. Insbesondere die mit dem WBVG ausgeweiteten Kündigungsrechte..., ...tatsächliche Nutzen der mit dem WBVG eingeführten In-formationspflichten..., ...• Keine Ausdehnung der WBVG-Regelungen auf den ambulanten..., ...bürokratiebelastenden Regelungen des WBVG wird abgelehnt, insbesondere...
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- Angegeben von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Reform des WBVG mit dem Ziel der Verbesserung des Verbraucherschutzes; Wahrung der Pflegeunternehmerinteressen, praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für alle Beteiligen und besserer Einklang mit sozialrechtlichen Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Stand: März 2024 1. ..., ...Schriftformerfordernis § 9 Abs. 2 S. 1 WBVG ➢ Schriftformerfordernis in § 9 Abs. 2 Satz 1 WBVG ist gesetzlich durch die..., ...klarstellender Änderungen in § 9 WBVG ➢ kein Zustimmungserfordernis..., ...müssen 3. Ergänzung § 9 WBVG für den Fall der Änderung..., .... Keine Anpassung § 10 WBVG ➢ keine Streichung 6-..., ...Kürzungsrecht in § 10 Abs. 1 WBVG – Mängelanzeigefrist dient..., ... des Heimvertrages § 11 WBVG - Änderung zum Umgang mit..., ... 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 WBVG ➢ einmalige Zahlung für..., ...In-Gang-Setzen des in § 12 Abs. 3 WBVG geregelten Verfahrens genügt..., ...Sicherheitsleistungen des § 14 WBVG auf die nach § 72 SGB XI..., ..., dass nur die von § 14 WBVG umfassten Sicherheiten,..., ...aus dem Anwendungsbereich WBVG 11. Keine Änderung § 7 Abs.3 WBVG ohne Refinanzierungsmöglichkeiten..., ...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und im SGB XI Regelungen...
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Mögliche Weiterentwicklung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Überprüfung des WBVG im Hinblick auf einen effektiven Verbraucherschutz, etwa durch Änderungen der Verfahren bei Entgelterhöhung oder im Falle des Versterbens von Bewohner*innen, in Bezug auf Minderungs- und Kündigungsrechte, Verbraucherschlichtung; ggf. Ausweitung auf ambulante Pflegeverträge unter Namensänderung des Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BIVA-Pflegeschutzbund - Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes zu einem Diskussionspapier des BMFSFJ zwecks Novellierung und Anpassung des WBVG. Ziel ist der Einbezug ambulanter Pflegeverträge in das Gesetz sowie die Verbesserung der Regelungen zu Gunsten der Verbraucher. Weiterhin sollen bestehende Regelungen weitere Ausführungen zur Anwendung erfahren, da die Normeninhalte unspezifische bzw. ungenaue Regelungen enthalten, die zu Ungunsten der Verbraucher ausgelegt werden können..
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Eine Ausweitung der ohnehin schon im erheblichen Maße bestehenden bürokratischen Anforderungen an die Pflegedienste durch die Aufnahme der ambulanten Pflegeverträge in das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz lehnt der bpa ab. Zudem setzt sich der bpa für eine Entbürokratisierung der Entgelterhöhungsverfahren für die stationären Pflegeeinrichtungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft: Der bpa begrüßt..., ...prüfen und zu bewerten. Das WBVG stärkt maßgeblich die Interessen..., ...will. Eine Reform des WBVG sollte Anlass geben, zwingend..., ...Anforderungen finden sich in § 9 WBVG. Die Entgelterhöhungen..., ... ein Paradoxon auf: Das WBVG sieht vor, dass das mit..., ...Heimgesetz und aktuell im WBVG hat ihren Grund auch darin..., ...Widerspruch zu Sinn und Zweck des WBVG. Grundlage der Regelungen..., ...werden. Die Ausweitung des WBVG auf die ambulante Pflege...
