Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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- Angegeben von: Rechtshilfe für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen e. V., kurz TIN-Rechtshilfe e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Daraufhin wirken auf Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die vom TSG betroffen waren
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Entschädigung von TSG und §45P-StG-Betroffenen
Aktiv vom 12.02.2025 bis 03.06.2025
- Angegeben von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 12.02.2025
- Beschreibung: Wir fordern, einen Entschädigungsfonds einzurichten, der eine angemessene Entschädigung für die Betroffenen bereithält und eine Entschuldigung für die Menschenrechtsverletzungen, die infolge des TSG und §45b begangen wurden.
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- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans* Personen, die im Rahmen ihrer Änderung des Geschlechtseintrags nach § 8 Abs. 1 Nr. 2-4 TSG ("Transsexuellengesetz") Grundrechtsverletzungen erfahren haben, bis entsprechende Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt wurden.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: TransInterQueer e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Entschädigung für Personen, die a) durch Regelungen des TSG ab 1981 (z.B. durch Scheidungs- oder Sterilisationszwang) geschädigt wurden, B) durch nicht-bestehende oder lückenhafte Regelungen (derzeit. § 1631c BGB) durch uneingewilligte medizinische und/oder operative Eingriffe als Säuglinge oder (Klein-)Kinder geschädigt wurden.
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- Angegeben von: Rechtshilfe für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen e. V., kurz TIN-Rechtshilfe e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Bedingungen im SBGG für trans*, inter* und nicht-binäre Personen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
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Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes
Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Ablösung des Transsexuellengesetzes (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz, das eine Änderung des Namens und Geschlechtseintrags vor dem Standesamt auf Basis der Selbstauskunft ermöglicht und wirksam vor Fremdoutings schützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Selbstbestimmungsgesetz
Aktiv vom 03.03.2024 bis 07.04.2024
- Angegeben von: Just Gay am 03.03.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, dass unsere Interessen berücksichtigt werden im Bezug auf die Reform des TSG. Nach unserer Auffassung nach, werden die Belange von schwulen Männern unzureichend berücksichtigt. Weiterhin befürchten wir massive Eingriffe, was unsere Reche betrifft wie z.B. die Privatautonomie. Weiterhin sehen wir die Meinungsfreiheit massiv gefährdet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... wichtig. Die Reform des TSG bietet nun die einmalige...
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- Angegeben von: BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Das kürzlich beschlossene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem abgeschafften TSG für trans und nichtbinäre Menschen. Dennoch enthält es Aspekte, die weiterhin diskriminierend sind und von einem generellen Misstrauen gegenüber der Selbstbestimmungsfähigkeit von trans und nichtbinären Menschen zeugen. Diese Aspekte sollen verbessert und durch diskriminierungsfreie Regelungen ersetzt werden.
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
- Beschreibung: Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Transsexuellengesetzes (TSG), die durch die Entscheidungen..., ...zum bisher geltenden § 10 TSG – nichts. Es wird lediglich..., ...geltendem Recht bereits aus § 5 TSG abgeleitete Anspruch auf..., ...ausforschen“ wurde bereits in § 5 TSG verwendet. Im Gegensatz...
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- Angegeben von: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen erleichtern. Am 12. April 2024 vom Bundestag verabschiedet, ersetzt es das Transsexuellengesetz (TSG). Volljährige können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen. Für Minderjährige gelten spezielle Regelungen, die elterliche Zustimmung voraussetzen. Das Gesetz regelt die rechtlichen Folgen der Änderungen, etwa in Bezug auf Quoten, Sport, medizinische Behandlungen und Strafvollzug. Es sieht auch Maßnahmen gegen Diskriminierung und Offenbarungsverbot früherer Geschlechtseinträge vor. Ein Entschädigungsfonds für frühere Diskriminierungen ist geplant.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]