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Verbesserung der Leistungen und der Situation von Pflegebedürftigen in gemeinschaftlichen Wohnformen
- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.10.2024
- Beschreibung: Der pauschale Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen soll von 214 € auf 450 € monatlich erhöht werden. Zudem sollen die Kündigungsregelungen für Personen in diesen Wohngruppen (oder deren Hinterbliebenen) vereinheitlicht und die Situation durch Tages- und Nachtangebote verbessert werden. Zuletzt soll eine wohnformübergreifende Verlegung ermöglicht werden, wenn es zur Schließung einer Einrichtung kommt. Den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen kann in einem solchen Fall kein Umzug über eine weite Distanz hinweg zugemutet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). 2. Änderungsvorschläge..., ...selbstorganisierte Pflege-WGs nicht dem WBVG, weshalb die Pflegebedürftigen..., ...Änderungsvorschlag § 1 Absatz 1 WBVG – Anwendungsbereich – wird..., ...Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Gesetzliche Verankerung..., ...selbstorganisierte Pflege-WGs nicht dem WBVG, weshalb die Pflegebedürftigen..., ...Änderungsvorschlag § 1 Absatz 1 WBVG – Anwendungsbereich – wird...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat wichtige Impulse gesetzt, doch die Realität zeigt: Der Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe ist noch lange nicht vollendet. Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, erfordern mehr als nur Anpassungen – sie verlangen nach mutigen, zukunftsweisenden Lösungen. Als bpa verstehen wir uns als aktiven Mitgestalter dieses Prozesses und formulieren im vorliegenden Papier konkrete Forderungen und Ideen für eine zukunftsfähige Eingliederungshilfe. Es geht uns nicht nur um die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch um eine neue Perspektive auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen und diejenigen, die für ihre Unterstützung verantwortlich sind.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsrecht, Ordnungsrecht und WBVG • Konsequente Digitalisierung..., ...bundesgesetzliche Vertragsrecht (WBVG) sind vielfach nicht aufeinander..., ...diskutierte Ausweitung des WBVG auch auf die ambulante ...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 26.03.2026
- Beschreibung: Die Eingliederungshilfe hat erhebliches Potential zur Entbürokratisierung und Deregulierung. Die zahlreichen Melde-, Berichts- und Nachweispflichten sowie die Notwendigkeit, für zahlreiche Aufgaben gesondert Beauftragte benennen zu müssen, binden immer mehr Personalkapazitäten sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsträgern und Behörden. Das verschärft den Fachkräftemangel, verursacht enorme Mehrkosten und gefährdet die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung der Menschen mit Behinderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Jede Reform im SGB IX, WBVG und anderen die Eingliederungshilfe...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Betreuungsvertrags (WBVG) fallen. Für sie gilt eine..., ...Diskussionspapiers zur Reform des WBVG vorgeschlagene ver-pflichtende..., ...den Anwendungsbereich des WBVG fallenden Unternehmenden..., ...nicht nur im Bereich des WBVG völlig außer Acht. Fraglich..., ...eintritt, die im Bereich des WBVG in der Regel tat-sächlich..., ...vorschnelle Änderungen im WBVG oder an anderen Stellen..., ...etwaiger Ände-rungen des WBVG zwingend mitgedacht werden..., ...Sowohl Verträge nach dem WBVG als auch Verträge über ..., ...Dienst-leistungen außerhalb des WBVG im ambulanten Bereich sind..., ...Verbraucherinnen werden durch das WBVG, das ein umfassendes Verbraucherschutzgesetz..., ...Informationspflichten nach § 3 WBVG, die Bestimmungen zum schriftlichen..., ... Abs. 2 und § 11 Abs. 2 WBVG stellen hinreichend sicher..., ...zum Ganzen Bachem/Hacke, WBVG, § 3 Rz. 62 ff.]. Gleiches...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Schaffung einer zentralen „Daten- und Kommunikationsplattform Pflege“ rund um die Themen Qualitätssicherung, Prüfung, Kontrollen und andere Meldepflichten; Abschaffung Doppel- und Mehrfachprüfung; Vereinfachung und Beschleunigung von Vergütungsverhandlungen; vollständige Digitalisierung der Leistungsabrechnung; Vereinfachung der Verordnung in der Häuslichen Krankenpflege; Entschlackung und Vereinfachung des WBG; Abschaffung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in der Langzeitpflege; Begutachtung nach Aktenlage bei Höherstufungsanträgen, Entbürokratisierung der Anforderungen an die Pflegedokumentation in den Qualitätsprüfungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
................... 41 I. WBVG .........................., ...vereinfacht werden. 6. Das WBVG muss hinsichtlich seiner..., ...der Langzeitpflege 45 I. WBVG Anlass Lösung / Vorschlag..., ...Vertragsbeginns. Bund, WBVG 2. Erhöhungsverlangen nach § 9 WBVG: Erhöhungsverlangen nach § 9 Abs.2 WBVG - Hoher administrativer..., ...Kostenpositionen reicht aus. Bund, WBVG BAGFW - Maßnahmen zur ..., ...Erhöhungsverlangen nach § 9 WBVG: Schriftliches Zustimmungserfordernis, § 9 Abs. 1 WBVG: Die Einholung der schriftlichen..., ...Entgelterhöhung nach § 9 WBVG und Zustimmung unwiderleglich..., ...Wochen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 WBVG), in denen sie das Recht..., ...Entgeltbestandteilen. Bund, WBVG 4. Harmonisierung WBVG ..., ...Pflegeeinrichtung die Regelungen des WBVG über Es sollte daher der..., ... 87a SGB XI im Zuge der WBVG-Reform unter angemessener..., ... Anwendungsbereichs des WBVG auf die vollstationäre ..., ...gelebte Praxis, dass das WBVG auch auf die Kurzzeitpflege..., ...den Anwendungsbereich des WBVG, da beide keinen dauerhaften..., ...unklaren Rechtslage wird das WBVG auf die Tagespflege und..., ...den Anwendungsbereich des WBVG fallen. Bund, WBVG BAGFW..., ...insbesondere die Anwendung des WBVG auf die Tagespflege ab,...